Dienstag, 10. April 2018

Zwei Patienteninformationen zum Thema Demenz

Demenz - eine Herausforderung für Angehörige




Schlüssel weg, Termin vergessen, Tür aufgelassen – sowas kennt jeder. Der Gedanke, dass es sich dabei um Demenz handelt, kann Angst machen. Denn bei einer Demenz lassen Gedächtnis und praktische Fähigkeiten nach. Irgendwann können demenzkranke Menschen nicht mehr alleine leben. Dann versorgen und pflegen häufig Angehörige das kranke Familienmitglied. Das kann an den Kräften zehren. Vor diesem Hintergrund hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zwei kompakte und allgemein verständliche Informationsblätter zum Thema Demenz entwickelt.

Die Kurzinformation "Demenz – mehr als nur vergesslich" gibt einen Überblick über die Krankheit: Sie informiert über die verschiedenen Erscheinungsformen und erläutert die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Das Informationsblatt richtet sich an Menschen, die mehr über Demenz wissen möchten oder befürchten, betroffen zu sein.

In der zweiten Kurzinformation "Demenz – eine Herausforderung für Angehörige" stehen die Angehörigen im Mittelpunkt. Sie finden darin Hinweise, wie sie einem demenzkranken Menschen helfen können und was sie vor allem für sich selbst tun können. 




Dienstag, 3. April 2018

Höhere Zuzahlungen für Millionen Patienten möglich

Neue Arzneimittel-Festbeträge seit 01. April


Foto: ABDA

Von den mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen seit 1. April viele mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. 

Grund ist das Absenken von so genannten Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro. 

Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt. 

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen traten am 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen. 

So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern. 

Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal APONET unter www.aponet.de zu finden.

Dienstag, 27. März 2018

Ostern: "Apothekenfinder 22 8 33" weist schnellsten Weg zur nächsten Notdienstapotheke

Der Nacht- und Notdienst der mehr als 19.000 Apotheken garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung im gesamten Bundesgebiet rund um die Uhr


Foto: ABDA

Millionenfach nutzen Patienten in Deutschland jedes Jahr den „Apothekenfinder 22 8 33“, um in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen wie Ostern die nächstgelegene Nacht- und Notdienstapotheke zu finden. Im Jahr 2017 wurde das Angebot der Apotheken von den Patienten insgesamt 13,1 Millionen Mal in Anspruch genommen. 

Den Löwenanteil davon verbuchte die Suche auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de mit 12,2 Millionen Abrufen. Dahinter folgt die Smartphone-App mit 580.000 Abrufen. Per Festnetztelefon oder Handy (inklusive SMS) haben den „Apothekenfinder 22 8 33“ insgesamt 350.000 Nutzer zwischen Rügen und Bodensee in Anspruch genommen. Das hat die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände berechnet, die diesen Service bundesweit anbietet und für die Osterferien alle Reisenden, aber auch Daheimgebliebene darauf hinweist. 

Der „Apothekenfinder 22 8 33“ bietet jedem Patienten im Ernstfall eine schnelle und bequeme Adresssuche für eine geöffnete Apotheke in der Nähe an: Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum Angebot von Suchoptionen wie die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi für Handys. 

Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl dorthin schicken (69 Cent pro Minute/SMS). 

Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen. Die Kontaktdaten der Notdienstapotheken in der Nähe hängen aber auch im Schaufenster jeder Apotheke aus und werden in vielen Lokalzeitungen im jeweiligen Serviceteil abgedruckt. 

Zum Hintergrund: Der Nacht- und Notdienst der mehr als 19.000 Apotheken garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung im gesamten Bundesgebiet rund um die Uhr. Etwa 1.300 Apotheken versorgen jede Nacht, jeden Sonn- oder Feiertag insgesamt 20.000 Patienten. Pro Jahr werden fast 500.000 Notdienste geleistet. Je nach regionalen Gegebenheiten ist die Notdienstfrequenz für die einzelnen Apotheken unterschiedlich hoch: Im Freistaat Bayern, einem Flächenland, muss eine Apotheke im städtischen München durchschnittlich 14 mal Notdienst pro Jahr leisten, während eine Apotheke im ländlicheren Rothenburg dies 74 mal pro Jahr tun muss.