Montag, 12. September 2016

Medikamentenreste richtig entsorgen

Apotheker in Bayern informieren



Alt-Arzneimittel sind aus rechtlicher Sicht Hausmüll. Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können daher über die Restmülltonne oder bei größeren Mengen über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. 

Apotheker Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern: „Wichtig ist, dass Sie ihre Medikamente gut verpacken, bevor Sie sie in die Tonne werfen und sie – wenn möglich - erst am Leerungstag unter den Hausmüll mischen. So vermeiden Sie, dass Unbefugte oder Kinder an die Medikamente gelangen.“ Auf keinen Fall sollten Medikamentenreste in das Waschbecken oder die Toilette geleert werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z.B. Hustensäfte. „Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Alt-Medikamente richtig entsorgt, kann in jeder Apotheke in Bayern nachfragen“, so Dr. Volker Schmitt. 

Obwohl Apotheker nicht verpflichtet sind, Altmedikamente zurückzunehmen, wird dieser Service noch in einigen Apotheken angeboten. Auch hier lohnt sich die Nachfrage. 

Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden 


Grundsätzlich raten die Apotheker allen Verbrauchern, einmal im Jahr die Hausapotheke zu überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittelreste zu entsorgen. Ist das Haltbarkeitsdatum eines Medikaments überschritten, sollte es nicht mehr angewendet werden. „Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist das Datum bei Medikamenten kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verfallsdatum“, erklärt Pressesprecher Dr. Volker Schmitt. „Arzneistoffe verändern sich auch bei sachgemäßer Lagerung im Laufe der Zeit. Zu lange gelagerte Medikamente können unwirksam werden oder im schlimmsten Fall sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen. Diese Veränderungen sind nur selten äußerlich erkennbar. Auch Verbandstoffe sollten nach Ablauf der Haltbarkeit ersetzt werden. Zum Beispiel könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und an offenen Wunden Infektionen verursachen.“

Samstag, 10. September 2016

Richtig sprühen - Asthmatherapie

Auch langjährige Patienten machen beim Inhalieren Fehler




Selbst langjährige Asthmapatienten machen bei der Anwendung inhalierbarer Medikamente noch häufig Fehler. 

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" rät daher Patienten, dem Apotheker vor Ort zu demonstrieren, wie sie das Medikament gewöhnlich anwenden. Er kann Fehler erkennen und erklären, wie es richtig geht. 

Zu schaffen macht Patienten unter anderem die Vielzahl der unterschiedlichen Inhalationssysteme. So unterscheidet sich die Gruppe der Pulverinhalatoren technisch von den Dosieraerosolen. Bei Ersteren atmet der Patient eine exakte Dosis eines feinen Pulvers ein, Letztere geben stattdessen - wie bei einem Spray - den Wirkstoff mithilfe eines Treibmittels ab. 

"Viele Asthmatiker schütteln ihr Aerosol vor der Benutzung nicht kräftig", sagt die Apothekerin Antje Bertram aus Lauter-Bernsbach. Das sei aber wichtig, damit sich die Wirkstofflösung mit dem Treibmittel gut vermische. Ein Pulverinhalator dürfe dagegen nicht geschüttelt werden. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

Donnerstag, 8. September 2016

Unsichere Zukunft für bis zu 80.000 Heimbewohner?

Streicht die Bundesregierung den Anspruch auf Sozialhilfe?



Bis zu 10 Prozent der Bewohner von Pflegeheimen erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung. Meist werden in diesem Fall die Heimkosten vom Sozialhilfeträger übernommen. 

Dies könnte sich bald zum Nachteil dieser Heimbewohner ändern. Denn im dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) fehlt für das Sozialhilferecht eine Regelung, durch die ab dem 01.01.2017 für Heimbewohner, die nicht in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft werden, die Finanzierung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sichergestellt ist. 

Betroffen wären ältere Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können. 


Bereits jetzt weigern sich einzelne Sozialhilfeträger, die bestehenden Vereinbarungen mit den Pflegeheimen über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. Bleibt der Gesetzgeber bei seiner Absicht, müssten die Pflegeheime bis zu 80.000 Heimbewohnern kündigen, da die Heimkosten nicht gezahlt werden können.

„Mit der Pflegereform wurde zugesichert, dass sich die Versorgungssituation für niemanden verschlechtert. Wenn nun in der Sozialhilfe der Anspruch für viele Heimbewohner der sog. Pflegestufe 0 abgeschafft werden soll, stehen bis zu 80.000 Heimbewohner vor einer völlig unsicheren Zukunft. Diese Menschen sind häufig über 80 Jahre alt und mussten die eigene Wohnung aufgeben. 

Alle Beteiligten benötigen dringend ein verlässliches Signal, dass die Sozialhilfeträger auch künftig die Kosten tragen, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist, aus dem eigenen Einkommen aber nicht bezahlt werden kann. Hier darf es keine bösen Überraschungen geben,“ so bpa Präsident Bernd Meurer.