Mittwoch, 22. Juni 2016

Deutlich mehr als die Hälfte der Über-60-jährigen hat eine Patientenverfügung erstellt

Selbstbestimmt auf dem letzten Weg


Foto: Lupo / pixelio.de

Leiden - Krankheit - Sterben...die Mehrheit der älteren Menschen in Deutschland will sich das Zepter auf dem letzten Weg nicht aus der Hand nehmen lassen. Sie wollen selbst entscheiden, was medizinisch mit ihnen geschehen soll, falls sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können. 

Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" herausfand, hat der Großteil der Menschen ab 60 Jahren (60- bis 69-Jährige: 54,0 %; Ab-70-Jährige: 69,7 %) eine Patientenverfügung erstellt und damit schriftlich festgelegt, ob und welche Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen vorgenommen oder unterlassen werden sollen. 

Jüngere machen sich kaum Gedanken über Tod und Sterben


Erwartungsgemäß hat bei den Jüngeren kaum einer diesen Schritt bereits unternommen (20- bis 29-Jährige: 12,9 %; 30- bis 39-Jährige: 23,1 %). Sie geben hingegen mehrheitlich an, sich über die Themen Sterben oder Sterbehilfe "überhaupt noch keine Gedanken" gemacht zu haben (20- bis 29-Jährige: 60,8 %; 30- bis 39-Jährige: 48,4 %).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.012 Frauen und Männern ab 14 Jahren.

Mittwoch, 15. Juni 2016

Gefährliche Folgen der Zuckerkrankheit verhindern

Wenn Diabetes auf die Nerven geht


Foto: djd/Wörwag Pharma
Die diabetische Neuropathie ist ein häufiger Grund dafür, dass das Empfindungsvermögen der Füße nachlässt.
Durch regelmäßige Kontrollen, bei denen der Arzt zum Beispiel mit einer Stimmgabel das Vibrationsempfinden überprüft, kann die Nervenschädigung frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Diabetiker sind heute medizinisch überwiegend gut versorgt. Dennoch gelingt es oft nicht, die Betroffenen vor schwerwiegenden Folgeerkrankungen zu schützen. Bei Menschen mit "Zucker" werden bis zu 75 Prozent der Todesfälle durch Gefäßkomplikationen, vor allem Herzinfarkte und Schlaganfälle, verursacht. Mehr als jeder dritte Patient entwickelt eine Nervenstörung, die sogenannte diabetische Neuropathie. Die Erkrankung ist eine wesentliche Ursache für das diabetische Fußsyndrom, das nach Angaben des Deutschen Diabetes-Zentrums hierzulande rund 40.000 Amputationen pro Jahr nach sich zieht. Schäden an kleinen Blutgefäßen können außerdem Nierenversagen und Erblindungen als Folge haben.

Hilfreiche Strategien


Eine Übersicht über die häufigsten Folgeerkrankungen und Filme mit Expertentipps gibt die Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/diabetes-neuropathie. Besonders wichtig ist, die Ursache der Gefäß- und Organschäden - den erhöhten Blutzucker - in den Griff zu bekommen. Das bedeutet, dass er zeitig mithilfe des behandelnden Arztes gut eingestellt wird. Zusätzliche Strategien können den Erfolg der Behandlung unterstützen. In diesem Zusammenhang zeigen Forschungsergebnisse, dass eine Vorstufe vom Vitamin B1, das Benfotiamin, die gefäß- und nervenschädigenden Vorgänge im Stoffwechsel verringern kann. Benfotiamin, etwa als "milgamma protekt" rezeptfrei in Apotheken erhältlich, hat sich insbesondere bei der Behandlung der diabetischen Neuropathie bewährt. Hier kann es auch Symptome wie Schmerzen, Kribbeln und Taubheit an den Füßen lindern.

Früh behandeln


Generell gilt, dass nicht nur der Diabetes an sich, sondern auch seine Folgeerkrankungen möglichst früh erkannt und behandelt werden sollten. Deshalb weisen Experten darauf hin, dass "Zuckerkranke" ihre Füße regelmäßig auf mögliche Anzeichen für Nervenschäden untersuchen sollten. Dazu gehört etwa eine gestörtes Temperatur- oder Berührungsempfinden. Der Arzt sollte außerdem regelmäßig die Augen, die Nieren und das Herz überprüfen.

Die Krankheit im Griff


Wer mehr über Diabetes weiß, kann seine Erkrankung besser in den Griff bekommen. Deshalb gibt ein Quiz unter www.milgamma.de Antworten auf zehn wichtige Fragen zur Zuckerkrankheit. Betroffene erfahren unter anderem, woran sich die Nervenschädigung diabetische Neuropathie zeigt, welche Erkrankung keine Folge des Diabetes mellitus ist und ob der Hinweis "zuckerfrei" auf Lebensmitteln bedeutet, dass man sie als Diabetiker ohne Bedenken genießen kann.

Dienstag, 14. Juni 2016

Verdacht auf Behandlungsfehler

Neue TK-Broschüre gibt Versicherten Tipps, wie sie zu ihrem Recht kommen


Foto: Techniker Krankenkasse
Das neue künstliche Hüftgelenk knarrt, das Brustimplantat besteht aus billigem Industriesilikon oder der Patient hat einfach nach der Operation das mulmige Gefühl, dass etwas schiefgelaufen ist. 

Schnell steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Mit einer neuen Broschüre gibt die TK ihren Versicherten einen Leitfaden an die Hand, was sie in solch einer belastenden Situation tun können und welche Rechte sie haben.

Beweislast liegt in erster Linie beim Patienten


"Nicht jeder medizinische Misserfolg ist aber automatisch ein Behandlungsfehler", gibt Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK, zu bedenken. 


Einerseits kann kein Arzt garantieren, dass eine Therapie den gewünschten Erfolg erreicht. Andererseits kann ihm nur etwas angelastet werden, wenn er bei Diagnose oder Behandlung schuldhaft die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Praxis außer Acht gelassen hat. Die Beweislast liegt in erster Linie beim Patienten. Generell ist Betroffenen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu raten, zuerst das Gespräch mit dem Arzt zu suchen.

Behandlungsablauf genau dokumentieren


"Betroffene sollten, sobald sie einen Behandlungsfehler vermuten, systematisch vorgehen und zunächst ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der involvierten Ärzte und Pfleger zusammenstellen", rät Christian Soltau. Die Aussichten, einen Schadensfall aufzuklären, sind umso besser, je genauer die Krankheitsgeschichte dokumentiert ist. TK-Versicherte können sich zudem telefonischen Rat bei einem Experten unter der Hotline 0385 - 77 88 59 70 holen.

Sollte sich in den Gesprächen mit der TK ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärten, wird die TK zunächst ein Gutachten erstellen lassen. Sofern daraufhin eine außergerichtliche Einigung mit den Ärzten und/oder Kliniken nicht möglich ist, wird die Krankenkasse den ihr entstandenen Schaden durch ein gerichtliches Verfahren einfordern. Der Versicherte kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dabei kann der Versicherte auch die von der TK in Auftrag gegebenen Gutachten kostenlos nutzen.

Im vergangenen Jahr haben sich mehr als 3.200 Versicherte bei der TK wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Fehler gemeldet. Die meisten Fälle (1.204) wurden im Bereich Chirurgie verzeichnet. In 1.460 Fällen ließ die TK ein Sachverständigengutachten erstellen, davon landeten 68 vor Gericht. In Summe konnte die TK 14 Millionen Euro an Folgekosten von Ärzten und Kliniken aufgrund von fehlerhaften Behandlungen zurückfordern.

Die Broschüre zum Thema Behandlungsfehler kann über die Experten-Hotline angefordert werden. Sie steht außerdem unter www.presse.tk.de (Webcode: 821320) zum Download bereit.