Mittwoch, 5. Oktober 2016

Den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verstehen

Private Pflegedienste und Heime bereiten sich auf viele Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen vor



Zum Jahreswechsel ändert sich vieles in der Pflegeversicherung. So wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seinen fünf Pflegegraden eingeführt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen müssen sich in dem neuen System zurechtfinden. Pflegedienste und Heime sind dann wichtige Ansprechpartner. „Wenn sich in der Pflege etwas entwickelt, sind die privaten Pflegedienste und Heime immer engagiert, um diese Neuerungen schnell zu den Pflegebedürftigen und in die Familien zu bringen“, sagt der hessische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Jochen Rindfleisch-Jantzon. 

Allein in Hessen machten sich in den vergangenen Wochen Vertreter von rund 300 Pflegediensten und Heimen in zahlreichen speziellen Workshops des bpa mit dem neuen Verfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs, mit dem die Pflegekassen künftig die Einstufungen in die neuen Pflegegrade vornehmen werden. „Dabei liegt der Schwerpunkt weniger auf dem benötigten Zeitaufwand sondern auf dem Grad der verbliebenen Selbständigkeit“, erklärt der bpa-Landesvorsitzende Rindfleisch-Jantzon. Dadurch könne mit dem neuen Einstufungsverfahren der individuelle Unterstützungsbedarf eines Pflegebedürftigen besser berücksichtigt werden. 

„Gerade für die Pflegebedürftigen und deren Familien wird es nach der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wichtig sein, die Einstufung und die Leistungen der einzelnen Pflegegrade zu verstehen. Für die Wahl der ambulanten und Tagespflegeleistungen sind Information über den Inhalt und den Umfang der neuen Leistungen bedeutsam. Hier sind private Pflegedienste und Pflegeheime hilfreiche Ansprechpartner und Unterstützer“, so der bpa-Landesvorsitzende, der allein in Hessen über 1.000 Unternehmen der Pflegebranche vertritt. 

Für pflegende Angehörige bieten ambulante Pflegedienste individuelle Schulungen zuhause sowie praktische Pflegekurse an, deren Kosten von den Kassen übernommen werden. 

„Die privaten Pflegedienste und -einrichtungen tun alles, um die Pflegebedürftigen rechtzeitig und umfassend zu informieren. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass viele Krankenkassen ihre Mitglieder erst kurz vor Weihnachten über die tatsächliche Pflegegrad-Einstufung informieren würden“, so Rindfleisch-Jantzon abschließend.

Samstag, 1. Oktober 2016

Einführung des Medikationsplans zum 1. Oktober 2016

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Medikationsplan sorgt für mehr Therapiesicherheit"




Seit heute, 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern."

Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.

Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.

Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.

Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.

Freitag, 30. September 2016

Zwei Drittel der Pflegenden in Deutschland stark belastet

Continentale Studie 2016


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Mehr als zwei Drittel aller Menschen, die in Deutschland einen Mitmenschen pflegen oder betreuen, fühlen sich durch die Aufgabe stark belastet. Die häufigsten negativen Auswirkungen sind dabei: körperliche und emotionale Erschöpfung sowie die Vernachlässigung eigener Bedürfnisse. Dies sind Ergebnisse der Continentale-Studie 2016 der Continentale Krankenversicherung. Für diese wurden bundesweit 1.000 Menschen befragt, die eine andere Person privat pflegen oder betreuen.

Belastung steigt mit Pflegestufe

Im Detail fühlen sich 23 Prozent sehr stark belastet, 48 Prozent stark. Unter den Befragten, die sich um eine Person mit der Pflegestufe 3 kümmern, sind sogar 36 Prozent sehr stark belastet. Gar keine Belastung empfinden nur 5 Prozent aller Befragten. Nur 31 Prozent der Pflegenden sagen, sie würden ihrer Aufgabe auf jeden Fall gerecht.
Dies alles hat viele negative Folgen: 63 Prozent der Befragten fühlen sich körperlich erschöpft, 62 Prozent emotional und seelisch. 60 Prozent der Pflegenden sagen, sie würden ihre persönlichen Bedürfnisse vernachlässigen. 43 Prozent fühlen sich bei der medizinischen Versorgung überfordert. Rund ein Drittel berichtet von negativen Auswirkungen auf den Beruf und von finanziellen Nachteilen.

Pflege sorgt auch für Zufriedenheit

Die Pflege eines anderen Menschen hat aber auch positive Auswirkungen. So sagen rund drei Viertel, die Pflege gebe ihnen die Möglichkeit, einer Person etwas zurückzugeben, die selbst schon viel für sie getan habe. Ebenfalls drei Viertel ziehen aus der Aufgabe positive Energie und Zufriedenheit. 63 Prozent freuen sich über die Unterstützung durch Partner, Familie oder Freunde.
In die Zukunft blicken viele Pflegende mit Sorgen. Die größte Sorge ist, dass sich der Zustand der gepflegten Person verschlechtert. Jeweils rund 60 Prozent befürchten auch, die Pflege in Zukunft körperlich oder emotional nicht mehr bewältigen zu können. Die Hälfte hat Angst davor, Pflege und Beruf nicht mehr in Einklang bringen zu können.

Gepflegt wird auch aus finanziellen Gründen

Die Gründe, warum Menschen pflegen, sind sehr vielfältig. 91 Prozent sagen, sie pflegen aus Liebe, 85 Prozent aus Pflichtgefühl. 64 Prozent sagen aber auch, ein Pflegeheim sei zu teuer und 58 Prozent nennen als Grund eine regelmäßige Geldleistung, zum Beispiel aus der Rente des Gepflegten.
Fragt man die Pflegenden, wie man sie entlasten könnte, nennen 53 Prozent mehr praktische, tätige Hilfe und 38 Prozent mehr emotionalen Beistand. 37 Prozent wünschen sich eine bessere finanzielle Unterstützung.

Pflegezusatzversicherung entlastet

„Einen anderen Menschen privat zu pflegen, verdient Bewunderung. Wir sehen deutlich, wie sehr diese Menschen belastet sind. Als Versicherer können wir hier nur einen kleinen Beitrag leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im besten Falle eine Teilkaskoversicherung, die zum Beispiel bei stationärer Pflege höchstens die Hälfte der Kosten deckt. Wir raten dringend zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, denn eines sehen wir in unserer Befragung: Eine bessere finanzielle Situation entlastet die Pflegenden nachhaltig“, so Dr. Marcus Kremer, Vorstand der Continentale Krankenversicherung.

80 Prozent mit Pflegestufe

80 Prozent der Personen, die von den Befragten gepflegt oder betreut werden, haben eine Pflegestufe. Dabei pflegen 55 Prozent die Eltern oder Schwiegereltern und 14 Prozent den Partner. 38 Prozent werden bei ihrer Tätigkeit durch einen Pflegedienst unterstützt, während 27 Prozent völlig allein pflegen. 60 Prozent der Befragten sind Frauen.

Die Continentale-Studie erscheint jährlich und ist eine Untersuchung der Continentale Krankenversicherung a.G. in Zusammenarbeit mit TNS Infratest. Die komplette Studie kann kostenlos unter www.continentale.de/studien abgerufen werden.