Mittwoch, 12. Juli 2017

Urlaub von der Pflege

Die wichtigsten Fragen für pflegende Angehörige



Wenn jemand einen Angehörigen zuhause pflegt, stellt sich im Sommer vielleicht die Frage nach Urlaub. Wie geht man dann vor? Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) beantwortet die wichtigsten Fragen.
1. Wo gibt es Hilfe, wenn man den Pflegebedürftigen in den Urlaub mitnehmen möchte?

Urlaubsangebote für Pflegende und deren pflegebedürftige Angehörige nehmen zu. Mittlerweile gibt es auch gemeinnützige Reisevermittler, die helfen können, ein passendes Angebot zu finden. Einige Pensionen, Ferienanlagen sowie Pflegehotels sind auf diese Art der „Pflegeferien“ spezialisiert. Die Pflege kann dann am Urlaubsort entweder vollständig oder teilweise abgegeben werden. So können Pflegepersonen beispielsweise Freizeitaktivitäten oder ein Wellnessangebot genießen und gleichzeitig im Blick haben, wie es ihrem Angehörigen geht – so bietet sich Freiraum und trotzdem können schöne Erlebnisse geteilt werden. Manche Angebote sind zudem auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zugeschnitten.

Viele Pflegeberatungsstellen und teilweise auch Betroffenenverbände informieren, wie sich ein passender Urlaub realisieren lässt und welche Kosten im Rahmen eines solchen Urlaubs von der Pflegeversicherung übernommen werden.


2. Und wenn ein gemeinsamer Urlaub nicht möglich ist oder man das nicht möchte – wie vermittelt man das seinen Angehörigen schonend?
Grundsätzlich gilt: Nur wer gut für sich selbst sorgt, hat langfristig die Kraft, auch für andere gut zu sorgen. Pflegende Angehörige sollten daher ganz offen vermitteln, dass sie die Auszeit zur Regeneration benötigen, um neue Kraft zu tanken und so die Pflege anschließend weiter leisten zu können. Wichtig ist darüber hinaus auf jeden Fall, den Pflegebedürftigen möglichst weitgehend in alle Entscheidungen, die ihn betreffen, einzubeziehen. Was sind dessen Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf die Pflegevertretung? Welche Sorgen gibt es, welche Ängste? Manchmal bestehen vielleicht Befürchtungen, aus der Kurzzeitpflege nicht mehr nach Hause zurückkehren zu können. Wenn sich das Thema als besonders schwierig erweist, kann es helfen, jemanden als Vermittler hinzuzuziehen – zum Beispiel eine nahestehende Person, ein vertraute Pflegekraft oder einen Pflegeberater.

3. Wer versorgt während der Pflege-Auszeit meinen pflegebedürftigen Angehörigen?

Prinzipiell gibt es zwei unterschiedliche Arten der Entlastungspflege, um Auszeiten von der Pflege zu erleichtern: die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Die Verhinderungspflege soll vor allem ermöglichen, dass die Pflege zu Hause von einer Vertretung sichergestellt wird, wenn die Hauptpflegeperson nicht zur Verfügung steht. 

Bei der Kurzzeitpflege wird die Pflege für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung übernommen. Zu den Möglichkeiten und den finanziellen Zuschüssen im Einzelfall sollten sich pflegende Angehörige professionell beraten lassen. Sie haben einen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung; diese kann teilweise auf Wunsch auch zu Hause stattfinden. 

Damit die Suche nach einer Beratung leichter fällt, bietet das ZQP unter www.zqp.de/beratungsdatenbank eine deutschlandweite Übersicht mit mehr als 4.500 nicht-kommerziellen Beratungsangeboten zur Pflege an.

Überblick Verhinderungspflege:


Wenn Pflegebedürftige während der Auszeit der Hauptpflegeperson weiterhin zu Hause gepflegt werden wollen, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Pflege wird dann durch eine andere Person übernommen. 

