Samstag, 20. Februar 2016

Krankenkasse DAK verweigert Leistungen

bpa kritisiert willkürlich verkürzte Verordnungen zulasten von Patienten




Die Krankenkasse DAK verweigert pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit medizinisch notwendige längerfristige Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Darauf macht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) aufmerksam, dessen Mitglieder zahlreiche betroffene Patienten versorgen. Stellt ein Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege zur Unterstützung seiner Behandlung aus, wird diese pauschal und ohne Angabe eines Grundes durch Sachbearbeiter der Kasse offensichtlich regelhaft gekürzt und zeitlich befristet.

Laut Gesetz entscheidet der Arzt über Behandlungspflegebedarf


„Über Inhalt, Umfang und Dauer der Behandlung und diese unterstützende Maßnahmen entscheidet laut Gesetz der Arzt. In Einzelfällen kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung beauftragen, sie ist aber nicht befugt hier selbst einzugreifen“, kritisiert die stellvertretende bpa-Landesvorsitzende Ulrike Kohlhagen. „Nur der Arzt kann eine entsprechende Leistung längerfristig für notwendig halten, weil er den Patienten kennt und seinen Behandlungspflegebedarf einschätzen kann. Das hat die Krankenkasse entweder zu akzeptieren oder den gesetzlich vorgeschriebenen Weg einzuhalten.“ Die DAK bewilligt aber derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Anschließend fordert sie eine erneute Verordnung. „Diese Verkürzung ist eine finanzielle und zeitliche Belastung für die Betroffenen, da sie immer wieder, auch bei chronischen Dauererkrankungen, zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung zu erbitten. Obendrein kommen dann auch noch mehrfache Zuzahlungen auf die Patienten zu“, erklärt Kohlhagen.

Der bpa fordert die DAK auf, diese rechtlich unzulässige pauschale Leistungsverkürzung ihrer Versicherten umgehend zu beenden und ärztliche Verordnungen samt der verordneten Laufzeiten anzuerkennen. „Hier trifft es Menschen, die sich nicht gut wehren können. Wer langfristig auf pflegerische Versorgung angewiesen ist, möchte nicht ständig unnötige Termine beim Arzt wahrnehmen oder sich mit der Krankenkasse herumstreiten müssen.“

Freitag, 19. Februar 2016

Der Deutsche Pflegetag findet vom 10. bis zum 12. März in Berlin statt

Gemeinsam heute gute Pflege für morgen sichern


Foto: djd/www.deutscher-pflegetag.de
Mit der gesellschaftlichen Herausforderung "Pflege" wird sich vom 10. bis zum 12. März 2016 
der Deutsche Pflegetag in Berlin befassen

Die Zahlen sind schon heute dramatisch: Mehr als zweieinhalb Millionen Bundesbürger dürften auf Pflege angewiesen sein, Schätzungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zufolge könnte die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2030 auf rund 3,4 Millionen steigen. Direkt oder indirekt wird sich spätestens dann ein Großteil der Deutschen mit dem Thema beschäftigen müssen. 

Gemeinsam Lösungsansätze finden


Mit dieser gesellschaftlichen Herausforderung wird sich vom 10. bis zum 12. März 2016 der Deutsche Pflegetag in Berlin befassen, er ist Treffpunkt für Beschäftigte und Akteure aus allen Bereichen der Pflege. Im Mittelpunkt werden Austausch und Lösungsansätze zu Fragen des Pflegealltags stehen: Welche Zukunftstrends werden in der Pflege sichtbar? Bietet die Pflege Fachkraftperspektiven für Flüchtlinge? Wie kann die Wertschätzung der Pflege und der pflegenden Angehörigen in der Gesellschaft erhöht werden? Mit 70 Prozent wird der Großteil aller Pflegebedürftigen schließlich zu Hause versorgt, meist allein durch pflegende Angehörige oder mit Unterstützung professioneller Pflegedienste.

Alle müssen an einem Strang ziehen


Veranstaltet wird der Pflegetag vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR), dem Dachverband der bedeutendsten Berufsverbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens. "Wir werden ins Bewusstsein rücken, dass ohne uns in der Pflege und Betreuung nichts läuft. Wir sind es, die die Leistungen in allen Sektoren erst sicherstellen", stellt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, klar. "Auf dem Deutschen Pflegetag stehen wir im partnerschaftlichen Dialog mit Pflegebranche, Politik und Wirtschaft, alle Ebenen müssen an einem Strang ziehen, um die Pflege zu stabilisieren." An den Kongresstagen werden zahlreiche Experten zu den neuen Gesetzen im Bereich Gesundheit und Pflege Stellung beziehen, interaktive Formate und Aussteller ergänzen das Programm.

Alle Informationen zum Programm unter www.deutscher-pflegetag.de.

Sonntag, 14. Februar 2016

Erbrecht: Wie verfasst man sein Testament korrekt?

Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps



Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen? Lässt sich das Testament nachträglich noch ändern? Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben und juristisch korrekt geregelt wird. 

Wird keine Regelung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht gewünscht war. In dem Experten-Ratgeber „Testament mit Herz“, der unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html kostenfrei angefordert werden kann, informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung des letzten Willens bietet. Immer wieder sind Testamente wegen Formfehlern ungültig. 

Der 40-seitige Ratgeber mit vielen Tipps und Fallbeispielen hilft unnötige Formfehler zu vermeiden und ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Testament für Familien mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung. 

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament


Wer z. B. feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen, die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden, sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein und sollte am Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Orts- und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Nicht rechtswirksam sind maschinen- oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich unterschrieben werden, auch nicht Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-Player, Handy). Ferner wird geraten, das Testament zum Schutz vor Verlust nicht Hause, sondern in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht vor Ort zu geben.

Der kostenfreie Ratgeber „Testament mit Herz“ ist erhältlich unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html oder telef. unter 069 955128-400. Oder einfach eine Postkarte mit Absender-Anschrift und Stichwort „Testament“ an: Deutsche Herzstiftung e.V., Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main.