Donnerstag, 10. August 2017

Medikament vergessen: So verhalten Sie sich richtig

Können Sie sich einmal nicht erinnern, ob Sie Ihr Medikament schon eingenommen haben? Hier gibt es praktische Tipps.



Können sich Typ-2-Diabetiker mal nicht erinnern, ob sie ihr Medikament schon genommen haben oder nicht, gilt: auf keinen Fall riskieren, eine zweite Diabetes-Pille zu nehmen. 

"Wer die doppelte Dosis eines zuckersenkenden Mittels schluckt, geht ein hohes Risiko ein, zu unterzuckern", warnt Hausärztin und Diabetologin Dr. Franziska Busse-Voigt aus Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". Besser ist es, kurzzeitig erhöhte Werte in Kauf zu nehmen und zur vorgesehenen Zeit wieder die vom Arzt verschriebene Dosis Tabletten zu nehmen. 

Das gilt genauso für andere Mittel wie Bluthochdruck- oder Cholesterinsenker. 

Auch wer nicht weiß, ob er bereits Insulin gespritzt hat, sollte laut Busse-Voigt nicht riskieren, die doppelte Insulindosis zuzuführen. Wichtig ist dann: die Werte im Auge behalten, öfter messen und nicht panisch überkorrigieren - das könnte alles durcheinanderbringen. Vielmehr sollte man bei starkem Zuckeranstieg nur vorsichtig korrigieren und den Wert mit dem nächsten Mahlzeiteninsulin wieder ins Lot bringen. 

Praktische Tipps, mit welchen Strategien sich eine regelmäßige Einnahme der Medikamente sicherstellen lässt, finden Leser im aktuellen "Diabetes Ratgeber". 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 8/2017

Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 8/2017 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Dienstag, 8. August 2017

"Apothekenfinder 22 8 33" hilft überall bei Suche nach Nacht- und Notdienst

Urlaub in Deutschland


Foto: abda.de


Ob auf „Balkonien“, bei Verwandten oder im Hotel – beim Sommerurlaub in Deutschland lässt sich die nächstgelegene Notdienstapotheke schnell und unkompliziert mit dem „Apothekenfinder 22 8 33“ lokalisieren. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung dieses bundesweiten Angebots der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände


Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum breiten Angebot von Suchoptionen wie die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi für Handys. 

Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der Postleitzahl des aktuellen Aufenthaltsortes schicken (69 Cent pro Minute/SMS). 

Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder über das Gesundheitsportal www.aponet.de auf die Suche zugreifen.

Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Notdienstapotheken hängen aber auch im Schaufenster jeder Apotheke aus und werden in vielen Zeitungen im Service- oder Lokalteil abgedruckt. 

Der Nacht- und Notdienst der bundesweit 20.000 Apotheken ist eine der wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheker und garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr im gesamten Bundesgebiet. 

Etwa 1.300 Apotheken versorgen jede Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils gut 20.000 Patienten. Pro Jahr werden somit knapp 500.000 Notdienste geleistet. Besonders Eltern mit kleinen Kindern lösen häufig Rezepte von Kinderärzten im Notdienst ein. Aber auch Arzneimittel aus dem Bereich der Selbstmedikation werden häufig im Nachtdienst in Anspruch genommen.

Montag, 7. August 2017

Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige schöpfen Leistungen nicht aus

Pro Kalenderjahr bis zu 1.500 Euro Entlastungsbetrag



Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben zusätzlich zu ihren Pflegeleistungen Anspruch auf einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dennoch hat im laufenden Jahr 2017 nur rund die Hälfte der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen in Sachsen und Thüringen diesen Entlastungsbetrag beantragt. "Wir wollen die Pflegebedürftigen ermutigen, diese Leistung verstärkt in Anspruch zu nehmen", betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS. "Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen. Das soziale Leben ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Lebensqualität." 

Mit diesem Entlastungsbetrag lassen sich verschiedene Leistungen aus dem Pflegebereich wahrnehmen, die ein selbst bestimmtes Leben zu Hause unterstützen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten entstehen. Der Entlastungsbetrag kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff. Auch können Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege entstehen, durch die AOK PLUS erstattet werden. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden. 

Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr die Erstattung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden. 

Um die individuellen Ansprüche jedes Versicherten zu prüfen, können diese sich bei der AOK PLUS in den Filialen, durch einen ausgebildeten AOK-Pflegeberater oder über die kostenlose AOK PLUS-Service-Hotline 0800 1059000 beraten lassen.