Freitag, 5. Mai 2017

Finanzieller Zuschuss für den Treppenlift

Günstige Darlehen und Zuschüsse beim altersgerechten Umbau




Im Alter wird vieles schwerer. Sei es aus dem Sessel aufzustehen, eine Dusche zu nehmen oder Treppen zu gehen. Trotz zunehmender Einschränkungen besteht bei den meisten älteren Menschen der Wunsch, möglichst lange in der vertrauten Wohnung zu bleiben. Dies macht teilweise umfangreiche Umbaumaßnahmen wie den Umbau des Bads oder den Einbau eines Treppenlifts notwendig. 

Gut zu wissen: Die zumeist auch finanziell aufwändige Wohnraumanpassung wird durch verschiedene Finanzierungshilfen gefördert. Ein umfangreicher Ratgeber der Deutschen Seniorenliga (DSL) zeigt auf, was beim barrierefreien Umbau zu beachten ist und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.

Geld von der Pflegekasse


Pflegebedürftige können für den Einbau eines Treppenliftes einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro aus der Pflegekasse erhalten. Leben zwei Pflegebedürftige im Haushalt, können es sogar bis zu 8.000 Euro sein. Voraussetzung ist die Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch die Einstufung in einen Pflegegrad. Außerdem muss die Wohnraum-anpassung eine Maßnahme sein, die die selbstständige Lebensführung ermöglicht bzw. wiederherstellt.

Fördermittel von Kommunen und Ländern


Darüber hinaus gibt es von Stiftungen, Land und Kommunen weitere Förderprogramme für barrierefreie Wohnanpassung. Die Art der Förderung sowie die Förderhöhe sind dabei sehr unterschiedlich. Das können Zuschüsse oder auch zinsgünstige Darlehen sein. Informationen erhält man bei einer Wohnberatung oder der Seniorenberatungsstelle vor Ort.

KfW-Kredit


Die Förderbank KfW hält zinsgünstige Kredite für notwendige Umbauten bereit, zum Beispiel für Wege zum Gebäude, Maßnahmen im Sanitärbereich, die Überwindung von Niveauunterschieden durch Rampen oder Treppenlifte. Der Zinssatz liegt je nach Laufzeit, Zinsbindungsfrist und Zahl der tilgungsfreien Jahre zwischen 1,91 Prozent und 2,47 Prozent. KfW-Darlehen müssen über eine Bausparkasse oder eine Bank beantragt werden.

Steuerlich absetzbar


Die Kosten für die Umbaumaßnahmen sowie den Einbau eines Treppenlifts können als außerordentliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Die Höhe der Steuerersparnis richtet sich nach den Einkommens- und Familienverhältnissen.

Investition lohnt sich


„Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist für das psychische Wohlergehen älterer Menschen von eminenter Wichtigkeit und fördert darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbsthilfe. Hierdurch kann ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben mit gewohnter Lebensqualität bis ins hohe Alter sichergestellt werden“, meint Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga. „Deshalb sollte man schon frühzeitig bei allen Umbaumaßnahmen auch an altersgerechte Verbesserungen denken und die Umbaumaßnahmen als sinnvolle Investition in die eigene Zukunft sehen“, so Hackler.

Informativer Ratgeber


Die Seniorenliga hat in dem kostenlosen Ratgeber „Zuhause mobil - Treppenlifte“ die wichtigsten Aspekte von der Planung bis zur Finanzierung von Treppenliften zusammengefasst. Er beschreibt zudem detailliert und übersichtlich, welche Qualitätskriterien bei der Anschaffung eines Treppenlifts zu beachten sind. Bestelladresse: DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn. www.dsl-treppenlifte.de

Donnerstag, 4. Mai 2017

Das sollten Menschen mit Diabetes beim Sockenkauf beachten

Socken ohne Rand und Band


Menschen mit Diabetes sollten beim Sockenkauf besonders auf eine gute Passaform achten. Socken dürfen am Fuß keine Falten werfen. "In meiner Praxis sehe ich immer wieder Patienten mit Hautproblemen, Druckstellen oder Blasen, die von schlecht sitzenden Socken kommen", schildert Diabetologe Dr. Dirk Lammers aus Münster im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". 

Der ideale Strumpf umhüllt den Fuß wie eine zweite Haut, ist weder zu eng noch zu weit. Im Zehenbereich verdickte Nähte mögen Diabetikerfüße gar nicht. "Optimal sind Produkte mit gekettelter Spitze", so Lammers. 

