Freitag, 7. Oktober 2016

Tabletten zum richtigen Zeitpunkt einnehmen

Der richtige Einnahmezeitpunkt der Medikamente spielt eine große Rolle für den Therapieerfolg


Foto ©  ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Vor, während oder nach dem Essen – bei vielen Arzneimitteln ist es nicht egal, wann sie eingenommen werden. „Der richtige Einnahmezeitpunkt der Medikamente spielt eine große Rolle für den Therapieerfolg“, sagt Dr. Volker Schmitt Pressesprecher der Apotheker in Bayern. „Einige Arzneistoffe werden besser vom Körper aufgenommen, wenn Sie sie mit Nahrung einnehmen, bei anderen Wirkstoffen sollte ein zeitlicher Abstand eingehalten werden. Manche Arzneimittel sollten auf keinen Fall nüchtern eingenommen werden, weil sie sonst weniger verträglich sind und die Schleimhäute angreifen.“ Apotheker Dr. Volker Schmitt, empfiehlt, sich immer in der Apotheke über den richtigen Einnahmezeitpunkt in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen.


„Grundsätzlich“ so Dr. Volker Schmitt, „können Patienten sich an folgenden groben Zeitangaben orientieren.“

  • Vor der Mahlzeit
    Sie sollten das Medikament etwa eine halbe Stunde vor der nächsten Mahlzeit einnehmen
  • Zur Mahlzeit
    Sie sollten das Medikament während des Essens, unmittelbar vor der Mahlzeit oder direkt danach einnehmen
  • Nach der Mahlzeit
    Sie sollten zwischen der Einnahme des Medikamentes und der Mahlzeit mindestens einen Abstand von zwei Stunden einhalten
Dr. Volker Schmitt rät, Medikamente immer mit ausreichend Flüssigkeit, zum Beispiel einem großen Glas Leitungswasser einzunehmen. Milch, Kaffee, Tee und Obstsäfte eignen sich nicht. Sie neigen zu Wechselwirkungen mit einigen Wirkstoffen oder Arzneiformen. „Nehmen Sie Medikamente außerdem immer in aufrechter Position, also mit erhöhtem Oberkörper, ein. So vermeiden Sie, dass Tabletten oder Kapseln in der Speiseröhre stecken bleiben.“

Mittwoch, 5. Oktober 2016

Den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verstehen

Private Pflegedienste und Heime bereiten sich auf viele Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen vor



Zum Jahreswechsel ändert sich vieles in der Pflegeversicherung. So wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seinen fünf Pflegegraden eingeführt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen müssen sich in dem neuen System zurechtfinden. Pflegedienste und Heime sind dann wichtige Ansprechpartner. „Wenn sich in der Pflege etwas entwickelt, sind die privaten Pflegedienste und Heime immer engagiert, um diese Neuerungen schnell zu den Pflegebedürftigen und in die Familien zu bringen“, sagt der hessische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Jochen Rindfleisch-Jantzon. 

Allein in Hessen machten sich in den vergangenen Wochen Vertreter von rund 300 Pflegediensten und Heimen in zahlreichen speziellen Workshops des bpa mit dem neuen Verfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs, mit dem die Pflegekassen künftig die Einstufungen in die neuen Pflegegrade vornehmen werden. „Dabei liegt der Schwerpunkt weniger auf dem benötigten Zeitaufwand sondern auf dem Grad der verbliebenen Selbständigkeit“, erklärt der bpa-Landesvorsitzende Rindfleisch-Jantzon. Dadurch könne mit dem neuen Einstufungsverfahren der individuelle Unterstützungsbedarf eines Pflegebedürftigen besser berücksichtigt werden. 

„Gerade für die Pflegebedürftigen und deren Familien wird es nach der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wichtig sein, die Einstufung und die Leistungen der einzelnen Pflegegrade zu verstehen. Für die Wahl der ambulanten und Tagespflegeleistungen sind Information über den Inhalt und den Umfang der neuen Leistungen bedeutsam. Hier sind private Pflegedienste und Pflegeheime hilfreiche Ansprechpartner und Unterstützer“, so der bpa-Landesvorsitzende, der allein in Hessen über 1.000 Unternehmen der Pflegebranche vertritt. 

Für pflegende Angehörige bieten ambulante Pflegedienste individuelle Schulungen zuhause sowie praktische Pflegekurse an, deren Kosten von den Kassen übernommen werden. 

„Die privaten Pflegedienste und -einrichtungen tun alles, um die Pflegebedürftigen rechtzeitig und umfassend zu informieren. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass viele Krankenkassen ihre Mitglieder erst kurz vor Weihnachten über die tatsächliche Pflegegrad-Einstufung informieren würden“, so Rindfleisch-Jantzon abschließend.

Samstag, 1. Oktober 2016

Einführung des Medikationsplans zum 1. Oktober 2016

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Medikationsplan sorgt für mehr Therapiesicherheit"




Seit heute, 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern."

Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.

Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.

Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.

Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.