Donnerstag, 8. September 2016

Unsichere Zukunft für bis zu 80.000 Heimbewohner?

Streicht die Bundesregierung den Anspruch auf Sozialhilfe?



Bis zu 10 Prozent der Bewohner von Pflegeheimen erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung. Meist werden in diesem Fall die Heimkosten vom Sozialhilfeträger übernommen. 

Dies könnte sich bald zum Nachteil dieser Heimbewohner ändern. Denn im dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) fehlt für das Sozialhilferecht eine Regelung, durch die ab dem 01.01.2017 für Heimbewohner, die nicht in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft werden, die Finanzierung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sichergestellt ist. 

Betroffen wären ältere Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können. 


Bereits jetzt weigern sich einzelne Sozialhilfeträger, die bestehenden Vereinbarungen mit den Pflegeheimen über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. Bleibt der Gesetzgeber bei seiner Absicht, müssten die Pflegeheime bis zu 80.000 Heimbewohnern kündigen, da die Heimkosten nicht gezahlt werden können.

„Mit der Pflegereform wurde zugesichert, dass sich die Versorgungssituation für niemanden verschlechtert. Wenn nun in der Sozialhilfe der Anspruch für viele Heimbewohner der sog. Pflegestufe 0 abgeschafft werden soll, stehen bis zu 80.000 Heimbewohner vor einer völlig unsicheren Zukunft. Diese Menschen sind häufig über 80 Jahre alt und mussten die eigene Wohnung aufgeben. 

Alle Beteiligten benötigen dringend ein verlässliches Signal, dass die Sozialhilfeträger auch künftig die Kosten tragen, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist, aus dem eigenen Einkommen aber nicht bezahlt werden kann. Hier darf es keine bösen Überraschungen geben,“ so bpa Präsident Bernd Meurer.

Mittwoch, 7. September 2016

Pflegende Angehörige: 37 Prozent müssen ad-hoc pflegen

Diese ad-hoc-Pflege ist für Angehörige besonders belastend



Die Vorstellung, ein naher Verwandter könnte von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall werden, ist für viele beängstigend. Dennoch lohnt sich die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) anlässlich des Bundesweiten Aktionstages Pflegende Angehörige am kommenden Donnerstag hin. Denn: Pflegebedürftigkeit kommt oft plötzlich. Diese Ad-hoc-Pflege ist für Angehörige besonders belastend. Das zeigt die Pflegestudie der TK.

Jeder Dritte der plötzlichen Helfer macht sich Sorgen um die eigene Zukunft


Für 37 Prozent der befragten pflegenden Angehörigen kam diese Verantwortung plötzlich - und hatte weitreichende Folgen: So bringen 30 Prozent von ihnen Pflege und Beruf nur schwer unter einen Hut. Unter jenen, die langsam in die Rolle hineinwuchsen, sagt dies dagegen nur jeder Fünfte (22 Prozent). Auch die Gesundheit der Ad-hoc-Pflegenden kann leiden: Rund jeder Dritte (34 Prozent) sah die eigene Gesundheit durch die Verantwortung angegriffen - unter den langsam Hineingewachsenen waren es nur 27 Prozent. Zudem macht sich jeder Dritte der plötzlichen Helfer Sorgen um die eigene Zukunft.

"Im plötzlichen Pflegefall sind meist die engsten Angehörigen gefragt", sagt Georg van Elst, Fachreferatsleiter Pflege der TK, "vor allem auf die Sandwich-Generation der heute 30- bis 44-Jährigen kommt eine große Herausforderung zu. Sie stehen voll im Berufsleben und kümmern sich um eigene Kinder. Braucht dann von jetzt auf gleich etwa ein Elternteil Hilfe, folgt oft in kurzer Zeit ein Entscheidungs- und Organisationsmarathon. Hauptursache für Pflege ist das Alter. Mit potenziell Betroffenen in der eigenen Familie frühzeitig über deren Wünsche, aber auch die eigenen Grenzen zu sprechen, erleichtert den Pflegestart."

Gedanken über die eigene Leistungsfähigkeit (also: Was will und kann der potenziell Pflegende körperlich und mental leisten?) sollten deshalb ebenso Teil gemeinsamer Gespräche sein, wie die Wünsche und Möglichkeiten der potenziell Betroffenen: Wo und wie möchten sie gepflegt werden? Gibt es eine aktuelle Patientenverfügung oder Vollmachten? In welcher Höhe könnten anfallende Pflegekosten durch den Pflegebedürftigen getragen werden? Denn: Selbst wenn Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse besteht, decken diese häufig nicht alle anfallenden Kosten ab.

Tritt tatsächlich der Pflegefall ein, kann professionelle Beratung die Orientierung erleichtern. Bei Fragen zu Leistungen ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen der richtige Ansprechpartner. Den Kontakt finden TK-Versicherte unter www.tk.de (Webcode: 109758). Dort gibt es auch die Möglichkeit, sich durch speziell ausgebildete Pflegeberater telefonisch oder vor Ort beraten zu lassen. Ist neben dem Engagement der Angehörigen professionelle Pflege nötig, unterstützt der TK- Pflegelotse unter www.tk.de (Webcode: 219858) bei der Suche nach Pflegediensten und Pflegeheimen in der Umgebung.

Hinweis zur Methodik:

Im Auftrag der TK hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Juli und August 2014 insgesamt 1.007 pflegende Angehörige in persönlichen Interviews befragt.

Sonntag, 4. September 2016

Pflegende Angehörige sollten auch für sich selbst gut sorgen

Eigenlob muss sein




Wer einen Angehörigen pflegt, sollte nach Expertenmeinung mit Eigenlob nicht sparen: "Sagen Sie sich und anderen immer wieder: 'Was ich leiste, ist nicht selbstverständlich, sondern etwas Besonderes'", empfiehlt der Leiter der Fachstelle für pflegende Angehörige in Berlin, Frank Schumann, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". "Wer so liebevoll mit sich umgeht, nimmt leichter Hilfe an." 

Sich 24 Stunden um jemanden zu kümmern, geht schnell an die Substanz. Ein Ausgleich fehlt. "Irgendwann befindet man sich im Hamsterrad", so Schumann. 

Imke Wolf von der Online-Beratungsstelle pflegen-und-leben.de appelliert an pflegende Angehörige, von vornherein Auszeiten verbindlich in den Alltag einzuplanen. Das schone Kräfte: "Nur wenn Angehörige sich selbst gut pflegen, können sie auf Dauer eine gute Pflege leisten." 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber