Donnerstag, 22. Februar 2018

Mit Wirkung – Büroservice für Senioren und pflegende Angehörige

Der Aktionsradius der Firma Mit Wirkung reicht von Stuttgart bis ins Remstal


Hier geht es zur Webseite

Schleichend durch eine Krankheit oder plötzlich durch einen Sturz kann der Pflegefall eintreten, nicht nur bei hochbetagten Senioren. Dann stellen sich viele drängende Fragen, z.B.: Wie kann man einen Pflegegrad erlangen? Was möchte der Medizinische Dienst von mir wissen? Wie kommt man schnell an einen Rollator oder ein Pflegebett nach einem Klinikaufenthalt? Wer hilft mir meine Wohnung so umzubauen, dass ich weiter darin leben kann? Kann ich eine 24h Unterstützung durch eine verlässliche osteuropäische Pflegekraft erhalten? Und wer zahlt das alles?

Jetzt braucht man den Durchblick im Pflegedschungel


Genau darauf hat sich das Unternehmen „Mit-Wirkung“ von Bärbel und Wolf-Dietrich Schelling spezialisiert, dessen seniorenfreundliches barrierefreies Büro ist in der Waiblinger Altstadt zu finden ist. 


Das Ehepaar berät nicht nur rund um das Thema Pflegeleistungen, sondern hilft auch ganz konkret und tatkräftig bei der Umsetzung. Denn es fällt viel Papierkram an für Anträge, Widersprüche und Abrechnungen mit den Kranken- und Pflegekassen, der die betroffenen Senioren oft überfordert. Für die pflegenden Angehörigen, ist es beruhigend zu wissen, dass der administrative Teil in professionellen Händen liegt und sie ihre wertvolle Zeit voll für die Pflege ihres Angehörigen nutzen können. 


Bereits heute gibt es ca. 3,1 Mio. registrierte Pflegebedürftige in Deutschland. Fast 75 % dieser Menschen werden zu Hause gepflegt. Daneben gibt es noch eine hohe Dunkelziffer von ca. 2,1 Mio. Menschen die ohne Beantragung von Pflegeleistungen, fast ausschließlich zu Hause, von Angehörigen gepflegt werden. 

Jede Pflegesituation benötigt individuelle Lösungen


Eine Pflegesituation ist schwer planbar, weder in der Intensität noch in der Dauer. Zudem ist jeder Pflegefall individuell und benötigt daher auch individuelle Lösungen. Schellings waren selbst pflegende Angehörige und können aufgrund ihrer Erfahrung oft schon die nächsten Schritte vorausplanen und nicht nur reagieren. 

Der Aktionsradius der Firma Mit Wirkung reicht von Stuttgart bis ins Remstal und geht weit über das Erledigen der Post, das Ausfüllen von Formularen sowie die Prüfung von Rechnungen und die Vorbereitung von Überweisungen hinaus. Das gute Netzwerk von verlässlichen Partnern steht den Kunden offen sowie die Kontakte zu den Pflegestützpunkten oder Seniorenräten in der Region. 

Das Angebot umfasst die richtige Beantragung eines Pflegegrades. Damit verbunden ist dann die Begutachtung und Einstufung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen in einen Pflegegrad. Hier werden die Kunden der Firma Mit Wirkung einfühlsam auf den Einstufungsprozess vorbereitet und evtl. Widersprüche gegen das Ergebnis der Begutachtung eingelegt. 

Erhalten die Pflegebedürftigen einen Pflegegrad, geht es darum die passenden Leistungen der Pflegekasse so zu kombinieren, dass eine optimale Versorgung sichergestellt wird. Die Überprüfung der monatlichen Abrechnungen der Pflegekassen ist ein wichtiger Punkt, denn da passieren viele Fehler und den Kunden kann richtig Geld gespart werden. 

Menschen die pflegebedürftig sind müssen häufig Anpassungen im häuslichen Umfeld vornehmen, damit das Haus oder die Wohnung z.B. seniorengerecht umgebaut werden. Oft muss die Dusche umgebaut oder ein Treppenlift eingebaut werden. Auch hierfür gibt es von den Pflegekassen Zuschüsse von bis zu € 4.000,- Diesen Prozess begleitet die Familie Schelling für Ihre Kunden, von der Angebotseinholung bei den Handwerkern bis zur Beantragung bei den Pflegekassen. Auch hier gibt es viel administrativen Aufwand um die Zuschüsse zu erhalten. 

Auch an Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patienten-verfügungen muss gedacht werden


Ein Thema um die Dienstleistung abzurunden ist die Erstellung von Vorsorgedokumenten wie Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. In Kooperation mit JuraDirekt werden diese Dokumente gesetzesaktuell erstellt und auf Wunsch in einer Datenbank hinterlegt, damit im Notfall 24 Stunden 7 Tage die Woche der Zugriff gewährleistet ist. 

