Montag, 24. Oktober 2016

Kurzzeitpflege wird erstes Opfer der NRW-Pflegepolitik

bpa warnt: Kapazitäten für 100.000 pflegebedürftige Menschen werden in naher Zukunft verschwunden sein



„Wenn pflegende Angehörige vielerorts in NRW künftig keine Kurzzeitpflegeplätze mehr finden, haben dies Landtag und Landesregierung mit ihrer Pflegepolitik direkt zu verantworten.“ Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christof Beckmann, warnt vor einem weiteren Abbau der Kurzzeitpflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen. „Fast die Hälfte der 7.500 sogenannten eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in Nordrhein-Westfalen ist bereits in den letzten Jahren verschwunden und durch dringend benötigte Dauerpflegeplätze in den Pflegeheimen ersetzt worden.“ 

Familien gehen wichtige Entlastungsmöglichkeiten verloren


Dieser Trend werde anhalten und sich weiter verschärfen, weil überall vollstationäre Pflegeangebote spürbar fehlen werden. „Damit gehen den Familien, die ihre Verwandten zu Hause versorgen, wichtige Entlastungsmöglichkeiten verloren. Die NRW-Landesregierung schadet damit genau den ambulanten Strukturen, die sie angeblich stärken will.“ Kurzzeitpflege wird zum Beispiel in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige selbst krank werden, einen Urlaub planen oder beruflich besonders eingespannt sind. Für bis zu acht Wochen im Jahr können zu Hause versorgte Pflegebedürftige dann vorübergehend in eine stationäre Pflegeeinrichtung einziehen. 

„Diese Plätze befinden sich aber fast alle in genau den Pflegeheimen, denen die Landesregierung gerade den Saft abdreht“, erklärt Beckmann. Die stationäre Pflege in NRW leidet unter einem Bettenabbau aufgrund einer vorgeschriebenen Quote von Einzelzimmern, unter unsicheren Finanzierungsbedingungen und zunehmender Behinderung durch kommunale Bedarfssteuerung. Gleichzeitig komme die politisch gewollte Einrichtung ambulant betreuter Wohngemeinschaften mit weniger als 6.000 bisher geschaffenen Plätzen nicht richtig in Gang, und auch die Tagespflegeeinrichtungen decken nicht annähernd den flächendeckenden Bedarf. 

„Damit entwickelt sich der rigide Kurs der Landesregierung zulasten der stationären Pflege zunehmend zu einem Desaster auch für die Unterstützungsstrukturen von ambulant versorgten Pflegebedürftigen und deren Angehörigen“, so der bpa-Landesvorsitzende Beckmann. „Das muss Pflegeministerin Steffens den Betroffenen erklären, wenn nicht schnell gegengesteuert wird.“

Freitag, 21. Oktober 2016

Zerkleinern von Tabletten kann gefährliche Folgen haben

Keine Überdosierung riskieren



Bei manchen Tabletten birgt das Zerkleinern vor dem Schlucken gesundheitliche Risiken. Darauf weist das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. 

Damit Patienten nicht so oft an die Einnahme von Tabletten denken müssen, verpacken Arzneimittelhersteller die Wirkstoffe bei bestimmten Präparaten so, dass sie über einen längeren Zeitraum an den Körper abgegeben werden. Wenn ein Patient solche Retard- oder Depot-Medikamente vor dem Einnehmen zerkleinert oder teilt, kann der Tagesbedarf an Wirkstoff in kurzer Zeit in den Körper gelangen. Nebenwirkungen und Symptome einer Überdosis können die Folge sein. 

Daher sollten Patienten immer in der Apotheke nachfragen, ob sich ihr Arzneimittel für das Zerkleinern eignet. Wer Probleme mit dem Schlucken hat, kann die Tablette zum Beispiel in eine Backoblate wickeln oder mit einer zerdrückten Banane hinunterschlucken. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Alte Medikamente können Gesundheit schädigen

Entsorgung über den Restmüll oder "Medi"-Tonnen



Die Barmer GEK rät grundsätzlich davon ab, Medikamente zu nehmen, wenn das Haltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist. "Nicht alle abgelaufenen Arzneimittel sind zwangsläufig schädlich. Sie sollten dennoch nicht mehr verwendet werden, weil ihre Wirkung nachlassen kann. Dies ist vor allem bei Präparaten äußert heikel, die auf den Milligramm genau dosiert werden müssen", sagt Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer GEK, etwa mit Blick auf Herz-Kreislauf-, oder Hormonpräparate. Zudem könnten einzelne Medikamente gesundheitsschädigende Abbauprodukte bilden.

Ranzige Salben, keimhaltige Tropfen, schwache Pillen


Wenn sie abgelaufen sind, können selbst ungeöffnete Salben ranzig werden und ihre Wirksamkeit verlieren. Letzteres gilt auch für Hustensäfte, wenn sie klumpen. "Bei Tabletten, zum Beispiel gegen Schmerzen, besteht das Risiko, dass ihre Wirkung nachlässt, aber die möglichen Nebenwirkungen weiterhin bleiben. Antibiotika, die ohnehin niemals gehortet werden sollten, können nach Ablauf zu Nebenwirkungen führen, indem sich die Inhaltsstoffe verändern", warnt Günther. Zudem solle man auf keinen Fall offene Augen- und Nasentropfen länger als vier Wochen verwenden, weil sie dann mitunter Keime beinhalten, die Entzündungen hervorrufen können.

Alte Pillen und Tropfen nicht in die Toilette oder in den Ausguss


Bei Medikamenten ist außerdem eine fachgerechte Entsorgung wichtig, die oftmals nicht erfolgt. Laut einer Studie des Instituts für sozial-ökologische Forschung kippt fast jeder zweite Bundesbürger flüssige Medikamentenreste in die Spüle oder ins Klo. "Wirkstoffe wie Schmerzmittel, Antibiotika oder Blutdrucksenker können in Kläranlagen oft nicht vollständig herausgefiltert werden. Wichtige Quellen unseres Trinkwassers sind dadurch immer seltener frei von Arzneimittelrückständen", so Günther. Die meisten alten Arzneimittel gehörten in den Restmüll und nicht in den Abfluss. In vielen Städten und Gemeinden gibt es zudem "Medi"-Tonnen, Schadstoffsammelstellen und Schadstoffmobile. "Generell lässt sich Medikamentenmüll am besten vermeiden, wenn man die Dosierungsanweisungen beachtet und möglichst die kleinste Packungsgröße wählt", rät Günther.