Mittwoch, 2. Mai 2018

Diese Veränderungen weisen auf die Alzheimer-Krankheit hin

Abzugrenzen sind die Symptome von normalen altersbedingten Veränderungen


Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Düsseldorf – Jedes Jahr werden 200.000 Menschen mit der Volkskrankheit Alzheimer diagnostiziert. Insgesamt 61 Prozent der über 70-Jährigen treibt die Sorge vor der Alzheimer-Krankheit um.
Das ergab eine repräsentative Umfrage des Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI).

Die AFI informiert deshalb über Symptome, die auf eine Erkrankung hinweisen können:
  • Gedächtnislücken
  • Schwierigkeiten beim Planen und Problemlösen
  • Probleme mit gewohnten Tätigkeiten
  • Räumliche und zeitliche Orientierungsprobleme
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Neue Sprach- und Schreibschwäche
  • Verlegen von Gegenständen
  • Eingeschränktes Urteilsvermögen
  • Verlust von Eigeninitiative und Rückzug aus dem sozialen Leben
  • Persönlichkeitsveränderungen, Stimmungsschwankungen ohne erkennbaren Grund


Abzugrenzen sind die Symptome von normalen altersbedingten Veränderungen:


  • Namen oder Verabredungen werden kurzfristig vergessen, später aber wieder erinnert
  • Zerstreutheit, wenn viele Dinge gleichzeitig anstehen
  • Gelegentlicher Hilfebedarf beim Umgang mit anspruchsvollen Alltagsanforderungen, zum Beispiel dem Programmieren des Fernsehers
  • Sich dann und wann im Wochentag zu irren und es später zu merken
  • Verändertes oder verringertes Sehvermögen, zum Beispiel aufgrund von Linsentrübung
  • Ab und zu nicht das richtige Wort zu finden
  • Dinge hin und wieder zu verlegen und dann wiederzufinden
  • Eine unüberlegte oder schlechte Entscheidung zu treffen
  • Sich manchmal überfordert zu fühlen durch Anforderungen bei der Arbeit, in der Familie oder durch soziale Verpflichtungen
  • Irritation, wenn geregelte Alltagsabläufe geändert oder unterbrochen werden

Grundsätzlich gilt: Wer sich Sorgen um sein Gedächtnis macht, sollte immer einen Hausarzt aufsuchen. Denn nur durch eine medizinische Untersuchung kann der Arzt feststellen, was die Ursache von Gedächtnisproblemen ist. Eine Selbstdiagnose ist nicht möglich. Im Falle einer Alzheimer-Erkrankung sollte möglichst frühzeitig mit einer Therapie begonnen werden. Die Medikamente, die den Verlauf verzögern können, wirken am besten zu Beginn der Krankheit.


Kostenlose Informationsmaterialien zur Alzheimer-Krankheit können bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: https://www.alzheimer-forschung.de/alzheimer/broschueren-downloads/

Dank zahlreicher privater Spender konnte die AFI bisher 800.000 kostenlose Ratgeber und Broschüren an Interessierte und Betroffene versenden. Zusätzlich konnten 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen Euro unterstützt werden.


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen Euro unterstützen und rund 800.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Mittwoch, 25. April 2018

Bei Alzheimer unbedingt die private Haftpflichtpolice prüfen

Trotz Demenz gut abgesichert


Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
Für Menschen mit Demenz birgt der Alltag Herausforderungen, die leicht zu Haftpflichtschäden führen können.

Über 1,5 Millionen Demenzkranke leben Schätzungen zufolge derzeit in Deutschland. Davon dürften rund eine Million Menschen eine Alzheimer-Demenz haben. Die Auswirkungen der Erkrankung ziehen sich wie ein roter Faden durch den Alltag der meist älteren Menschen und können bei den Betroffenen vollkommen unterschiedlich ausgeprägt sein. Der eine findet sich schon bald nicht mehr in seiner vertrauten Umgebung zurecht, kann aber durchaus noch im Haushalt mithelfen. Die andere erkennt zunächst die Nachbarn auf der Straße nicht mehr und fühlt sich unter Menschen unsicher, kann aber noch mit dem Hund spazieren gehen. Je öfter die verbliebenen Fähigkeiten von den Demenzkranken aktiv genutzt werden, desto länger kann man diese Alltagskompetenzen erhalten.