Die Vision ist, dass sich Senioren im Rems-Murr-Kreis und Stuttgart nicht mehr mit Administration herumärgern müssen und die Angehörigen ihre Zeit mit ihren Eltern oder Ehepartnern verbringen, statt mit Rechnungen, Mahnungen und Anträgen und Formularen. 


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mit-wirkung.eu 
oder telefonisch unter der Rufnummer 0 71 51 - 5029 5990

Donnerstag, 15. Februar 2018

Pflege zu Hause: Arzt kann Pflegebett verschreiben

Eine Standard-Pflegematratze gehört in der Regel dazu


Pflegende Angehörige sollten ihrem Rücken zuliebe frühzeitig an ein Pflegebett für ihr krankes Familienmitglied denken. 

"Wenn der Pflegebedürftige körperlich eingeschränkt ist, rate ich auf jeden Fall dazu", sagt Dr. Michael Vetter, Apotheker aus Stockach und Experte für Pflegehilfsmittel, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". "Schon weil ich damit auf Knopfdruck eine rückenfreundliche Arbeitshöhe einstellen kann, meist in Hüfthöhe." 

Sofern der Kranke einen Pflegegrad habe, könne der Arzt eine Verordnung für das Bett ausstellen, die aber noch von der Kasse geprüft werde. 

"Die Lieferung erfolgt über Vertragspartner der Kassen - dazu zählen auch einige Apotheken. Eine Standard-Pflegematratze gehört in der Regel dazu." 

Viele pflegende Angehörige haben Experten zufolge Rückenprobleme und Gelenkschmerzen, weil sie nach der Hauruck-Methode vorgehen. Dass es auch anders geht, kann man von Profis lernen: "Führen und schieben, statt heben und tragen", sollte das Motto sein, betont die Krankenschwester und Praxisanleiterin Anja Hirsch vom Klinikum München-Harlaching. 

Für den aktuellen "Senioren Ratgeber" hat sie rückenfreundliche Lösungen für drei typische Pflegesituationen erstellt. 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" (Ausgabe 2/2018 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus)

Samstag, 10. Februar 2018

Landesregierung von Baden-Württemberg stärkt wohnortnahe Pflegestrukturen

Die Menschen sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben


Der Landesregierung von Baden-Württemberg ist es ein zentrales Anliegen, die Pflegeversorgung im Land zukunftsfest auszubauen. Mit dem neuen Landespflegegesetz soll unter anderem die ambulante und teilstationäre Pflege gestärkt und landesweit die Pflegeberatung verbessert werden. Die Menschen sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.


„Die meisten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wollen so lange es geht in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, auch mit Unterstützungs- oder Pflegebedarf. Mit den Eckpunkten zu einem neuen Landespflegegesetz greifen wir diesen Wunsch auf. Ziel ist es, dass jede und jeder Pflegebedürftige möglichst nah am Wohnort genau das passende Angebot vorfindet, das der individuellen persönlichen Situation und dem jeweiligen Lebensumfeld entspricht“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Pflegeversorgung im Land zukunftsfest ausbauen


„Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Pflegeversorgung im Land zukunftsfest auszubauen. Neben der Strategie ,Quartier 2020‘ und der konsequenten Förderung von Unterstützungsangeboten im Alltag ist die umfassende Novellierung des Landespflegegesetzes der dritte wichtige Baustein einer modernen Pflegepolitik für Baden-Württemberg“, betonte der Minister für Soziales und Integration Manne Lucha.

„Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre pflegenden Angehörigen brauchen eine breite Palette vielfältiger und miteinander vernetzter Angebote und Strukturen. Wir wollen deshalb nicht nur die ambulante und teilstationäre Pflege stärken, sondern auch landesweit die Beratung in Sachen Pflege verbessern.“ Lag der Fokus der Förderung früher auf den vollstationären Pflegeheimplätzen, müsse ihre Ausrichtung heute deutlich weiter gefasst werden. Es müssten zeitgemäße Schwerpunkte gesetzt werden, da die Bürgerinnen und Bürger verstärkt neue ambulant ausgerichtete Wohn- und Unterstützungsformen nachfragten. Die Angebote müssten daher in eine nicht mehr nur auf Pflege ausgerichtete, umfassende Unterstützungsinfrastruktur eingebunden werden.

