Montag, 19. September 2016

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung


Foto: djd/IKK classic/thx
Gut beraten: Bei der Beantragung von Zuschüssen für Umbaumaßnahmen helfen
die Experten der Pflegeversicherung weiter.

Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände - viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:
  • Ansprechpartner: "Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert", erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.
  • Voraussetzungen: Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.
  • Antrag stellen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. "Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen", so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.
  • Zusätzliche Förderung: In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.


Gemeinsam profitieren


Auch Senioren-WGs, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können auf Leistungen der Pflegekasse setzen. Zur Förderung der Gründung gibt es einmalig einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mitglied für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung, maximal jedoch 10.000 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der Leistung für die das Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gezahlt. Leben wenigstens drei Pflege- oder Betreuungsbedürftige in einer Wohngruppe, hat jeder Anspruch auf einen Zuschlag von 205 Euro pro Monat.

Weitere Informationen: www.ikk-classic.de/pflege

Montag, 12. September 2016

Medikamentenreste richtig entsorgen

Apotheker in Bayern informieren



Alt-Arzneimittel sind aus rechtlicher Sicht Hausmüll. Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können daher über die Restmülltonne oder bei größeren Mengen über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. 

Apotheker Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern: „Wichtig ist, dass Sie ihre Medikamente gut verpacken, bevor Sie sie in die Tonne werfen und sie – wenn möglich - erst am Leerungstag unter den Hausmüll mischen. So vermeiden Sie, dass Unbefugte oder Kinder an die Medikamente gelangen.“ Auf keinen Fall sollten Medikamentenreste in das Waschbecken oder die Toilette geleert werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z.B. Hustensäfte. „Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Alt-Medikamente richtig entsorgt, kann in jeder Apotheke in Bayern nachfragen“, so Dr. Volker Schmitt. 

Obwohl Apotheker nicht verpflichtet sind, Altmedikamente zurückzunehmen, wird dieser Service noch in einigen Apotheken angeboten. Auch hier lohnt sich die Nachfrage. 

Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden 


Grundsätzlich raten die Apotheker allen Verbrauchern, einmal im Jahr die Hausapotheke zu überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittelreste zu entsorgen. Ist das Haltbarkeitsdatum eines Medikaments überschritten, sollte es nicht mehr angewendet werden. „Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist das Datum bei Medikamenten kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verfallsdatum“, erklärt Pressesprecher Dr. Volker Schmitt. „Arzneistoffe verändern sich auch bei sachgemäßer Lagerung im Laufe der Zeit. Zu lange gelagerte Medikamente können unwirksam werden oder im schlimmsten Fall sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen. Diese Veränderungen sind nur selten äußerlich erkennbar. Auch Verbandstoffe sollten nach Ablauf der Haltbarkeit ersetzt werden. Zum Beispiel könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und an offenen Wunden Infektionen verursachen.“

Samstag, 10. September 2016

Richtig sprühen - Asthmatherapie

Auch langjährige Patienten machen beim Inhalieren Fehler




Selbst langjährige Asthmapatienten machen bei der Anwendung inhalierbarer Medikamente noch häufig Fehler. 

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" rät daher Patienten, dem Apotheker vor Ort zu demonstrieren, wie sie das Medikament gewöhnlich anwenden. Er kann Fehler erkennen und erklären, wie es richtig geht. 

Zu schaffen macht Patienten unter anderem die Vielzahl der unterschiedlichen Inhalationssysteme. So unterscheidet sich die Gruppe der Pulverinhalatoren technisch von den Dosieraerosolen. Bei Ersteren atmet der Patient eine exakte Dosis eines feinen Pulvers ein, Letztere geben stattdessen - wie bei einem Spray - den Wirkstoff mithilfe eines Treibmittels ab. 

"Viele Asthmatiker schütteln ihr Aerosol vor der Benutzung nicht kräftig", sagt die Apothekerin Antje Bertram aus Lauter-Bernsbach. Das sei aber wichtig, damit sich die Wirkstofflösung mit dem Treibmittel gut vermische. Ein Pulverinhalator dürfe dagegen nicht geschüttelt werden. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau