Sonntag, 25. September 2016

Ende der Minutenpflege

Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige


Foto: GKV-Spitzenverband

Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit wird der notwendige Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung vollzogen. Durch die umfassende Berücksichtigung von körperlichen und psychischen/kognitiven Beeinträchtigungen werden die Belange von 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erstmals gleichberechtigt berücksichtigt.

„Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Pflegekassen werden sich ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren.“

Ab dem 1. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werden. Zu bewerten ist allein, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann.

Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, betont: „Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs findet eine grundlegende Änderung der Pflegebegutachtung statt. Ab Januar 2017 wird mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ bei den Medizinischen Diensten ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Der zentrale Vorteil des neuen Verfahrens besteht darin, dass die verschiedenen Dimensionen der Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen werden besser eingestuft. Sie erhalten nun einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.“

Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zum 1. Januar 2017 Realität. Endlich bekommen demenziell erkrankte Menschen, die körperlich noch fit sind, aber ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, die notwendigen Hilfen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Verbesserungen ab 2017 auch spüren. Die Hilfsangebote und die Unterstützung müssen bei den Betroffenen auch ankommen. Dazu gehört vor allem, dass sie gut informiert werden. Daher brauchen wir in der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für die Pflegeberatung und keinen Flickenteppich aus verschiedenen Beratungsangeboten. Diese Anlaufstelle sollte nach unserer Auffassung ein fachlich umfassend besetzter Pflegestützpunkt sein“.

Zahl der Leistungsberechtigten steigt durch Pflegereform


Bei der Überleitung von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden gilt der Grundsatz, dass Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad erhalten. Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Zu den bisherigen drei Millionen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung kommen rund 200.000 Personen hinzu, die im kommenden Jahr allein durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Das Bundeministerium für Gesundheit geht mittelfristig von bis zu 500.000 Personen aus. Hier wird augenfällig, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den tatsächlichen Unterstützungsbedarfen der Pflegebedürftigen besser entspricht.

Donnerstag, 22. September 2016

Alzheimer vorbeugen: Fünf Empfehlungen für ein gesundes Altern

Neue kostenfreie Broschüre "Alzheimer vorbeugen:Gesund leben - gesund altern"


Die Alzheimer-Krankheit ist bislang nicht heilbar. Deshalb beschäftigt viele Menschen, wie sie sich vor Alzheimer schützen können. Während schon bekannt ist, was gut für unser Herz ist, setzt sich heute immer mehr die Erkenntnis durch, dass wir auch etwas für unser Gehirn tun können. Ein Patentrezept gibt es allerdings nicht. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt fünf Empfehlungen für ein gesundes Altern vor. Diese stammen aus der Broschüre „Alzheimer vorbeugen: Gesund leben – gesund altern.“ Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit Präventionsexperten erstellt. „Alzheimer vorbeugen“ kann kostenfrei bestellt werden unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0 oder über die AFI-Webseite www.alzheimer-forschung.de.


Bewegung

Was gut für Ihr Herz ist, ist auch gut für Ihr Gehirn. Dazu gehört auch, sich ausreichend zu bewegen – 150 Minuten pro Woche wären ideal.

Geistige Fitness

Lernen Sie Neues – auch im Alter. Das fördert Ihre geistige Reserve. Egal ob ein Musikinstrument, eine Sprache oder der Umgang mit Computern, probieren Sie etwas Neues aus.

Ernährung

Orientieren Sie sich an der klassischen mediterranen Ernährung. Essen Sie viel Obst und Gemüse, Olivenöl und Nüsse. Bevorzugen Sie Fisch an Stelle von rotem Fleisch.

Soziale Kontakte

Verabreden Sie sich zum Sport, zum Musizieren, zum Kartenspielen oder zum gemeinsamen Kochen. Suchen Sie sich Mitstreiter in Ihrer Familie, Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, in Vereinen oder an der Volkshochschule.

