Montag, 16. April 2018

Repräsentative Umfrage: Senioren sorgen sich vor Alzheimer

Männer machen sich weniger Sorgen über eine Alzheimer-Erkrankung als Frauen




Mit zunehmendem Alter steigt die Sorge, an Alzheimer zu erkranken. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI). Von den über 70-Jährigen fürchten insgesamt 61 Prozent eine solche Erkrankung. In der Gesamtbevölkerung sind es noch 40 Prozent, bei den unter 30-Jährigen lediglich 14 Prozent.

Während sich Männer (33 Prozent) weniger Sorgen über eine Alzheimer-Erkrankung machen, liegt dieser Wert bei Frauen (47 Prozent) deutlich höher. Die Angst vor der Alzheimer-Krankheit ist bei Personen, die einen alzheimerkranken Angehörigen haben, mit 58 Prozent viel stärker ausgeprägt als in der Gesamtbevölkerung.

Jedes Jahr werden etwa 200.000 Menschen mit der Erkrankung diagnostiziert


Die Alzheimer-Krankheit ist eine unheilbare Störung des Gehirns. Durch das Absterben von Gehirnzellen werden Erkrankte zunehmend vergesslich, verwirrt und orientierungslos. Mit deutschlandweit rund 1,2 Millionen Patienten ist Alzheimer eine Volkskrankheit und die häufigste Form der Demenz. Jedes Jahr werden etwa 200.000 Menschen mit der Erkrankung diagnostiziert. Der größte bekannte Risikofaktor ist das Alter.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage der Alzheimer Forschung Initiative e.V., durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach bei 1.271 Personen ab 16 Jahren.

Dienstag, 10. April 2018

Zwei Patienteninformationen zum Thema Demenz

Demenz - eine Herausforderung für Angehörige




Schlüssel weg, Termin vergessen, Tür aufgelassen – sowas kennt jeder. Der Gedanke, dass es sich dabei um Demenz handelt, kann Angst machen. Denn bei einer Demenz lassen Gedächtnis und praktische Fähigkeiten nach. Irgendwann können demenzkranke Menschen nicht mehr alleine leben. Dann versorgen und pflegen häufig Angehörige das kranke Familienmitglied. Das kann an den Kräften zehren. Vor diesem Hintergrund hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zwei kompakte und allgemein verständliche Informationsblätter zum Thema Demenz entwickelt.

Die Kurzinformation "Demenz – mehr als nur vergesslich" gibt einen Überblick über die Krankheit: Sie informiert über die verschiedenen Erscheinungsformen und erläutert die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Das Informationsblatt richtet sich an Menschen, die mehr über Demenz wissen möchten oder befürchten, betroffen zu sein.

In der zweiten Kurzinformation "Demenz – eine Herausforderung für Angehörige" stehen die Angehörigen im Mittelpunkt. Sie finden darin Hinweise, wie sie einem demenzkranken Menschen helfen können und was sie vor allem für sich selbst tun können. 




Dienstag, 3. April 2018

Höhere Zuzahlungen für Millionen Patienten möglich

Neue Arzneimittel-Festbeträge seit 01. April


Foto: ABDA

Von den mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen seit 1. April viele mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. 

Grund ist das Absenken von so genannten Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro. 

Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt. 

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen traten am 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen. 

So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern. 

Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal APONET unter www.aponet.de zu finden.