Freitag, 19. Februar 2016

Der Deutsche Pflegetag findet vom 10. bis zum 12. März in Berlin statt

Gemeinsam heute gute Pflege für morgen sichern


Foto: djd/www.deutscher-pflegetag.de
Mit der gesellschaftlichen Herausforderung "Pflege" wird sich vom 10. bis zum 12. März 2016 
der Deutsche Pflegetag in Berlin befassen

Die Zahlen sind schon heute dramatisch: Mehr als zweieinhalb Millionen Bundesbürger dürften auf Pflege angewiesen sein, Schätzungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zufolge könnte die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2030 auf rund 3,4 Millionen steigen. Direkt oder indirekt wird sich spätestens dann ein Großteil der Deutschen mit dem Thema beschäftigen müssen. 

Gemeinsam Lösungsansätze finden


Mit dieser gesellschaftlichen Herausforderung wird sich vom 10. bis zum 12. März 2016 der Deutsche Pflegetag in Berlin befassen, er ist Treffpunkt für Beschäftigte und Akteure aus allen Bereichen der Pflege. Im Mittelpunkt werden Austausch und Lösungsansätze zu Fragen des Pflegealltags stehen: Welche Zukunftstrends werden in der Pflege sichtbar? Bietet die Pflege Fachkraftperspektiven für Flüchtlinge? Wie kann die Wertschätzung der Pflege und der pflegenden Angehörigen in der Gesellschaft erhöht werden? Mit 70 Prozent wird der Großteil aller Pflegebedürftigen schließlich zu Hause versorgt, meist allein durch pflegende Angehörige oder mit Unterstützung professioneller Pflegedienste.

Alle müssen an einem Strang ziehen


Veranstaltet wird der Pflegetag vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR), dem Dachverband der bedeutendsten Berufsverbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens. "Wir werden ins Bewusstsein rücken, dass ohne uns in der Pflege und Betreuung nichts läuft. Wir sind es, die die Leistungen in allen Sektoren erst sicherstellen", stellt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, klar. "Auf dem Deutschen Pflegetag stehen wir im partnerschaftlichen Dialog mit Pflegebranche, Politik und Wirtschaft, alle Ebenen müssen an einem Strang ziehen, um die Pflege zu stabilisieren." An den Kongresstagen werden zahlreiche Experten zu den neuen Gesetzen im Bereich Gesundheit und Pflege Stellung beziehen, interaktive Formate und Aussteller ergänzen das Programm.

Alle Informationen zum Programm unter www.deutscher-pflegetag.de.

Sonntag, 14. Februar 2016

Erbrecht: Wie verfasst man sein Testament korrekt?

Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps



Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen? Lässt sich das Testament nachträglich noch ändern? Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben und juristisch korrekt geregelt wird. 

Wird keine Regelung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht gewünscht war. In dem Experten-Ratgeber „Testament mit Herz“, der unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html kostenfrei angefordert werden kann, informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung des letzten Willens bietet. Immer wieder sind Testamente wegen Formfehlern ungültig. 

Der 40-seitige Ratgeber mit vielen Tipps und Fallbeispielen hilft unnötige Formfehler zu vermeiden und ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Testament für Familien mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung. 

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament


Wer z. B. feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen, die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden, sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein und sollte am Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Orts- und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Nicht rechtswirksam sind maschinen- oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich unterschrieben werden, auch nicht Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-Player, Handy). Ferner wird geraten, das Testament zum Schutz vor Verlust nicht Hause, sondern in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht vor Ort zu geben.

Der kostenfreie Ratgeber „Testament mit Herz“ ist erhältlich unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html oder telef. unter 069 955128-400. Oder einfach eine Postkarte mit Absender-Anschrift und Stichwort „Testament“ an: Deutsche Herzstiftung e.V., Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main.

Mittwoch, 10. Februar 2016

Rastlosigkeit bei Alzheimer

Kölner Forscher untersuchen Bewegungsverhalten von Menschen mit Alzheimer

Prof. Dr. Wiebren Zijlstra / Foto © Deutsche Sporthochschule Köln

Die Alzheimer-Krankheit kann zu einer Veränderung des Bewegungsverhaltens führen: Ein Teil der Patienten verliert ihre körperliche Aktivität, andere Patienten erleben eine Rastlosigkeit, die ein ständiges Umherwandern mit sich bringt. Auch Änderungen im Tag-Nacht-Rhythmus können auftreten. Von den Angehörigen werden diese Veränderungen als sehr belastend empfunden.

Die Arbeitsgruppe „Gerontopsychiatrie in Bewegung“ von Prof. Dr. Wiebren Zijlstra vom Institut für Bewegungs- und Sportgerontologie der Deutschen Sporthochschule Köln und PD Dr. Peter Häussermann von der LVR-Klinik-Köln möchte Abhilfe schaffen. Die Forscher wollen das Bewegungsverhalten von Patienten quantitativ erfassen, damit auf Basis der erhobenen Daten im nächsten Schritt gezielte therapeutische Maßnahmen ergriffen werden können. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) unterstützt das Forschungsprojekt „Quantitative Untersuchung des Bewegungsverhaltens bei Alzheimer“ bis 2017 mit 80.000 Euro.

Die Forscher setzen spezielle Bewegungssensoren ein, die am unteren Rücken der Patienten befestigt werden. Die Sensoren erkennen, ob sich eine Person im Ruhezustand befindet oder in einer Aktivitätsphase. Somit kann das Bewegungsverhalten im Tagesverlauf untersucht werden. Gestützt werden sollen die Ergebnisse durch die Bestimmung von Stresshormonen im Blut der Probanden.

Eine quantitative Erfassung des Bewegungsverhaltens von Alzheimer-Patienten kann die Entwicklung neuer Behandlungsmöglichkeiten eröffnen, zum Beispiel um den Bewegungsdrang der Patienten durch eine zielgerichtete körperliche Aktivierung zu kompensieren. Denkbar wären hier verschiedene Sportangebote im Tagesverlauf.

Die AFI ist der größte private Förderer der Alzheimer-Forschung an deutschen Universitäten und öffentlichen Einrichtungen. Aktuell kann die AFI elf neue Forschungsprojekte mit insgesamt 706.000 Euro unterstützen. Das ist die größte Fördersumme seit Gründung der AFI 1995. Damit konnten bislang 177 Forschungsaktivitäten von engagierten Wissenschaftlern mit über 7,7 Millionen Euro finanziert werden.