Donnerstag, 19. Oktober 2017

Bei Schlaganfall-Verdacht: FAST-Regel anwenden

Bei Schlaganfall zählt jede Minute


Foto: "obs/Wort & Bild Verlag -
HausArzt - PatientenMagazin
/Wort & Bild Verlag GmbH & Co. KG"
Um einen möglichen Schlaganfall schnell zu erkennen, hilft die sogenannte FAST-Regel. Darauf weist das Patientenmagazin "HausArzt" hin. 

F steht für Face (Gesicht): Bitten Sie die betroffene Person, zu lächeln. A (Arme): Sie soll gleichzeitig beide Arme heben und die Handinnenflächen nach vorne strecken. S (Sprache): Lassen Sie den Betroffenen einen einfachen Satz nachsprechen. Ist die Person auch nur in einem Punkt beeinträchtigt, gilt T - Time (Zeit): 

Je schneller ein Patient professionell versorgt wird, desto besser sind seine Chancen


"Jetzt zählt jede Minute", betont Professor Wolf-Rüdiger Schäbitz, Chefarzt der Neurologie am Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld. "Je schneller ein Patient professionell versorgt wird, desto besser sind seine Chancen, zu überleben und mögliche Folgeschäden gering zu halten." Daher gelte es, sofort die Notfallnummer 112 zu wählen. 

Die Akutbehandlung sollte am besten in einer "Stroke Unit" im Krankenhaus stattfinden, wie Dr. Alexander Nave von der Forschungsgruppe Schlaganfall der Berliner Charité sagt. Dabei handelt es sich um eine spezialisierte Schlaganfall-Station mit einem umfassenden, fachübergreifenden Therapiekonzept. 

In der Titelgeschichte des neuen "HausArzt" können Leser ihr persönliches Schlaganfall-Risiko testen. Zudem erfahren sie, wie jeder selbst dazu beitragen kann, sich vor einem Schlaganfall und seinen Folgen zu schützen. 

Quelle: Das Patientenmagazin "HausArzt" 

Das Patientenmagazin "HausArzt"gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 4/2017 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.

Dienstag, 17. Oktober 2017

Die Rufnummer 115 als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Die Behördennummer 115 hilft  ab sofort schnell und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Pflege


Link zum Flyer
Wo erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Informationen und Unterstützung? Wann besteht beispielsweise ein Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit? Welche Pflegegrade und welche Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege gibt es?

Im Pflegefall kommen viele Fragen auf pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Ab sofort hilft nun auch die Behördennummer 115 schnell und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und vermittelt Bürgerinnen und Bürgern qualifizierte Pflegeberater.

Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: "Wir haben in den letzten Jahren viel für die Pflege bewegt. Fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr bedeuten spürbar mehr Leistungen und Unterstützung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Jetzt ist es wichtig, dass diese Hilfe aber dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb haben wir die Pflegeberatung deutlich ausgeweitet und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen gestärkt. Auch pflegende Angehörige haben nun einen eigenständigen Anspruch auf Beratung. Das neue Angebot der 115 ist hier ein weiterer hilfreicher Baustein, um Antworten auf Fragen rund um die Pflege direkt am Telefon zu erhalten.“

"Gute Pflege verdient höchsten Respekt. Das weiß jeder, der schon einmal auf die Unterstützung anderer angewiesen war, ob als Betroffener oder als Angehöriger. Es ist wichtig und gut, dass Fragen zur Pflege auch bei der 115 beantwortet werden“, so Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern macht deutlich: "Die einheitliche Behördennummer 115 steht beispielhaft für eine partnerschaftliche ebenenübergreifende Zusammenarbeit und eine intelligente Vernetzung von Kommunen, Ländern und Bund – praktisch gelebter Bürgerservice. Die 115 erweitert ihr Angebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ist für sie eine echte Hilfe bei zahlreichen Verwaltungsanliegen. Sie können ihre Fragen unkompliziert telefonisch klären, unabhängig von Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten in den Ämtern.“

Bei der 115 sind pflegende Angehörige und Pflegebedürftige immer richtig. Jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Themen wie:
  • Pflegegeld
  • Sach- und Kombileistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegehilfsmittel
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Förderung des altersgerechten Wohnens
  • Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in einer akuten Pflegesituation
  • zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege
Der neue Flyer „Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige“ bietet einen Überblick über das neue Angebot der 115 rund um das Thema Pflege.
Auch zum Thema „Anspruch auf Pflegeberatung“ können über die 115 Auskünfte eingeholt werden. So haben grundsätzlich alle Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege­Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Themenseite zur Pflege.


Über die 115


Unter der Behördennummer erhalten Anruferinnen und Anrufer von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Rund 500 Kommunen, zwölf Länder und die gesamte Bundesverwaltung haben sich dem föderalen Vorhaben bereits angeschlossen. Alle 115-Teilnehmer stellen Informationen zu den häufigsten Verwaltungsleistungen in der 115-Wissensdatenbank zur Verfügung.

Über 43 Millionen Bürgerinnen und Bürger können die 115 erreichen


Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.
An der Aktion Pflege beteiligen sich zunächst die Landeshauptstadt München, der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Stadt Karlsruhe.

Sonntag, 15. Oktober 2017

Jetzt gegen Grippe impfen lassen

Insbesondere ältere Menschen sollten sich wappnen





Die vergangene Grippesaison 2016/2017 sorgte in Deutschland für rund sechs Millionen Infektionen. Wer sich diesen Winter vor einer Grippe schützen möchte, sollte sich jetzt impfen lassen. „Der Körper benötigt nach der Grippeimpfung rund zwei Wochen, bis ein ausreichender Virenschutz aufgebaut ist. Wer sich rechtzeitig auf das größte Ansteckungsrisiko vorbereiten will, sollte also jetzt zum Arzt gehen“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER. Insbesondere ältere Menschen mit Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollten sich gegen die saisonale Influenza wappnen.

Insbesondere Risikogruppen sollten sich impfen lassen


„Eine Grippe ist keine einfache Erkältungskrankheit, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung, bei der die Betroffenen an plötzlich auftretendem hohem Fieber, Husten sowie starken Kopf- und Gliederschmerzen leiden“, warnt Marschall. Personen über 60 Jahren, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für einen besonders schweren Krankheitsverlauf und sollten sich daher impfen lassen. Aber auch Personen, die täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen und dadurch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben, sollten sich wappnen. Hierzu gehören zum Beispiel das medizinische und pflegerische Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Arbeitnehmer im Einzelhandel, Busfahrer und Lehrer.

Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten


Da die Grippeviren sich rasch verändern können, wird der Impfstoff jährlich an die jeweils aktuell zirkulierenden Grippevirus-Varianten angepasst. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Dreifachimpfstoffe. Diese schützen vor zwei Influenza A-Stämmen und einem B-Stamm. Eine Grippeschutzimpfung wird vom Hausarzt normalerweise per Spritze in den Oberarm vorgenommen. Für Menschen mit einer Hühnereiweißallergie ist die Impfung nicht geeignet, da im Impfstoff Hühnereiweiß enthalten ist.