Wird diese Verhinderungspflege etwa von einem ambulanten Pflegedienst oder dem Nachbarn geleistet, beläuft sich die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung auf bis zu 1.612 Euro – für sechs Wochen pro Kalenderjahr. Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat einen der Pflegerade 2 bis 5 erreicht. Zudem muss der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein. Oftmals springen jedoch Kinder, Schwiegerkinder oder Enkel ein. In diesem Fall werden maximal Kosten in 1,5-facher Höhe des Pflegegeldes übernommen.

Wenn solche nahen Angehörigen oder mit dem Pflegebedürftigen in Hausgemeinschaft Lebenden, den Pflegebedürftigen zu Hause versorgen, können sie teilweise auch anfallende Kosten geltend machen. Dazu zählen Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Entsprechende Belege sollten gesammelt und die Kostenübernahme bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung beantragt werden.

Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Besonders bei der Betreuung von Menschen mit Demenz kann dies hilfreich sein, wenn Angehörige einmal beruhigt das Haus verlassen wollen.

Überblick Kurzzeitpflege:


Ist die Pflege vorübergehend zu Hause nicht machbar, besteht die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen kurzzeitig in einem dafür ausgewiesenen Pflegeheim unterzubringen. Das Angebot an Kurzzeit- und Tagespflegemöglichkeiten ist in Deutschland regional unterschiedlich gut ausgeprägt.

Der Antrag auf Kurzzeitpflege muss bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung gestellt werden, bevor diese in Anspruch genommen werden kann. Wird diese bewilligt, werden die Kosten bis zu 1.612 Euro für acht Wochen im Jahr – u. a. für pflegebedingte Aufwendungen oder soziale Betreuung – übernommen. Generell gilt: Anspruch auf eine Kurzzeitpflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen zu 50 Prozent weiterbezahlt. Allerdings: Die Kosten – zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung – die während der Kurzzeitpflege in der Einrichtung entstehen, muss der Pflegebedürftige, soweit er das kann, selbst tragen.

Es gibt noch weitere flexible Möglichkeiten, Entlastungsangebote zu finanzieren. Zum Beispiel durch Verschieben von Mitteln aus der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege und der Kombination von Kurzzeit- mit Verhinderungspflege.

Personen im Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, entsprechende Leistungen aus dem sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro – der auch aufgespart werden kann – teilweise zu finanzieren.

Dienstag, 11. Juli 2017

Verlässliche Blutdruck-Werte

Oberarmgeräte messen in der Regel genauer



Wer regelmäßig selbst seinen Blutdruck messen möchte, sollte sich möglichst ein Oberarmgerät besorgen. Es ist in der Regel genauer als ein Handgelenkgerät, wie der Kardiologe Professor Wolfram Delius aus München im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" erläutert. "Wenn man ein Handgelenkgerät verwendet, sollte man darauf achten, dass man es wirklich in Herzhöhe hält." Bei Herzrhythmusstörungen wie etwa Vorhofflimmern eignet es sich aber nicht. 

Bei der Suche nach einem zuverlässigen Gerät hilft ein Blick auf die Internetseite der Deutschen Hochdruckliga (www.hochdruckliga.de). Dort sind Modelle aufgelistet, denen die Organisation für ihre Messgenauigkeit ein Prüfsiegel verliehen hat. Auf der Liste stehen überwiegend Oberarm-, aber auch zwei Handgelenkgeräte. 

Vor der Blutdruckmessung sollten die Patienten zur Ruhe kommen - und sich zum Beispiel fünf Minuten hinsetzen. Nur dann sind die ermittelten Werte aussagekräftig. Oft zu messen, bringt keinen Zusatznutzen: "Man macht sich da nur verrückt", sagt Delius. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

Sonntag, 9. Juli 2017

Große Ratgeberaktion per Telefon und Chat mit führenden Gesundheitsexperten

Fatale Folgeerkrankungen verhindern oder früh ausbremsen


Foto: djd/Wörwag Pharma/COLOURBOX

Ratgeberaktion: Gesundheitsexperten beantworten Fragen zum Thema Typ-2-Diabetes

Donnerstag, 07.09.2017

Am Telefon: kostenfreie Rufnummer 0800 - 000 77 32 von 10 bis 16 Uhr

Im Chat: www.experten-im-chat.de von 16 bis 17 Uhr
Fragen stellen schon vorher möglich 


Auch die Augen können unter einem erhöhten Blutzuckerspiegel leiden - schlimmstenfalls ist eine Erblindung die Folge.

