Freitag, 16. März 2018

Nach Zeitumstellung öfter Blutdruck messen

In der Nacht von Samstag, den 24.03.2018 auf Sonntag, den 25.03.2018 erfolgt die Zeitumstellung auf Sommerzeit


Fotoquelle:
"obs/Wort & Bild Verlag - Diabetes Ratgeber/shutterstock_218029606" 


Die Zeitumstellung bringt den Biorhythmus durcheinander: Das kann nicht nur zu Schlaf- und Konzentrationsproblemen führen, sondern sich bei Menschen mit Diabetes auch auf die Blutzuckerwerte auswirken, wie der Diabetologe Dr. Jens Kröger aus Hamburg im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" betont. 

Insbesondere Insulinpflichtige sollten daher nach der Umstellung von der Winter- auf die Sommerzeit häufiger messen und erhöhte Werte so korrigieren, wie mit dem Arzt besprochen. 

Wer auf Tabletten eingestellt ist, sollte sie weiterhin zur gewohnten Zeit einnehmen. 

"Am Morgen nach der kurzen Nacht sollten Menschen mit Diabetes daran denken, ihre Geräte - etwa Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen und CGM-Systeme - auf die Sommerzeit umzustellen", so Kröger. 

Quelle:. Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Montag, 12. März 2018

Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen

Prävention ist das A und O




Viele Pflegebedürftige sind bei der täglichen Mundhygiene auf Hilfe angewiesen. Der neue ZQP-Ratgeber bietet pflegenden Angehörigen dafür praktische Tipps. 

Mund- und Zahnpflege sind auch bei älteren pflegebedürftigen Menschen wichtig für die Lebensqualität und die Gesundheit. Aufgrund körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigkeit kann es jedoch sehr schwer sein, zum Beispiel die tägliche Zahn- oder Prothesenpflege selbstständig zu bewältigen. Etwa 30 Prozent der Pflegebedürftigen brauchen dabei Hilfe.

Bei der Mundpflege helfen häufig pflegende Angehörige. Dafür benötigen diese nicht nur viel Einfühlungsvermögen, sondern auch fundiertes praktisches Wissen. Um pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege zu unterstützen, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Kooperation mit der Bundeszahnärztekammer den neuen Ratgeber Mundpflege – Praxistipps für den Pflegealltag erarbeitet.

Dieser informiert über allgemeine Fragen zur Mundgesundheit im Alter sowie geeignete Hilfsmittel, damit der Pflegebedürftige möglichst viel selbst machen kann und seine Selbstständigkeit erhalten bleibt. Wird zum Beispiel der Griff einer Zahnbürste mit einem kleinen Gummiball verstärkt, kann man sie besser greifen. Zudem zeigt der Ratgeber mit anschaulichen Illustrationen, wie pflegende Angehörige bei der Mund- und Zahnpflege unterstützen oder diese sogar ganz übernehmen können. Außerdem erfahren die Pflegenden, wann ein Arzt oder Zahnarzt zurate gezogen werden sollte. Denn Beschwerden im Mund beeinträchtigen nicht nur das Essen und Sprechen, sie weisen eventuell auch auf Erkrankungen hin, die behandelt werden müssen.

„Die Mundgesundheit hat großen Einfluss auf die persönliche Lebensqualität. Sie ist nicht nur wichtig, um problemlos und schmerzfrei zu essen, sondern auch für eine deutliche und verständliche Aussprache. Deswegen ist Prävention von Mund- und Zahnerkrankungen auch im hohen Alter und bei Pflegebedürftigkeit wichtig, um etwa Schmerzen, Infektionen, Probleme beim Kauen oder Schlucken bis hin zu Mangelernährung zu vermeiden“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Qualität in der Pflege. „Mit dem Ratgeber Mundpflege möchten wir die Selbstständigkeit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen stärken und pflegende Angehörige bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützen“, so Suhr weiter.

Immer mehr Menschen haben heute bis ins hohe Alter noch natürliche Zähne. Oft geht jedoch das Zahnfleisch stark zurück – Erkrankungen wie Zahnwurzelkaries und Parodontitis drohen dann besonders. Etwa 90 Prozent der über 75-Jährigen leiden unter einer mittelschweren bis schweren Form von Parodontitis. Dies ist hochbedeutsam: Denn gelangen die Bakterien aus dem Mund in den Kreislauf, kann das zum Beispiel zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenentzündungen führen.

Der Ratgeber Mundpflege ist Teil der Ratgeberreihe des ZQP, die Angehörigen fundierte alltagstaugliche Tipps für die häusliche Pflege an die Hand gibt. 

Die Printausgaben können kostenlos per E-Mail beim ZQP unter bestellung@zqp.de bestellt werden.

Dienstag, 6. März 2018

Ein Jahr Cannabis-Gesetz

3933 Anträge auf Cannabis-haltige Medikamente bei der BARMER


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Bei der Barmer sind seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März vergangenen Jahres 3.933 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen. 

Davon wurden 2.435 Anträge genehmigt und 1.498 abgelehnt. Das geht aus einer Auswertung der BARMER mit Blick auf das einjährige Bestehen der Regelung hervor. 

Mit dem Gesetz können Ärzte bei einer größeren Anzahl von Erkrankungen als zuvor Cannabis als Medizin auf Kosten der Krankenkassen verordnen. „Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken ist, darf man ihn nicht als Allheilmittel betrachten. 

Der Einsatz Cannabis-haltiger Präparate bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Dabei müssen für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.

Anträge vor allem aus Bayern und NRW


Die meisten Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten wurden in den vergangenen zwölf Monaten in Bayern mit 826 und in Nordrhein-Westfalen mit 782 gestellt. Die zahlenmäßig geringste Nachfrage gab es in Thüringen, dem Saarland und Bremen mit 87, 53 und zehn Anträgen. Dabei schwankten die Bewilligungsquoten je nach Bundesland zwischen 40 und gut 74 Prozent. „Gerade zu Beginn waren die Anträge für Cannabis-Präparate nicht immer vollständig. Inzwischen hat sich das Antragsverfahren eingespielt, was die Prüfung erleichtert. Die regional unterschiedlichen Bewilligungsquoten könnten sich so etwas angleichen“, so Marschall.

Antragszahlen sind leicht schwankend


Nachdem es im Juni, Juli, August und September bei der Barmer bundesweit jeweils über 400 Anträge auf Kostenübernahme gegeben hatte, sank deren Zahl bis Januar auf jeweils unter 400. Im Februar ist sie wieder etwas angestiegen. „Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, sind Alternativen gefragt. Hier kann auch eine multimodale Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, ergänzt Marschall.