Das heißt, die Maschen werden passgenau verbunden, wodurch keine störenden Nähte entstehen. Wichtig ist auch ein bequemer Bund: Ungeeignet sind Socken mit Gummibündchen, die am Unterschenkel einschneiden und dadurch die Durchblutung der Füße behindern. 

Vorzugsweise sollten die Socken einen hohen Baumwollanteil haben. "Damen rate ich von Nylonstrümpfen ab", betont der Diabetologe. Diese seien wenig hautfreundlich und rutschten im Schuh, wodurch Blasen entstehen könnten. 

Wer zu Schweißfüßen neigt oder beim Sport schwitzt, ist mit Funktionssocken aus speziellen Mischgeweben gut beraten. 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Freitag, 28. April 2017

Neue Checkliste bietet Bürgern Qualitätsmaßstab für Pflegeberatung

Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat Checkliste mit den zehn wichtigsten Merkmalen für gute Pflege herausgegeben


Hier geht es zur Checkliste

In Deutschland erhalten 2,9 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um Pflegebedürftige und Angehörige bei den Herausforderungen, die Pflegebedürftigkeit mit sich bringen kann, zu unterstützen, gibt es einen Anspruch auf kostenlose professionelle Pflegeberatung. Pflegegeldempfänger sind sogar verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Solche Besuche finden über 2 Millionen Mal jährlich statt.

Gute Beratung zur Pflege hilft, die Pflege bestmöglich zu organisieren. Sie trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige gut versorgt und Angehörige entlastet werden. Doch für viele Bürger gibt es offenbar Hürden, die Beratungsangebote zu nutzen: Laut einer repräsentativen Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) sind die Beratungsstellen oft nicht bekannt. Außerdem ist die Beratungslandschaft unübersichtlich. Mehr als 4.500 nicht-kommerzielle Angebote hat das ZQP im gesamten Bundesgebiet recherchiert – und in einer frei zugänglichen Datenbank auffindbar gemacht. Ist dann ein Angebot gefunden, bleibt allerdings die Frage, was man von der Beratung erwarten darf.

Beratungsangebote sind regional sehr unterschiedlich


„Das Beratungsangebot zur Pflege ist regional sehr unterschiedlich. Teilweise ist es dünn gesät, andernorts so vielfältig, dass es selbst für Experten kaum durchschaubar ist. Anforderungen an Beratungsleistungen waren zudem bisher nur vage formuliert. Für Beratungssuchende ist die Qualität daher auch nur sehr schwer selbst einzuschätzen“, erläutert Dr. Ralf Suhr, Vorstandvorsitzender des ZQP.


Daher hat das ZQP nun eine Checkliste mit den zehn wichtigsten Merkmalen guter Beratung zur Pflege herausgegeben. Diese basiert auf dem im vergangenen Jahr vorgelegten „Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege“. Der Qualitätsrahmen formuliert umfassend die Anforderungen an gute Beratung in der Pflege und wurde vom ZQP gemeinsam mit ausgewiesenen Wissenschaftlern und anderen relevanten Akteuren erarbeitet, wie Bundesministerien, Verbrauchervertretern, Pflegekassen, Leistungserbringern und Vertretern der Pflegeberufe.


„Beratung soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützen, selbstbestimmt über Pflege zu entscheiden. Hohe Beratungsqualität ist ein zentraler Beitrag zu guter Pflege. Deswegen bieten wir an, unsere kostenlose Checkliste als Orientierungshilfe im Beratungsdschungel zu nutzen“, so Suhr.


Wichtige Merkmale guter Beratung sind zum Beispiel, dass die Beratung sich nach der individuellen Situation des Pflegebedürftigen richtet und die Beratungsziele mit dem Ratsuchenden abgestimmt werden. Der Berater soll für die Beratungsaufgabe qualifiziert sein und von sich aus zentrale Themen ansprechen, wie z. B. die familiäre Situation, Finanzierung der Pflege, pflegepraktische Fragen und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger. Überdies klären sie über Ansprüche z. B. aus der Pflegeversicherung und zu Rechten gegenüber Pflegeanbietern auf. Zudem sollte die Beratung, wenn nötig, zeitnah – etwa 48 Stunden nach Anfrage – erfolgen.

Die vollständige Checkliste finden Sie im neuen ZQP-Themenbrief „1-BLICK Pflege“. Sie kann kostenlos bestellt werden unter bestellung@zqp.de.