Medizinische Vorsorge und weitere Risikofaktoren

Geben Sie auf sich Acht und gehen Sie regelmäßig zum Arzt. Lassen Sie Blutdruck, Cholesterin, Blutzucker und Diabetes überprüfen. Genießen Sie Alkohol in Maßen und verzichten Sie auf Tabakkonsum.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 20. September 2016

60 Prozent der pflegenden Angehörigen von Demenzkranken wünschen emotionale Unterstützung

Onlineangebot berät in Krisensituationen


www.pflegen-und-leben.de

Einen Menschen mit Demenz zu betreuen, ist eine immense Herausforderung für pflegende Angehörige: Fast zwei Drittel von ihnen (60 Prozent) wünschen sich dabei emotionale Unterstützung. Das zeigt die Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK). Der Wunsch nach emotionaler Unterstützung wurde noch häufiger genannt, als jener nach Hilfe bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten oder organisatorischen Aufgaben. Darauf weist die TK anlässlich des Welt-Alzheimertages während der Demenzwoche am kommenden Mittwoch hin. Die TK unterstützt als Kooperationspartner das Online-Beratungsangebot www.pflegen-und-leben.de, das pflegende Angehörige berät.

"Emotionale Unterstützung kommt für Pflegende Demenzkranker auch deshalb oft zu kurz, weil die Erkrankung mit der Zeit immer mehr Betreuung und Begleitung einfordert. Permanent für jemanden da zu sein, dessen Wesen sich stark verändert, kann belasten und sozial isolieren", erläutert TK-Pflegeexperte Georg van Elst.

Bei seelischen Belastungen können sich pflegende Angehörige an das Online-Portal wenden. Besonders geschulte Psychologen beraten im schriftlichen Austausch bei Sorgen und Problemen im Pflegealltag. Die Beratung ist auch anonym möglich und für die Betroffenen kostenlos. Neben konkreten Entlastungsvorschlägen erarbeiten die Berater gemeinsam mit den Betroffenen individuelle Wege, die Pflegeaufgabe zu bewältigen.

Die Beratungswünsche der Pflegenden von Demenzkranken machen rund ein Drittel aller Anfragen aus. Wichtig sei für sie das Verständnis der Krankheit, erläutert Projektleiterin Imke Wolf: "Auch wenn es banal klingt, man muss erstmal verinnerlichen, dass Demenz als hirnorganische Erkrankung die Psyche und das Verhalten verändert. Ein Erkrankter kann also keine Verantwortung für anstrengendes Tun und Handeln übernehmen. Es ist ein Lernprozess, ihnen dafür nicht die Schuld zuzuweisen.“ Auch Aggressionen können in diesem Zusammenhang auftreten. Während körperliche Gewalt selbst eher die Ausnahme sei, komme es jedoch häufiger zu deren Vorstufen, wie unwirschen Reaktionen oder dauerhaftem Genervtsein, so Wolf.

Auch in der Pflegestudie gab mehr als jeder Fünfte (23 Prozent) der Pflegenden von Demenzkranken an, der Umgangston sei häufig gereizt oder aggressiv - gegenüber nur 13 Prozent der Pflegenden von Menschen ohne Demenz.

Zur Entspannung kann laut Wolf auch das Umfeld entscheidend beitragen: "Jeder hat in seinem Umfeld einen Pflegefall - hier gilt es, konkret Hilfe anzubieten und nicht erst auf die Bitte um Unterstützung zu warten. Pflege darf nicht auf den Schultern eines Einzelnen lasten." Laut der Studie muss nahezu jeder Fünfte (18 Prozent) die Pflege eines Demenzkranken alleine leisten.
Hinweis zur Methodik
Im Auftrag der TK hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Juli und August 2014 insgesamt 1.007 pflegende Angehörige in persönlichen Interviews befragt. Die Studie "Pflegen: Belastung und sozialer Zusammenhalt. Eine Befragung zur Situation von pflegenden Angehörigen" ist in der Reihe "WINEG Wissen" erschienen.