Dienstag, 10. Januar 2017

Vorsorgliche Hörtests können ein wichtiges Stück Lebensqualität erhalten

Verlust der Hörfähigkeit verläuft schleichend


Der Hörakustiker hilft bei der Auswahl des passenden Hörgerätes.
Foto: djd/Vitakustik
Im Frühling dem Klang der Vogelstimmen zu lauschen, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. An die Möglichkeit, dass sie dazu eines Tages nicht mehr in der Lage sein könnten, denken die wenigsten. Dabei nimmt mit zunehmendem Alter nicht nur die Seh-, sondern auch die Hörfähigkeit ab. Gerade die hohen Frequenzen sind es, die typischerweise von älteren Menschen nicht mehr wahrgenommen werden. Schreitet der Hochtonverlust voran, fällt mit der Zeit auch das Sprachverstehen und die Kommunikation mit Dritten immer schwerer. Um vorzubeugen und die mit der Hörfähigkeit verbundene Lebensqualität möglichst lange zu erhalten, ist es empfehlenswert, etwa ab 50 regelmäßig zu vorsorglichen Hörtests zu gehen.

Höranalyse sollte zur Routine werden


Ginge es nach den Experten, sollte der Hörakustiker ähnlich wie der Zahnarzt und der Optiker routinemäßig zu Kontrolluntersuchungen aufgesucht werden. Denn rund jeder dritte Bundesbürger über 60 hat Probleme mit dem Gehör. Häufig ist den Betroffenen ihre Hörminderung gar nicht bewusst. Erst eine professionelle Analyse des Hörvermögens kann darüber Aufschluss geben. Auch wenn sich Altersschwerhörigkeit nicht heilen lässt, so kann sie mit modernen Systemen gut ausgeglichen werden. Dabei gilt: Je früher ein Hörgerät getragen wird, desto besser lässt sich das Hörvermögen wieder herstellen. Um die Vorsorge zu erleichtern, kann man beispielsweise in rund 150 "Vitakustik"-Fachgeschäften bundesweit eine kostenlose Höranalyse machen lassen. Die Anmeldung in der nächstgelegenen Filiale erfolgt über die Seite www.vitakustik.de oder telefonisch unter 089-38038624.

Verlust der Hörfähigkeit verläuft schleichend


Mit einem Bonusheft wird der Überblick über die Vorsorge erleichtert. Wer regelmäßig zum Hörtest kommt, erhält Bonuspunkte, die er zu einem späteren Zeitpunkt beim Kauf eines Hörgerätes einlösen kann. Wie aktuelle Zahlen des Umfrageinstitutes Statista belegen, tragen in Deutschland bislang drei Millionen Nutzer ein Hörgerät. Der Bedarf ist allerdings deutlich höher. Die Zahl der Betroffenen über 45, die an einer starken Hörminderung leiden, wird nach Angaben der Statistiker auf rund sechs Millionen beziffert. Insgesamt muss von rund 15 Millionen Deutschen mit einer deutlichen Einschränkung des Hörvermögens ausgegangen werden. Da der Verlust der Hörfähigkeit schleichend verläuft, können darunter auch viele Betroffene sein, die möglicherweise selbst gar nichts davon wissen. Deshalb ist es so wichtig, regelmäßig sein Gehör testen zu lassen.

Hörprobleme rechtzeitig erkennen


Die Verschlechterung des Gehörs verläuft schleichend. 

Erste Anzeichen sind:
- Auf Feiern fällt es einem schwer, dem Gespräch zu folgen.
- Die Gesprächspartner scheinen undeutlich zu sprechen.
- Man muss häufiger nachfragen, weil man etwas nicht verstanden hat.
- Man wurde schon öfter darauf hingewiesen, dass der Fernseher zu laut ist.
- Tür- oder Telefonklingeln wird immer häufiger überhört.
- Das Zwitschern der Vögel vernimmt man kaum mehr.
- Frauen- und Kinderstimmen sind schwer zu verstehen.

Treffen einige Anzeichen zu, ist eine kostenlose, professionelle Höranalyse ratsam. Informationen: www.vitakustik.de

Montag, 9. Januar 2017

Systemwechsel in der Pflegeversicherung auf Videos erklärt

Experten der Audi BKK und des MDK Bayern machen komplexe Sachverhalte auf Videos verständlich




In der Pflegeversicherung traten zum Jahreswechsel durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) zahlreiche Änderungen in Kraft. Die Audi BKK hat daher zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) aus Bayern Experten-Interviews aufgenommen, in denen die wichtigsten Neuerungen verständlich präsentiert werden.

Verbesserte Leistungen, mehr Anspruchsberechtige und vor allem eine neue Bezugsgröße zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bedeuten einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Zum Jahreswechsel gab es für pflegebedürftige Personen, Angehörige und Interessierte viel zu beachten. 

In fünf Videos stellen die Experten der Audi BKK und des MDK Bayern die komplexen Sachverhalte verständlich dar. 

Einzusehen sind die Videos auf der Homepage der Audi BKK unter der Rubrik "Service und Experteninterviews"

Freitag, 6. Januar 2017

Ab sofort für 2017 Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkasse beantragen

Geld sparen durch Zuzahlungsbefreiung


© Foto: ABDA

Chronisch kranke Patienten können schon zu Jahresbeginn einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen gesetzlich Versicherten für das Jahr 2017, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente) erwarten.

Befreiung muss jedes Jahr neu beantragt werden 


Alle Befreiungen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. In Deutschland sind sieben Millionen Menschen - zehn Prozent der 70 Millionen gesetzlichen Versicherten - von der Zuzahlung befreit. 

Eine schon zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine echte Erleichterung sein. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen.

Mindestens 5 Euro Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten


Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung genau zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. 

Mit dem für 2017 aktualisierten Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich genau ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. 

Ein Beispiel: Eine ältere Dame ist verheiratet, die Kinder sind aber schon aus dem Haus. Die monatlichen Renten der Eheleute ergeben zusammen 2.000 Euro, also jährlich 24.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 5.355 Euro für den Ehepartner ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 18.645 Euro. Die chronisch kranke Frau und ihr Ehemann müssen demnach zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 186,45 Euro (ein Prozent) pro Jahr selbst tragen, werden aber darüber hinaus komplett von allen Zuzahlungen befreit.