"Ach, das bisschen Zucker...", denkt man häufig, denn anfangs erscheint ein Diabetes mellitus vielfach tückisch harmlos: Der häufige Typ-2-Diabetes, früher auch als Alters-Zucker bezeichnet, verursacht oftmals keine Beschwerden und macht sich daher im Alltag lange nicht bemerkbar. Dennoch können sich schwerwiegende Folgeerkrankungen entwickeln. 

Dazu gehören Nervenschäden, bekannt als diabetische Neuropathie, die etwa jeden dritten Patienten betreffen. Der überschüssige Zucker im Blut kann auch die Blutgefäße schädigen, darunter leiden dann Organe wie Nieren oder Augen. Das kann schlimmstenfalls bis zur Erblindung führen oder dazu, dass die Nieren keine Schadstoffe mehr aus dem Blut filtern. "Ein Drittel der Deutschen, die eine Blutwäsche (Dialyse) benötigen, sind Diabetiker", erklärt Professor Hilmar Stracke und ergänzt: "Menschen mit Diabetes gehören darüber hinaus zu den Risikogruppen für Herzerkrankungen." Dazu heißt es im Deutschen Diabetesbericht 2017: Das kardiovaskuläre Risiko bei Diabetes ist zwei- bis vierfach, bei Frauen bis sechsfach erhöht. 

Vorbeugen und früh erkennen


Diabetes-Folgeerkrankungen fallen häufig erst auf, wenn sie weit fortgeschritten sind. Experten wie Dr. Alin Stirban betonen deshalb, wie wichtig es ist, als Patient wachsam zu sein und regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen zum Arzt zu gehen: "Je eher der erhöhte Blutzuckerspiegel in einen möglichst normalen Bereich gebracht wird, umso besser können Folgeerkrankungen verhindert werden." Sind schon die ersten Schäden entstanden, dann gilt es, frühzeitig deren Voranschreiten und Folgekomplikationen zu verhindern. 

Nervenschäden machen sich meist durch Empfindungsstörungen in den Füßen bemerkbar. Dr. Helga Zeller-Stefan: "Deshalb sollten Warnsignale einer Neuropathie wie Schmerzen, Brennen, Kribbeln, Taubheit oder eine nachlassende Sensibilität in den Füßen ernst genommen und dem Arzt mitgeteilt werden." 

Wichtigste Maßnahme, um Folgeerkrankungen entgegenzusteuern und Schäden des erhöhten Blutzuckers zu vermeiden, ist eine möglichst gute Einstellung des Blutzuckers und ggf. auch eines erhöhten Blutdrucks. Der Ausgleich eines Mangels an Vitamin B1 spielt ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Rolle: "Diabetiker sind häufig von einem Mangel an Vitamin B1 betroffen, der Neuropathien und Gefäßschäden fördert", so Prof. Stracke. Das Defizit kann mithilfe einer Vorstufe - dem Benfotiamin - ausgeglichen werden, welche der Körper besser aufnimmt als das Vitamin selbst. Dadurch können auch Symptome der Neuropathie wie Kribbeln, Brennen und Taubheit in den Füßen gelindert werden.

Am Telefon und im Chat sitzen für Sie 

Privatdozent Dr. Alin Stirban, Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie in den Sana Arztpraxen, Remscheid.

Prof. Dr. Hilmar Stracke, Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen am Medizinischen Versorgungszentrum MVZ des Evangelischen Krankenhauses Gießen.

Dr. Helga Zeller-Stefan, Fachärztin für Innere Medizin, Ernährungsmedizin und Diabetologin, Praxis Diabetes Zentrum Essen.