Deliktsfähigkeit und Demenz


Pflegende Angehörige stehen bei Demenzkranken häufig auch vor rechtlichen Fragen. So ist es oft gerade im Anfangsstadium einer Demenz schwierig zu entscheiden, welche Aktivitäten die Erkrankten noch selbstständig ausführen können und was nur noch in Begleitung möglich ist. Was geschieht beispielsweise, wenn die dementen Menschen einen Haftpflichtschaden verursachen? "Das hängt immer von der Verfassung der Person zu dem Zeitpunkt ab, an dem sie den Schaden verursacht", erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. "War die Person zu diesem Zeitpunkt in der Lage, die Folgen ihres Handelns einzuschätzen, muss sie dafür auch mit ihrem Vermögen haften." In diesem Fall kommt - falls vorhanden - eine Privathaftpflicht für den Schaden auf.

Deliktsunfähigkeitsklausel prüfen


Andernfalls ist die Person nicht deliktsfähig und kann für den Schaden nicht haftbar gemacht werden. Die Privathaftpflicht hilft auch dadurch, dass sie unberechtigte Ansprüche abwehrt. Wenn in der Haftpflichtpolice eine Deliktsunfähigkeitsklausel enthalten ist, sind ausdrücklich Schäden mitversichert, die von deliktsunfähigen mitversicherten Personen verursacht werden. Bei der "Privat-Haftpflichtversicherung Komfort" der Nürnberger sind solche Schäden beispielsweise bis zu 50.000 Euro mitversichert. Ist ein Familienmitglied dement, sollte man seine Police unbedingt prüfen oder bei seiner Versicherung nachfragen, ob der Schutz in solchen Fällen ausreichend ist.

Haften Angehörige für Demenzpatienten?


Zwar müssen die Angehörigen nicht automatisch für Menschen mit Demenz haften. Doch wenn sie zum Beispiel als rechtliche Betreuer die Personensorge übernommen haben, haben sie eine Aufsichtspflicht und können haftbar gemacht werden. Das kann aber auch der Fall sein, wenn sie als Haushaltsvorstand gelten, weil sie den überwiegenden Teil des gemeinsamen Einkommens bestreiten. In dieser Funktion müssen sie dafür Sorge tragen, dass die an Demenz Erkrankten keine dritten Personen schädigen. Sonst können sie auch als Angehörige zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden.

Freitag, 20. April 2018

Demenz und Alltag

Kostenlose Vortragsreihe für Patienten und Angehörige in Dortmund



Foto: pa Picture-Alliance

In Deutschland sind gegenwärtig ca. 1,6 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Eine solche Diagnose bringt nicht nur das Leben der Erkrankten gehörig durcheinander, sondern auch das ihrer Angehörigen. Denn: Die Pflegebedürftigen werden hauptsächlich zu Hause betreut. Angehörige brauchen also viel Kraft, um ihren Alltag und die zusätzliche Aufgabe zu meistern.

Wie das funktionieren kann, erfahren Interessierte bei einer kostenlosen Vortragsreihe von der IKK classic und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Westfalen-Lippe. Die Reihe besteht aus sechs Einheiten und startet am Mittwoch, den 13. Juni. Die einzelnen Vorträge beginnen um 17 Uhr und dauern ca. zwei Stunden. Veranstaltungsort ist CMS Tagespflege, Am Heedbrink 84 in Dortmund. 

Die weiteren Termine sind dort immer mittwochs zur selben Zeit: 11. Juli, 12. September, 10. Oktober, 14. November und 12. Dezember. Die Vortragsreihe ist kostenlos, egal bei welcher Krankenkasse die Patienten oder Angehörigen versichert sind. Die Pflegebedürftigen sind ebenfalls herzlich willkommen. Während der einzelnen Vorträge können sie von professionellen Pflegefachkräften in der Einrichtung betreut werden.

Dr. Stephan Knoblich, Leiter Fachreferat Pflege beim MDK Westfalen-Lippe, und seine Kollegen erläutern an den einzelnen Tagen das Krankheitsbild Demenz, welche kognitiven Einschränkungen und psychischen Probleme auftreten können, wie man mit Demenzerkrankten besser kommuniziert und wie man besondere Situationen besser meistert. Sie stellen außerdem die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und weitere Angebote vor, die Angehörige bei der Pflege entlasten können. An jedem Termin bleibt immer genügend Zeit, eigene Sorgen und Ängste loszuwerden und Fragen zu stellen. 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb unbedingt anmelden bei den beiden IKK-Pflegeberatern Carmen Niggemeier (0231 22568-502, carmen.niggemeier@ikk-classic.de) oder Siegfried Wustig (0231 22568-570, siegfried.wustig@ikk-classic.de).