Dienstag, 17. Oktober 2017

Die Rufnummer 115 als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Die Behördennummer 115 hilft  ab sofort schnell und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Pflege


Link zum Flyer
Wo erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Informationen und Unterstützung? Wann besteht beispielsweise ein Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit? Welche Pflegegrade und welche Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege gibt es?

Im Pflegefall kommen viele Fragen auf pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Ab sofort hilft nun auch die Behördennummer 115 schnell und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und vermittelt Bürgerinnen und Bürgern qualifizierte Pflegeberater.

Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: "Wir haben in den letzten Jahren viel für die Pflege bewegt. Fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr bedeuten spürbar mehr Leistungen und Unterstützung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Jetzt ist es wichtig, dass diese Hilfe aber dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb haben wir die Pflegeberatung deutlich ausgeweitet und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen gestärkt. Auch pflegende Angehörige haben nun einen eigenständigen Anspruch auf Beratung. Das neue Angebot der 115 ist hier ein weiterer hilfreicher Baustein, um Antworten auf Fragen rund um die Pflege direkt am Telefon zu erhalten.“

"Gute Pflege verdient höchsten Respekt. Das weiß jeder, der schon einmal auf die Unterstützung anderer angewiesen war, ob als Betroffener oder als Angehöriger. Es ist wichtig und gut, dass Fragen zur Pflege auch bei der 115 beantwortet werden“, so Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern macht deutlich: "Die einheitliche Behördennummer 115 steht beispielhaft für eine partnerschaftliche ebenenübergreifende Zusammenarbeit und eine intelligente Vernetzung von Kommunen, Ländern und Bund – praktisch gelebter Bürgerservice. Die 115 erweitert ihr Angebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ist für sie eine echte Hilfe bei zahlreichen Verwaltungsanliegen. Sie können ihre Fragen unkompliziert telefonisch klären, unabhängig von Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten in den Ämtern.“

Bei der 115 sind pflegende Angehörige und Pflegebedürftige immer richtig. Jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Themen wie:
  • Pflegegeld
  • Sach- und Kombileistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegehilfsmittel
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Förderung des altersgerechten Wohnens
  • Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in einer akuten Pflegesituation
  • zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege
Der neue Flyer „Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige“ bietet einen Überblick über das neue Angebot der 115 rund um das Thema Pflege.
Auch zum Thema „Anspruch auf Pflegeberatung“ können über die 115 Auskünfte eingeholt werden. So haben grundsätzlich alle Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege­Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Themenseite zur Pflege.


Über die 115


Unter der Behördennummer erhalten Anruferinnen und Anrufer von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Rund 500 Kommunen, zwölf Länder und die gesamte Bundesverwaltung haben sich dem föderalen Vorhaben bereits angeschlossen. Alle 115-Teilnehmer stellen Informationen zu den häufigsten Verwaltungsleistungen in der 115-Wissensdatenbank zur Verfügung.

Über 43 Millionen Bürgerinnen und Bürger können die 115 erreichen


Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.
An der Aktion Pflege beteiligen sich zunächst die Landeshauptstadt München, der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Stadt Karlsruhe.

Sonntag, 15. Oktober 2017

Jetzt gegen Grippe impfen lassen

Insbesondere ältere Menschen sollten sich wappnen





Die vergangene Grippesaison 2016/2017 sorgte in Deutschland für rund sechs Millionen Infektionen. Wer sich diesen Winter vor einer Grippe schützen möchte, sollte sich jetzt impfen lassen. „Der Körper benötigt nach der Grippeimpfung rund zwei Wochen, bis ein ausreichender Virenschutz aufgebaut ist. Wer sich rechtzeitig auf das größte Ansteckungsrisiko vorbereiten will, sollte also jetzt zum Arzt gehen“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER. Insbesondere ältere Menschen mit Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollten sich gegen die saisonale Influenza wappnen.

Insbesondere Risikogruppen sollten sich impfen lassen


„Eine Grippe ist keine einfache Erkältungskrankheit, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung, bei der die Betroffenen an plötzlich auftretendem hohem Fieber, Husten sowie starken Kopf- und Gliederschmerzen leiden“, warnt Marschall. Personen über 60 Jahren, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für einen besonders schweren Krankheitsverlauf und sollten sich daher impfen lassen. Aber auch Personen, die täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen und dadurch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben, sollten sich wappnen. Hierzu gehören zum Beispiel das medizinische und pflegerische Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Arbeitnehmer im Einzelhandel, Busfahrer und Lehrer.

Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten


Da die Grippeviren sich rasch verändern können, wird der Impfstoff jährlich an die jeweils aktuell zirkulierenden Grippevirus-Varianten angepasst. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Dreifachimpfstoffe. Diese schützen vor zwei Influenza A-Stämmen und einem B-Stamm. Eine Grippeschutzimpfung wird vom Hausarzt normalerweise per Spritze in den Oberarm vorgenommen. Für Menschen mit einer Hühnereiweißallergie ist die Impfung nicht geeignet, da im Impfstoff Hühnereiweiß enthalten ist.

Donnerstag, 12. Oktober 2017

Regelmäßiges Händewaschen schützt vor ansteckenden Krankheiten

Am Sonntag ist Internationaler Händewaschtag


Foto: © pa Picture-Alliance
In Hamburg erkrankten in diesem Jahr nach Angaben des Robert Koch-Instituts bereits 1.208 Menschen, weil sie sich mit Bakterien namens Campylobacter infiziert hatten (2016 gesamt: 1.838 Infektionen), 966 wurden durch das Norovirus krank (2016 gesamt: 2.468 Infektionen) und 1.210 durch das Rotavirus (2016 gesamt: 786 Infektionen). 

Alle diese Infektionen können starken Brechdurchfall auslösen. In den meisten Fällen gelangen die Krankheitserreger über die Hände in den menschlichen Organismus. „Die Hälfte der Betroffenen hätten womöglich nicht krank werden müssen, wenn sie mehr auf die Handhygiene geachtet hätten“, sagt Peter Rupprecht von der IKK classic. „Denn Fachleute schätzen, dass sich durch regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife das Risiko einer Ansteckung mit Durchfallerkrankungen fast halbiert.“

Bis zu 80 Prozent aller ansteckenden Krankheiten werden über die Hände übertragen. Dazu gehören beispielsweise Erkrankungen wie Erkältungen, Grippe oder ansteckende Magen-Darm-Infektionen. Häufiges Händewaschen ist eine einfache und wirksame Methode, die vor einer Ansteckung schützen kann. Um das Bewusstsein und das Verständnis für die Wichtigkeit von Handhygiene mit Wasser und Seife zu stärken, hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den Internationalen Händewaschtag ins Leben gerufen. Seit 2008 wird er jedes Jahr am 15. Oktober begangen.

Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife ist eine einfache und wirksame Methode, um sich vor Ansteckung mit Krankheitserregern zu schützen


„Dass effektives Händewaschen tatsächlich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten senkt, wurde in vielen Studien untersucht und nachgewiesen“, bestätigt Peter Rupprecht. Die IKK classic empfiehlt deshalb Händewaschen zur guten Gewohnheit werden zu lassen. Wenn man nach Hause kommt oder auf der Toilette war, sollte der Gebrauch von Wasser, Seife und Handtuch obligatorisch sein, genauso vor und während der Zubereitung von Speisen und vor den Mahlzeiten. Erwachsene sollten Kindern dabei als gutes Beispiel vorangehen. Wer erkrankt ist, sollte zum Schutz seiner Mitmenschen besonders verantwortungsbewusst sein und nach Möglichkeit nach jedem Naseputzen, Husten oder Niesen seine Hände waschen. Wer kranke Personen pflegt, sollte – auch zum Eigenschutz – vor und nach dem Kontakt mit ihnen das Händewaschen nicht vergessen.

Was man beim Händewaschen beachten sollte, damit Schmutz und Krankheitserreger bestmöglich entfernt werden, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in fünf kurzen Regeln zusammengefasst.

Fünf Regeln für wirksames Händewaschen

  1. Nass machen: Hände unter fließendes Wasser halten.
  2. Rundum einseifen: Hände von allen Seiten mit Seife einschäumen – nicht nur die Handinnenflächen, sondern auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen.
  3. Zeit lassen: Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 bis 30 Sekunden.
  4. Gründlich abspülen: Hände unter fließendem Wasser abwaschen.
  5. Sorgfältig abtrocknen: Am besten mit einem eigenen, sauberen Handtuch oder unterwegs mit Einmaltüchern.