Donnerstag, 8. Dezember 2016

Verbraucherzentrale warnt vor "Deutschem Pflegekreis"

Vorsicht bei Briefen der Organisation "Deutscher Pflegekreis"




Vor einer Organisation, die sich "Deutscher Pflegekreis" nennt, warnt die Verbraucherzentrale. Die Organisation verschickt Schreiben mit dem Titel "Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017". Der Brief erweckt den Eindruck, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. 

In dem Schreiben wird angeboten, Verbraucher angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderung bei der Ermittlung ihrer künftigen Pflegegrade zu unterstützen. Dieses Angebot ist jedoch überflüssig. "Personen, bei denen bereits 2016 eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden ist, werden automatisch einem neuen Pflegegrad zugeteilt", erläutert Meret Lobenstein, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Über die neuen Pflegegrade müssen die Pflegekassen die Verbraucher aktiv informieren. Bei Fragen sollten sich Versicherte immer erst an ihre Pflegekasse wenden.

Zudem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass Pflegezusatzleistungen, wie z. B. Pflegehilfsmittel, gesondert beantragt werden müssen. Sodann wird darum gebeten, einen "Antrag auf Kostenübernahme" auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Dazu wird eine kurze, fingierte Frist für die mögliche Antragsstellung vorgegeben.

Tatsächlich schließen Verbraucher aber einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab, wenn sie der Aufforderung in dem Schreiben nachkommen. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden. Daher rät die Verbraucherzentrale Betroffenen dringend davon ab, das Formular zu unterschreiben, wenn sie die Leistungen und die Werbung nicht wünschen. Wer keine weitere Werbung wünscht, kann für die Zukunft gegenüber dem im Schreiben genannten Adresshändler widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu hier ein Musterschreiben.

Sollte es bereits zu einem Vertragsschluss gekommen sein, können sich betroffene Verbraucher aus Reinland-Pfalz zur Beratung an das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 06131/28 48 41 wenden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Zur Originalmeldung kommen Sie hier.

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Ein Hörverlust wird von den Betroffenen oft erst sehr spät wahrgenommen

Schleichender Prozess


Foto:djd/www.ich-will-hoeren.de

Wenn man sein Gegenüber im Restaurant oder am Telefon nicht richtig versteht oder öfter der Fernseher lauter gestellt werden muss, können dies erste Anzeichen dafür sein, dass sich ein Hörverlust eingestellt hat. Das Gefährliche daran: Dabei handelt es sich um einen schleichenden Prozess, der sich über viele Jahre hinzieht und deshalb oftmals nicht wahrgenommen wird. Die Folgen können dramatisch sein: zunehmende soziale Isolation, Erschöpfung, Niedergeschlagenheit, und sogar das Risiko einer frühzeitigen Demenz-Erkrankung steigt deutlich. 

Jeder kann betroffen sein


Wer sich nicht sicher ist, ob sein Gehör bereits geschädigt ist, der findet beispielsweise unter www.ich-will-hoeren.de einen ersten Selbsttest, unabhängige Informationen zu Behandlungsmethoden sowie ein breites Netzwerk von Hörspezialisten in der Nähe. Alternativ berät die Initiative "Ich will hören" auch unter Tel. 0511-5420441 und sendet kostenlos Informationsmaterial zu.

Hörverlust ist im Übrigen keine Frage des Alters. Experten gehen davon aus, dass schon heute jeder fünfte Bundesbürger betroffen ist, Tendenz steigend. Sicherheit über einen eventuellen Hörverlust schafft ein Hörtest beim HNO-Arzt oder beim Hörakustiker. Die Ergebnisse werden in einer Grafik, dem sogenannten Audiogramm, dargestellt. Aus ihm kann der Hörspezialist erkennen, ob Hörgeräte helfen können.

