Dienstag, 8. August 2017

"Apothekenfinder 22 8 33" hilft überall bei Suche nach Nacht- und Notdienst

Urlaub in Deutschland


Foto: abda.de


Ob auf „Balkonien“, bei Verwandten oder im Hotel – beim Sommerurlaub in Deutschland lässt sich die nächstgelegene Notdienstapotheke schnell und unkompliziert mit dem „Apothekenfinder 22 8 33“ lokalisieren. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung dieses bundesweiten Angebots der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände


Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum breiten Angebot von Suchoptionen wie die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi für Handys. 

Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der Postleitzahl des aktuellen Aufenthaltsortes schicken (69 Cent pro Minute/SMS). 

Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder über das Gesundheitsportal www.aponet.de auf die Suche zugreifen.

Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Notdienstapotheken hängen aber auch im Schaufenster jeder Apotheke aus und werden in vielen Zeitungen im Service- oder Lokalteil abgedruckt. 

Der Nacht- und Notdienst der bundesweit 20.000 Apotheken ist eine der wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheker und garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr im gesamten Bundesgebiet. 

Etwa 1.300 Apotheken versorgen jede Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils gut 20.000 Patienten. Pro Jahr werden somit knapp 500.000 Notdienste geleistet. Besonders Eltern mit kleinen Kindern lösen häufig Rezepte von Kinderärzten im Notdienst ein. Aber auch Arzneimittel aus dem Bereich der Selbstmedikation werden häufig im Nachtdienst in Anspruch genommen.

Montag, 7. August 2017

Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige schöpfen Leistungen nicht aus

Pro Kalenderjahr bis zu 1.500 Euro Entlastungsbetrag



Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben zusätzlich zu ihren Pflegeleistungen Anspruch auf einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dennoch hat im laufenden Jahr 2017 nur rund die Hälfte der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen in Sachsen und Thüringen diesen Entlastungsbetrag beantragt. "Wir wollen die Pflegebedürftigen ermutigen, diese Leistung verstärkt in Anspruch zu nehmen", betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS. "Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen. Das soziale Leben ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Lebensqualität." 

Mit diesem Entlastungsbetrag lassen sich verschiedene Leistungen aus dem Pflegebereich wahrnehmen, die ein selbst bestimmtes Leben zu Hause unterstützen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten entstehen. Der Entlastungsbetrag kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff. Auch können Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege entstehen, durch die AOK PLUS erstattet werden. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden. 

Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr die Erstattung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden. 

Um die individuellen Ansprüche jedes Versicherten zu prüfen, können diese sich bei der AOK PLUS in den Filialen, durch einen ausgebildeten AOK-Pflegeberater oder über die kostenlose AOK PLUS-Service-Hotline 0800 1059000 beraten lassen.

Samstag, 29. Juli 2017

Umgebung von Demenz-Patienten behutsam ändern

Jede Veränderung ist für Demenzkranke schwierig




Planen Angehörige eines Menschen mit Demenz räumliche Anpassungen in dessen Wohnung, sollten sie behutsam vorgehen. Darauf weist Dr. Christoph Held, Heimarzt und Gerontopsychiater beim Geriatrischen Dienst der Stadt Zürich, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. 

Denn jede Veränderung ist für Demenzkranke schwierig, kann eventuell ihren Zustand verschlechtern. Daher gilt für Neuerungen: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. 

Vor allem sollten Hindernisse und Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt werden, denn oft geht Demenz mit motorischen Problemen einher. 

Gute Beleuchtung ist ebenfalls wichtig. "Generell sind bei der Einrichtung ruhige Farbtöne zu bevorzugen und Muster zu vermeiden", sagt Held. Diese verwirrten Demenzkranke. 

Den Betroffenen kommt es entgegen, wenn man ihnen Entscheidungen abnimmt. Deshalb sollte zum Beispiel im Schrank nur eine Kleidersorte pro Fach liegen - in einer überschaubaren Menge. "Schranktüren am besten aushängen oder weglassen. So sieht der Betroffene, was dahinter ist, und muss nicht ständig nachschauen, um sich zu erinnern oder zu vergewissern", erklärt Held. Dies gilt auch für Küchenregale. 

Weitere Tipps, wie sich die Wohnumgebung den Bedürfnissen des Erkrankten anpassen lässt, sind in der aktuellen "Apotheken Umschau" zu finden. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

Die Ausagbe 7/2017 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.