Minister Lucha: „Die Unterstützung der Zukunft ist integriert im vertrauten sozialräumlichen Umfeld. Sie beugt Vereinsamung vor und stärkt den sozialen Zusammenhalt und soziale Kontakte – sowohl von pflegebedürftigen Menschen als auch deren Angehörigen. Hier steht der Quartiersgedanke im Vordergrund. Wir sehen die künftigen Schwerpunkte daher  in wohnortnahen, unterstützenden Wohnformen sowie in der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.“

Vier wichtige Eckpunkte des neuen Gesetzes


„Die Kommunen vor Ort können am besten beurteilen, welche Angebote und Strukturen für eine wohnortnahe Pflege bereits vorhanden sind und welche noch aufgebaut werden müssen. Stadt- und Landkreise sollen deshalb eigene kommunale Pflegekonferenzen einrichten können, um beispielsweise Fragen der pflegerischen Versorgung, der Pflegeinfrastruktur und der Vernetzung von Leistungsangeboten zu koordinieren“, so Lucha. Diesen könnten Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Pflegebedürftigen, des Pflegepersonals sowie der Zivilgesellschaft angehören. Die Pflegekassen werden verpflichtet, Empfehlungen der kommunalen Pflegekonferenzen beim Abschluss von Rahmen- und Versorgungsverträgen sowie beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen. Beispielsweise könnte die Pflegekasse aufgefordert werden, nur noch mit solchen Investoren Verträge abzuschließen, die neben stationären auch Tagespflegeplätze anbieten.

Im Rahmen von Modellvorhaben können Kommunen ferner zukünftig Beratung aus einer Hand anbieten. Dazu richten die Kommunen Pflegeberatungsstellen ein, die sie von den Pflegekassen vergütet bekommen. Darüber hinaus beinhaltet die Beratung aus einer Hand auch Informationen zu kommunalen Themen wie zum Beispiel Altenhilfe, Eingliederungshilfe, öffentlicher Gesundheitsdienst, rechtliche Betreuung, behindertengerechte Wohnangeboten, öffentlicher Nahverkehr sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

„Das von der Landesregierung lange geforderte kommunale Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten soll nun ebenfalls Eingang in Landesrecht finden“, so Lucha. Hier können die Kommunen, die diese Möglichkeit wahrnehmen, Bürgerinnen und Bürger unabhängig und kostenlos über Pflege- und Unterstützungsangebote vor Ort beraten. Damit kann ein Angebot geschaffen werden, mit dem Pflegebedürftigen und Angehörigen direkt vor Ort kompetent geholfen wird.

„Wir möchten außerdem die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche im Gesundheits- und Pflegewesen sowie von Krankenkassen, Pflegekassen und Pflegediensten stärken. Ziel ist es, die über Sektorengrenzen hinausreichende Zusammenarbeit zu verbessern und zu verfestigen, um damit fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Versorgungsformen zu schaffen“, so Minister Lucha. So solle zum Beispiel ein reibungsloser Übergang von einer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung in anschließende pflegerische Strukturen durch klare Vereinbarungen geregelt werden. Darüber hinaus soll ein nahtloses Ineinandergreifen von ambulanten, teil- und vollstationären Pflege- und Unterstützungsstrukturen gewährleistet werden.

Gesellschaftsreport zum Thema Pflege vorgestellt


Wie wichtig die Gesetzesnovelle ist, zeige laut Minister Manne Lucha auch der Gesellschaftsreport „Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und häuslicher Pflege von Angehörigen“, den das Ministerium für Soziales und Integration und das Statistische Landesamt ganz aktuell vorgelegt haben. „Das Bewusstsein, dass sich Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit nicht ausschließen dürfen, rückt immer stärker in den Fokus der öffentlichen Debatte“, so Lucha. 

Auch in Baden-Württemberg sei der demografische Wandel spürbar. In Baden-Württemberg lebten mehr als 328.000 Pflegebedürftige (Stand 2015). Es gebe immer mehr ältere Menschen, damit werde auch die Zahl der potenziell Pflegebedürftigen weiter zunehmen. Zwischen den Jahren 1999 und 2015 habe die Zahl der Pflegebedürftigen um 56 Prozent zugenommen, Tendenz weiter steigend. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen werde von Angehörigen betreut, von denen wiederum knapp zwei Drittel erwerbstätig seien. 62 Prozent der pflegenden Erwerbstätigen seien Frauen. „Sie arrangieren ihre Erwerbstätigkeit um die Pflege herum und schultern damit einen Großteil der häuslichen Pflege“, so Minister Lucha.

Dennoch empfänden Pflegende laut der Untersuchung ihre Erwerbstätigkeit häufig als Abwechslung und Ausgleich und seien mit dem eigenen Leben zufriedener als Pflegende, die nicht erwerbstätig sind. „Die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit erhält dadurch besondere Bedeutung“, so Lucha weiter. Vorausberechnungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg gingen davon aus, dass im Jahr 2030 die meisten Pflegebedürftigen ausschließlich von ihren Angehörigen versorgt werden. „Mit dem Landespflegegesetz schaffen wir vor Ort die Strukturen, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit möglich zu machen“, betonte Minister Lucha.