Spezielle Implantate bei starkem Hörverlust


Bei stärkerem Hörverlust stoßen selbst leistungsfähigste Hörgeräte oft an Grenzen. Hier können sogenannte Cochlea-Implantate (CI) die Lösung sein: Sie simulieren die Funktionen des natürlichen Hörvorgangs im Innenohr elektrisch. Man kann andere Menschen wieder entspannt verstehen und zuverlässig kommunizieren. Das Implantat reicht bis in die Hörschnecke und stimuliert den Hörnerv. Vor jeder CI-Versorgung erfolgt eine umfassende Untersuchung und Beratung in einer spezialisierten Klinik. Ist die Behandlung medizinisch angebracht, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die vollen Kosten.

Hörverlust früh erkennen


Wer eine oder mehrere Fragen mit "Ja" beantwortet, könnte möglicherweise am Beginn eines Hörverlustes stehen: 

- Fällt bei Gesprächen das Zuhören schwer, insbesondere in lauter Umgebung?
- Versteht man öfter falsch, was andere sagen?
- Werden Fernseher oder Radio lauter gestellt, als es anderen im Raum angenehm ist?
- Zieht man sich aus Gesprächen zurück oder liest öfter von den Lippen ab?
- Leidet man unter einem dauerhaften Klingeln, Summen oder einem ständig hörbaren Ton (Tinnitus)?

Mehr Informationen zum Thema Hörverlust: www.ich-will-hoeren.de

Dienstag, 6. Dezember 2016

Stadt München blockiert Betreuungsleistungen für Senioren

bpa kritisiert im Landespflegeausschuss Blockade des Sozialhilfeträgers bei der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes



„Mit ihrer Blockadehaltung gefährdet die Stadt München als Sozialhilfeträger die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes in Bayern. Anstatt der landesweiten Vereinbarung zum 1. Januar 2017 zuzustimmen und den zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen die neuen gesetzlichen Leistungen, insbesondere als Betreuung, zukommen zu lassen, wird abgeblockt.“ Diese Kritik äußert der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Kai A. Kasri, anlässlich der Sitzung des Landespflegeausschusses gestern und fügt hinzu: „Wir hoffen nun auf ein klärendes Wort der Landesregierung.“

Alle privaten und freigemeinnützigen Leistungserbringer und ebenso alle Pflegekassen hatten sich zur Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II auf einheitliche Leistungen für alle ambulant versorgten pflegebedürftigen Menschen in Bayern geeinigt. Wie in anderen Bundesländern auch sollten den zu Hause gepflegten Menschen unverzüglich die neuen und deutlich verbesserten Leistungen zur Verfügung stehen. Der Sozialhilfeträger hat hierzu seine Zustimmung verweigert. Offensichtlich befürchtet er, dass Menschen mit kleineren Renten, wenn deren Pflegeversicherungsleistungen ausgeschöpft sind, ihren Rechtsanspruch ihm gegenüber geltend machen.

„Die Stadt München will die Betreuungsleistungen offenbar nicht unbürokratisch allen zu Hause gepflegten Seniorinnen und Senioren zugutekommen lassen und verweigert die Zustimmung“, so Kasri. „Gerade eine finanzkräftige Stadt wie München sollte die Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze und eine verbesserte Versorgung der Pflegebedürftigen und nicht theoretische Auswirkungen auf eigene finanzielle Interessen im Blick haben“, so der bpa-Landesvorsitzende.

Bei einem Spitzengespräch im Gesundheits- und Pflegeministerium am Mittwoch könne hoffentlich eine Einigung herbeigeführt werden, hofft auch der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München, Joachim Görtz. „Kippt die landesweite Vereinbarung, dann müssen kurz vor dem Start der Leistungen zum neuen Jahr 1.800 Pflegedienste und Sozialstationen Einzelverhandlungen führen, einheitliche Leistungen für die betroffenen Menschen wären Glückssache und in den ersten Monaten gehen die meisten leer aus. Damit wäre das Chaos programmiert.“