Montag, 9. Mai 2016

Selbstbestimmt alt werden

Rechtliche Vorsorge ist wichtig



Foto:Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall: Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hin.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, im Namen des Vollmachtgebers in allen oder speziell genannten Angelegenheiten wie etwa Bankgeschäften als rechtlicher Vertreter zu handeln. Die Betreuungsverfügung hält den gewünschten Betreuer fest, sollte später einmal eine vom Gericht angeordnete Betreuung notwendig werden. Mit einer Patientenverfügung, manchmal auch Patiententestament genannt, kann die persönlich gewünschte medizinische Versorgung bzw. Behandlung festgelegt werden, falls man sich selbst nicht mehr äußern oder mitteilen kann.

Die Vorsorgevollmacht setzt bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein. Detaillierte Informationen zum Thema „Rechtliche Vorsorge“ bietet die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. an.

Das Informations-Set „Rechtliche Vorsorge“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; per Internet auf www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“, per E-Mail unter info@alzheimer-forschung.de oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI)


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten.

Sonntag, 8. Mai 2016

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung


Foto: djd/IKK classic/thx
Gut beraten: Bei der Beantragung von Zuschüssen für
Umbaumaßnahmen helfen die Experten der Pflegeversicherung weiter.

Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände - viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:

Ansprechpartner


"Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert", erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.

Voraussetzungen


Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.

Antrag stellen


Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. "Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen", so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.

Zusätzliche Förderung


In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.

Gemeinsam profitieren


Auch Senioren-WGs, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können auf Leistungen der Pflegekasse setzen. Zur Förderung der Gründung gibt es einmalig einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mitglied für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung, maximal jedoch 10.000 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der Leistung für die das Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gezahlt. Leben wenigstens drei Pflege- oder Betreuungsbedürftige in einer Wohngruppe, hat jeder Anspruch auf einen Zuschlag von 205 Euro pro Monat.

Weitere Informationen: www.ikk-classic.de/pflege

Freitag, 29. April 2016

Internet-Kampagne von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml zur Organspende

Keine Ausreden. Entscheide dich jetzt!





Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat eine neue Organspende-Kampagne im Internet gestartet. Huml betonte am Freitag in München: "Organspende kann Leben retten. Mein Ziel ist es, dass sich auch möglichst viele junge Menschen mit diesem wichtigen Thema befassen. Die neue Kampagne läuft unter dem Motto: ‚Keine Ausreden. Entscheide dich jetzt!‘ Denn es ist keine Lösung, nur darauf zu hoffen, dass man selbst nie als Organspender in Betracht kommt."

Für die Kampagne wurden Videoclips produziert, die über die Voraussetzungen einer Organspende informieren und sich auf humorvolle Weise gegen unbegründete Bedenken wenden. Mitgewirkt haben der Stimmenimitator Chris Boettcher und die Kabarettistin Sissi Perlinger sowie der Komiker Harry G und der YouTube-Star Joyce Ilg

Huml unterstrich: "Viele Menschen verdrängen das Thema Sterben. Klar ist aber: Wer zu Lebzeiten eine Entscheidung trifft und in einem Organspendeausweis dokumentiert, kann seine Angehörigen in sehr schweren Stunden entlasten."

Die Ministerin fügte hinzu: "Die neue Kampagne knüpft an unser Bündnis Organspende Bayern an, zu dem wir uns im März dieses Jahres mit rund 60 Institutionen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammengeschlossen haben. Wir stellen in den Videoclips gängige Vorurteile im Zusammenhang mit Organspenden den Fakten gegenüber. Das soll zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema animieren und eine persönliche Entscheidung erleichtern. Um verschiedene Zielgruppen anzusprechen, haben wir bewusst sehr unterschiedliche Künstlerinnen und Künstler ausgewählt."

Im Jahr 2015 hatte es 139 Organspender in Bayern gegeben. Das waren zwar 19 mehr als im Jahr davor, derzeit warten aber mehr als 1.500 schwerkranke Menschen im Freistaat auf ein neues Organ. In den ersten drei Monaten 2016 wurden laut vorläufigen Zahlen in Bayern nur 26 Organspender registriert - das sind 21 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum.

Die Videoclips sind unter anderem auf der Onlineplattform YouTube, beim sozialen Netzwerk Facebook sowie unter www.keine-ausreden.bayern zu finden.