Dienstag, 23. August 2016

Tipps für ältere Menschen mit Diabetes

Leichter messen und spritzen




Wenn Menschen mit Diabetes schlecht sehen oder sich mit den Händen schwer tun, brauchen sie entsprechende Messgeräte und Stechhilfen. 

"Das Blutzuckermessgerät sollte eine beleuchtete Anzeige mit großen Ziffern und wenige, große Tasten haben", empfiehlt Apotheker Dr. Steve Minde aus Osterode am Harz im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". Es gibt auch Geräte, die das Messergebnis ansagen oder mit Pieptönen angeben.

Hilfreich sind große, griffige Teststreifen, eine Streifendose, die sich leicht öffnen und schließen lässt, und eine automatische Codierung. Insulinpens sollten eine deutlich lesbare Anzeige haben und beim Einstellen der Dosis hörbar klicken. Und der Dosierknopf sollte leicht zu drücken sein. 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber"

Freitag, 19. August 2016

Barmer GEK erweitert Online-Portal für Kliniksuche

Erweiterung um Suche nach auf Krebserkrankungen spezialisierten Kliniken


Link zur Webseite
Die BARMER GEK hat ihr Kliniksuchportal um einen zusätzlichen Baustein erweitert. Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind, können ab sofort nach Kliniken suchen, die für die Behandlung von Krebserkrankungen besonders spezialisiert sind.

Kliniken, die von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) als Krebszentrum zertifiziert wurden, sind jetzt in der Ergebnisliste mit einem entsprechenden Logo gekennzeichnet. "Die Kennzeichnung von zertifizierten onkologischen Zentren trägt zu mehr Transparenz über die Qualität der Versorgungsstrukturen bei und erleichtert den Patientinnen und Patienten die Wahl eines für sie am besten geeigneten Krankenhauses", so der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Christoph Straub.

Bösartige Tumorerkrankungen sind die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. 


Die von der DKG zertifizierten Zentren zeichnen sich unter anderem durch die enge Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Krankenhausabteilungen und der niedergelassenen Ärzte bei der Behandlung von Krebserkrankungen aus. Einige Studien geben Hinweise darauf, dass die Überlebensrate von Patienten, die in zertifizierten Zentren behandelt wurden, höher ist als in anderen Einrichtungen. "Die Behandlung sollte sich an aktuellen medizinischen Leitlinien und Studien orientieren. Zentren mit einer Zertifizierung der Deutschen Krebsgesellschaft müssen diese Qualitätskriterien jährlich nachweisen", betont Straub. Aktuell gibt es bundesweit rund 1.200 zertifizierte onkologische Zentren.

Das Krankenhausnavi der Barmer GEK basiert auf der "Weissen Liste" und enthält fundierte Informationen aus den gesetzlich verpflichtenden Qualitätsberichten der rund 2.000 deutschen Kliniken. Neben Angaben zur Patientenzufriedenheit und der Häufigkeit bestimmter Operationen enthält das Suchportal Verweise zu weiteren Informationsquellen zum Thema Krebs, wie dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und dem Deutschen Krebsinformationsdienst.


Dienstag, 16. August 2016

Sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absichern

Für den Ernstfall Bescheid wissen


Foto: djd/Deutscher Sparkassenverlag

So fit und agil sich der Ruheständler auch heute noch fühlt - mit höherem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden: Fast jeder Dritte der über 80-Jährigen kommt nicht mehr ohne fremde Hilfe aus. Wichtig zu wissen: Am 1. Januar 2017 treten mit dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz zahlreiche Neuerungen in Kraft. Entscheidend für die Leistungen aus der Pflegeversicherung ist dann der Begriff der Pflegebedürftigkeit - ganz gleich ob es sich um körperliche Einschränkungen oder eine Demenzerkrankung handelt. Dafür gibt es künftig fünf statt bislang drei Pflegestufen.

Organisatorische Fragen klären


Da die Pflegeversicherung verpflichtend ist, sorgen die Bundesbürger mit Blick auf dieses Risiko schon heute vor. Anders sieht es bei organisatorischen Fragen aus. Schließlich haben Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch das Recht, etwa nach einem schweren Unglücksfall die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Vom Öffnen der Post bis zum Bezahlen von Rechnungen: Damit nahe stehende Dritte handeln dürfen, brauchen sie eine Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Experten empfehlen allerdings, sich stets von einem Notar beraten zu lassen. Umfassende Informationen zu diesem Thema und weiteren finanziellen Fragen im Alter hält der "Budgetkompass fürs Älterwerden" bereit. Die Broschüre ist kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich.

Gründlich informieren und dann entscheiden


Eine ausführliche Beratung sollte stets auch dem Aufsetzen einer Patientenverfügung vorausgehen. Mit dem Schriftstück kann man regeln, wie man bei einer Krankheit medizinisch behandelt werden möchte. Die meisten Menschen können als medizinische Laien unterschiedliche Behandlungsmethoden nicht fundiert bewerten, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Deshalb hat das Bundesjustizministerium Textbausteine entwickelt, die im Ernstfall juristischen Bestand haben. Details dazu finden sich ebenfalls in der Broschüre.

Qualifizierte Betreuer finden


Eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht muss nicht automatisch einem Familienmitglied erteilt werden. Jeder hat das Recht, sich selbst einen Betreuer zu suchen und diesem die entsprechenden Vollmachten auszustellen. Dieses Verfahren empfiehlt sich etwa für Alleinstehende. Adressen von qualifizierten Berufsbetreuern finden sich im Qualitätsregister des entsprechenden Bundesverbands unter www.bdb-qr.de. Ausführliche Hinweise gibt darüber hinaus der "Budgetkompass fürs Älterwerden", kostenfrei erhältlich unter www.geld-und-haushalt.de.