Dienstag, 6. März 2018

Ein Jahr Cannabis-Gesetz

3933 Anträge auf Cannabis-haltige Medikamente bei der BARMER


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Bei der Barmer sind seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März vergangenen Jahres 3.933 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen. 

Davon wurden 2.435 Anträge genehmigt und 1.498 abgelehnt. Das geht aus einer Auswertung der BARMER mit Blick auf das einjährige Bestehen der Regelung hervor. 

Mit dem Gesetz können Ärzte bei einer größeren Anzahl von Erkrankungen als zuvor Cannabis als Medizin auf Kosten der Krankenkassen verordnen. „Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken ist, darf man ihn nicht als Allheilmittel betrachten. 

Der Einsatz Cannabis-haltiger Präparate bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Dabei müssen für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.

Anträge vor allem aus Bayern und NRW


Die meisten Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten wurden in den vergangenen zwölf Monaten in Bayern mit 826 und in Nordrhein-Westfalen mit 782 gestellt. Die zahlenmäßig geringste Nachfrage gab es in Thüringen, dem Saarland und Bremen mit 87, 53 und zehn Anträgen. Dabei schwankten die Bewilligungsquoten je nach Bundesland zwischen 40 und gut 74 Prozent. „Gerade zu Beginn waren die Anträge für Cannabis-Präparate nicht immer vollständig. Inzwischen hat sich das Antragsverfahren eingespielt, was die Prüfung erleichtert. Die regional unterschiedlichen Bewilligungsquoten könnten sich so etwas angleichen“, so Marschall.

Antragszahlen sind leicht schwankend


Nachdem es im Juni, Juli, August und September bei der Barmer bundesweit jeweils über 400 Anträge auf Kostenübernahme gegeben hatte, sank deren Zahl bis Januar auf jeweils unter 400. Im Februar ist sie wieder etwas angestiegen. „Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, sind Alternativen gefragt. Hier kann auch eine multimodale Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, ergänzt Marschall.

Mittwoch, 28. Februar 2018

Wie pflegende Angehörige beim Essen und Trinken helfen können

Ernährung und Prävention



Der neu gestaltete ZQP-Ratgeber „Essen und Trinken“ bietet leicht verständliche Tipps, wie man etwa Mangelernährung oder Flüssigkeitsmangel bei Pflegebedürftigen vermeiden kann.


Essen und Trinken sind ein Leben lang hochbedeutsam. Der Körper braucht unter anderem Nährstoffe und Energie, um gesund zu bleiben. Ernährung ist daher gerade auch im hohen Alter und bei Pflegebedürftigkeit ein wichtiger Faktor von gesundheitlicher Prävention.

Aber für viele pflegebedürftige Menschen sind die täglichen Mahlzeiten belastend. Die Gründe dafür sind vielfältig: Kau- oder Schluckbeschwerden, motorische Einschränkungen, Appetitlosigkeit oder Vergesslichkeit können das Essen und Trinken erheblich erschweren. Das Risiko einer Mangelernährung steigt dann. Viele der etwa drei Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland benötigen daher Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten oder beim Essen und Trinken.

Daher hat die gemeinnützige Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) einen kostenlosen Ratgeber für pflegende Angehörige mit praktischen Hinweisen, aktuellem Basiswissen und anschaulichen Illustrationen rund um das Essen und Trinken entwickelt. Die Informationen entsprechen dem bestverfügbaren Pflegefachwissen und basieren unter anderem auf dem Expertenstandard zum Thema Ernährungsmanagement des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).

Gemeinsame Mahlzeit sehr wichtig für das soziale Zusammensein


„Beim Essen und Trinken unterstützen, ist eine der zentralen Tätigkeiten von pflegenden Angehörigen. Sie tragen dabei nicht nur zu einer bedarfsgerechten Ernährung bei. Es geht zum Beispiel auch um das sozial sehr wichtige Zusammensein bei einer gemeinsamen Mahlzeit und nicht zuletzt den Genuss“, sagt der ZQP-Vorstandsvorsitzende Dr. Ralf Suhr. „Zudem trainieren sowohl die Vorbereitung der Mahlzeiten als auch die Nahrungsaufnahme selbst die Muskeln und die Koordination der Pflegebedürftigen.“ Darum sollten diese so viel wie möglich selbst übernehmen und wenn nötig auch dazu angeleitet werden. Es könne für pflegende Angehörige also sehr herausfordernd sein, richtig bei Mahlzeiten Hilfestellung zu geben. Darum sei es wichtig, sie mit qualitätsgesichertem Rat zu unterstützen, so Suhr weiter.

Der Ratgeber gibt auf 36 Seiten einen Überblick, was bei der Ernährung Pflegebedürftiger wichtig ist. Zudem werden Tricks und Hilfsmittel vorgestellt, die Pflegebedürftigen das Essen und Trinken erleichtern. Pflegende Angehörige finden zahlreiche Hinweise, wie sie mit konkreten Problemen wie Schluckstörungen, Appetitlosigkeit, Verdauungsbeschwerden, Anzeichen für eine Fehlernährung oder Flüssigkeitsmangel umgehen können: Zum Beispiel sollten bei Schluckstörungen keine faserigen, krümeligen Lebensmittel gereicht werden. Bei Appetitlosigkeit sind kleinere, über den Tag verteilte Mahlzeiten sinnvoll. Ein Ernährungsprotokoll kann helfen, Mangelernährung frühzeitig zu erkennen.

Für eine gesunde Ernährung ist Zeit ein wichtiger Aspekt. „Pflegebedürftige sollten beim Essen und Trinken nicht gedrängt werden. Das Tempo sollte an ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten angepasst sein – auch wenn das manchmal sehr viel Geduld von den Helfern fordert. Jemanden zum Essen zwingen, ist absolut tabu. Aber auch wann und was gegessen wird, sollte mit dem Pflegebedürftigen abstimmt werden“, erklärt ZQP-Pflegeexpertin Daniela Sulmann.

Der Ratgeber „Essen und Trinken“ ist Teil der Ratgeberreihe des ZQP, die Angehörigen fundierte, alltagstaugliche Tipps für die häusliche Pflege an die Hand gibt. 

Die Printausgaben können kostenlos per E-Mail beim ZQP bestellt werden: bestellung@zqp.de.

Mehr zum Ratgeber und anderen Angeboten der Stiftung gibt es auf www.zqp.de.

Donnerstag, 22. Februar 2018

Mit Wirkung – Büroservice für Senioren und pflegende Angehörige

Der Aktionsradius der Firma Mit Wirkung reicht von Stuttgart bis ins Remstal


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Schleichend durch eine Krankheit oder plötzlich durch einen Sturz kann der Pflegefall eintreten, nicht nur bei hochbetagten Senioren. Dann stellen sich viele drängende Fragen, z.B.: Wie kann man einen Pflegegrad erlangen? Was möchte der Medizinische Dienst von mir wissen? Wie kommt man schnell an einen Rollator oder ein Pflegebett nach einem Klinikaufenthalt? Wer hilft mir meine Wohnung so umzubauen, dass ich weiter darin leben kann? Kann ich eine 24h Unterstützung durch eine verlässliche osteuropäische Pflegekraft erhalten? Und wer zahlt das alles?

Jetzt braucht man den Durchblick im Pflegedschungel


Genau darauf hat sich das Unternehmen „Mit-Wirkung“ von Bärbel und Wolf-Dietrich Schelling spezialisiert, dessen seniorenfreundliches barrierefreies Büro ist in der Waiblinger Altstadt zu finden ist. 


Das Ehepaar berät nicht nur rund um das Thema Pflegeleistungen, sondern hilft auch ganz konkret und tatkräftig bei der Umsetzung. Denn es fällt viel Papierkram an für Anträge, Widersprüche und Abrechnungen mit den Kranken- und Pflegekassen, der die betroffenen Senioren oft überfordert. Für die pflegenden Angehörigen, ist es beruhigend zu wissen, dass der administrative Teil in professionellen Händen liegt und sie ihre wertvolle Zeit voll für die Pflege ihres Angehörigen nutzen können. 


Bereits heute gibt es ca. 3,1 Mio. registrierte Pflegebedürftige in Deutschland. Fast 75 % dieser Menschen werden zu Hause gepflegt. Daneben gibt es noch eine hohe Dunkelziffer von ca. 2,1 Mio. Menschen die ohne Beantragung von Pflegeleistungen, fast ausschließlich zu Hause, von Angehörigen gepflegt werden. 

Jede Pflegesituation benötigt individuelle Lösungen


Eine Pflegesituation ist schwer planbar, weder in der Intensität noch in der Dauer. Zudem ist jeder Pflegefall individuell und benötigt daher auch individuelle Lösungen. Schellings waren selbst pflegende Angehörige und können aufgrund ihrer Erfahrung oft schon die nächsten Schritte vorausplanen und nicht nur reagieren. 

Der Aktionsradius der Firma Mit Wirkung reicht von Stuttgart bis ins Remstal und geht weit über das Erledigen der Post, das Ausfüllen von Formularen sowie die Prüfung von Rechnungen und die Vorbereitung von Überweisungen hinaus. Das gute Netzwerk von verlässlichen Partnern steht den Kunden offen sowie die Kontakte zu den Pflegestützpunkten oder Seniorenräten in der Region. 

Das Angebot umfasst die richtige Beantragung eines Pflegegrades. Damit verbunden ist dann die Begutachtung und Einstufung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen in einen Pflegegrad. Hier werden die Kunden der Firma Mit Wirkung einfühlsam auf den Einstufungsprozess vorbereitet und evtl. Widersprüche gegen das Ergebnis der Begutachtung eingelegt. 

Erhalten die Pflegebedürftigen einen Pflegegrad, geht es darum die passenden Leistungen der Pflegekasse so zu kombinieren, dass eine optimale Versorgung sichergestellt wird. Die Überprüfung der monatlichen Abrechnungen der Pflegekassen ist ein wichtiger Punkt, denn da passieren viele Fehler und den Kunden kann richtig Geld gespart werden. 

Menschen die pflegebedürftig sind müssen häufig Anpassungen im häuslichen Umfeld vornehmen, damit das Haus oder die Wohnung z.B. seniorengerecht umgebaut werden. Oft muss die Dusche umgebaut oder ein Treppenlift eingebaut werden. Auch hierfür gibt es von den Pflegekassen Zuschüsse von bis zu € 4.000,- Diesen Prozess begleitet die Familie Schelling für Ihre Kunden, von der Angebotseinholung bei den Handwerkern bis zur Beantragung bei den Pflegekassen. Auch hier gibt es viel administrativen Aufwand um die Zuschüsse zu erhalten. 

Auch an Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patienten-verfügungen muss gedacht werden


Ein Thema um die Dienstleistung abzurunden ist die Erstellung von Vorsorgedokumenten wie Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. In Kooperation mit JuraDirekt werden diese Dokumente gesetzesaktuell erstellt und auf Wunsch in einer Datenbank hinterlegt, damit im Notfall 24 Stunden 7 Tage die Woche der Zugriff gewährleistet ist. 

Die Vision ist, dass sich Senioren im Rems-Murr-Kreis und Stuttgart nicht mehr mit Administration herumärgern müssen und die Angehörigen ihre Zeit mit ihren Eltern oder Ehepartnern verbringen, statt mit Rechnungen, Mahnungen und Anträgen und Formularen. 


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mit-wirkung.eu 
oder telefonisch unter der Rufnummer 0 71 51 - 5029 5990