Dienstag, 25. Oktober 2016

Neue Pflegebegutachtung ab 2017

Medizinische Dienste informieren Versicherte und Experten mit neuem Webportal


Hier geht es zum Portal

Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem nutzerfreundlichen Portal www.pflegebegutachtung.de finden Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt viele Informationen rund um die Neuerungen.

Das Portal, das von den Medizinischen Diensten gemeinschaftlich getragen wird, bietet ein klar strukturiertes und übersichtliches Service- und Informationsangebot. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige finden sich Informationen rund um die neue Begutachtung. Ein umfangreicher Fragen- und Antwortkatalog beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Pflegereformen. Auch ein Versichertenflyer und eine Checkliste für den MDK-Besuch stehen zur Verfügung.

Für Experten aus Einrichtungen und ambulanten Diensten stehen ausführliche Erläuterungen zum neuen Begutachtungsinstrument zur Verfügung. Eine Liste mit Downloads und Links rundet das Angebot ab. Das Informationsportal www.pflegebegutachtung.de wird in den kommenden Wochen erweitert. So wird der Versichertenflyer nicht nur in leichter Sprache, sondern auch in mehreren Übersetzungen verfügbar sein. Ein Erklärfilm wird das neue Begutachtungsverfahren anschaulich und verständlich darstellen.


Hintergrund
War bislang für die Empfehlung der Pflegestufen der Hilfebedarf in Minuten für Waschen, Trinken, Essen und Mobilität entscheidend, so ist künftig der Grad der Selbstständigkeit in den elementaren Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und Umgang mit Krankheit und Therapien, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte entscheidend. Dadurch wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen umfassend festgestellt. Die Pflegeeinstufung wird dadurch gerechter, da sie insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht

Montag, 24. Oktober 2016

Kurzzeitpflege wird erstes Opfer der NRW-Pflegepolitik

bpa warnt: Kapazitäten für 100.000 pflegebedürftige Menschen werden in naher Zukunft verschwunden sein



„Wenn pflegende Angehörige vielerorts in NRW künftig keine Kurzzeitpflegeplätze mehr finden, haben dies Landtag und Landesregierung mit ihrer Pflegepolitik direkt zu verantworten.“ Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christof Beckmann, warnt vor einem weiteren Abbau der Kurzzeitpflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen. „Fast die Hälfte der 7.500 sogenannten eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in Nordrhein-Westfalen ist bereits in den letzten Jahren verschwunden und durch dringend benötigte Dauerpflegeplätze in den Pflegeheimen ersetzt worden.“ 

Familien gehen wichtige Entlastungsmöglichkeiten verloren


Dieser Trend werde anhalten und sich weiter verschärfen, weil überall vollstationäre Pflegeangebote spürbar fehlen werden. „Damit gehen den Familien, die ihre Verwandten zu Hause versorgen, wichtige Entlastungsmöglichkeiten verloren. Die NRW-Landesregierung schadet damit genau den ambulanten Strukturen, die sie angeblich stärken will.“ Kurzzeitpflege wird zum Beispiel in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige selbst krank werden, einen Urlaub planen oder beruflich besonders eingespannt sind. Für bis zu acht Wochen im Jahr können zu Hause versorgte Pflegebedürftige dann vorübergehend in eine stationäre Pflegeeinrichtung einziehen. 

„Diese Plätze befinden sich aber fast alle in genau den Pflegeheimen, denen die Landesregierung gerade den Saft abdreht“, erklärt Beckmann. Die stationäre Pflege in NRW leidet unter einem Bettenabbau aufgrund einer vorgeschriebenen Quote von Einzelzimmern, unter unsicheren Finanzierungsbedingungen und zunehmender Behinderung durch kommunale Bedarfssteuerung. Gleichzeitig komme die politisch gewollte Einrichtung ambulant betreuter Wohngemeinschaften mit weniger als 6.000 bisher geschaffenen Plätzen nicht richtig in Gang, und auch die Tagespflegeeinrichtungen decken nicht annähernd den flächendeckenden Bedarf. 

„Damit entwickelt sich der rigide Kurs der Landesregierung zulasten der stationären Pflege zunehmend zu einem Desaster auch für die Unterstützungsstrukturen von ambulant versorgten Pflegebedürftigen und deren Angehörigen“, so der bpa-Landesvorsitzende Beckmann. „Das muss Pflegeministerin Steffens den Betroffenen erklären, wenn nicht schnell gegengesteuert wird.“

Freitag, 21. Oktober 2016

Zerkleinern von Tabletten kann gefährliche Folgen haben

Keine Überdosierung riskieren



Bei manchen Tabletten birgt das Zerkleinern vor dem Schlucken gesundheitliche Risiken. Darauf weist das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. 

Damit Patienten nicht so oft an die Einnahme von Tabletten denken müssen, verpacken Arzneimittelhersteller die Wirkstoffe bei bestimmten Präparaten so, dass sie über einen längeren Zeitraum an den Körper abgegeben werden. Wenn ein Patient solche Retard- oder Depot-Medikamente vor dem Einnehmen zerkleinert oder teilt, kann der Tagesbedarf an Wirkstoff in kurzer Zeit in den Körper gelangen. Nebenwirkungen und Symptome einer Überdosis können die Folge sein. 

Daher sollten Patienten immer in der Apotheke nachfragen, ob sich ihr Arzneimittel für das Zerkleinern eignet. Wer Probleme mit dem Schlucken hat, kann die Tablette zum Beispiel in eine Backoblate wickeln oder mit einer zerdrückten Banane hinunterschlucken. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau