Sonntag, 14. Februar 2016

Erbrecht: Wie verfasst man sein Testament korrekt?

Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps



Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen? Lässt sich das Testament nachträglich noch ändern? Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben und juristisch korrekt geregelt wird. 

Wird keine Regelung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht gewünscht war. In dem Experten-Ratgeber „Testament mit Herz“, der unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html kostenfrei angefordert werden kann, informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung des letzten Willens bietet. Immer wieder sind Testamente wegen Formfehlern ungültig. 

Der 40-seitige Ratgeber mit vielen Tipps und Fallbeispielen hilft unnötige Formfehler zu vermeiden und ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Testament für Familien mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung. 

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament


Wer z. B. feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen, die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden, sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein und sollte am Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Orts- und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Nicht rechtswirksam sind maschinen- oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich unterschrieben werden, auch nicht Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-Player, Handy). Ferner wird geraten, das Testament zum Schutz vor Verlust nicht Hause, sondern in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht vor Ort zu geben.

Der kostenfreie Ratgeber „Testament mit Herz“ ist erhältlich unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html oder telef. unter 069 955128-400. Oder einfach eine Postkarte mit Absender-Anschrift und Stichwort „Testament“ an: Deutsche Herzstiftung e.V., Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main.

Mittwoch, 10. Februar 2016

Rastlosigkeit bei Alzheimer

Kölner Forscher untersuchen Bewegungsverhalten von Menschen mit Alzheimer

Prof. Dr. Wiebren Zijlstra / Foto © Deutsche Sporthochschule Köln

Die Alzheimer-Krankheit kann zu einer Veränderung des Bewegungsverhaltens führen: Ein Teil der Patienten verliert ihre körperliche Aktivität, andere Patienten erleben eine Rastlosigkeit, die ein ständiges Umherwandern mit sich bringt. Auch Änderungen im Tag-Nacht-Rhythmus können auftreten. Von den Angehörigen werden diese Veränderungen als sehr belastend empfunden.

Die Arbeitsgruppe „Gerontopsychiatrie in Bewegung“ von Prof. Dr. Wiebren Zijlstra vom Institut für Bewegungs- und Sportgerontologie der Deutschen Sporthochschule Köln und PD Dr. Peter Häussermann von der LVR-Klinik-Köln möchte Abhilfe schaffen. Die Forscher wollen das Bewegungsverhalten von Patienten quantitativ erfassen, damit auf Basis der erhobenen Daten im nächsten Schritt gezielte therapeutische Maßnahmen ergriffen werden können. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) unterstützt das Forschungsprojekt „Quantitative Untersuchung des Bewegungsverhaltens bei Alzheimer“ bis 2017 mit 80.000 Euro.

Die Forscher setzen spezielle Bewegungssensoren ein, die am unteren Rücken der Patienten befestigt werden. Die Sensoren erkennen, ob sich eine Person im Ruhezustand befindet oder in einer Aktivitätsphase. Somit kann das Bewegungsverhalten im Tagesverlauf untersucht werden. Gestützt werden sollen die Ergebnisse durch die Bestimmung von Stresshormonen im Blut der Probanden.

Eine quantitative Erfassung des Bewegungsverhaltens von Alzheimer-Patienten kann die Entwicklung neuer Behandlungsmöglichkeiten eröffnen, zum Beispiel um den Bewegungsdrang der Patienten durch eine zielgerichtete körperliche Aktivierung zu kompensieren. Denkbar wären hier verschiedene Sportangebote im Tagesverlauf.

Die AFI ist der größte private Förderer der Alzheimer-Forschung an deutschen Universitäten und öffentlichen Einrichtungen. Aktuell kann die AFI elf neue Forschungsprojekte mit insgesamt 706.000 Euro unterstützen. Das ist die größte Fördersumme seit Gründung der AFI 1995. Damit konnten bislang 177 Forschungsaktivitäten von engagierten Wissenschaftlern mit über 7,7 Millionen Euro finanziert werden.

Donnerstag, 4. Februar 2016

Datenschutzbeauftragte interveniert bei DAK Krankenkasse

bpa Beschwerde gegen Datensammelwut erfolgreich



Das Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dem bpa in einem Schreiben mitgeteilt, dass nach ihrer Intervention die DAK Gesundheit die „Selbstauskunftsbögen“ nicht mehr einsetzen wird. „Das ist ein schöner Erfolg des bpa und aller, die sich gegen das Schikanieren von häuslich zu pflegenden Menschen zur Wehr gesetzt haben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte teilt die Auffassung des bpa, dass eine Doppelerhebung der Daten unzulässig ist“, macht bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich.


Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte im letzten Sommer von sich reden gemacht und erhebliche Verunsicherung – nicht nur bei den in der Regel schwerstkranken Patienten und deren Angehörigen – ausgelöst. Mittels eines dubiosen „Selbstauskunftsbogens“ wurden die ärztlichen Ver- und Anordnungen angezweifelt, die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert.

Die DAK Gesundheit hatte zwar bereits auf den massiven Druck reagiert und die „Selbstauskunftsbogen“ zurückgezogen. „Aber das Schreiben der Bundesdatenschutzbeauftragten macht nun deutlich, dass sie unserer Rechtsauffassung folgt und damit von datenschutzrechtlicher Seite dieser missbräuchlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird“, erklärt Bernd Tews.

„Leider lässt die DAK Gesundheit aber nicht nach, sondern hat sich nun eine neue Vorgehensweise ausgedacht. Sie sucht unter Verwendung von geschützten Patientendaten die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifelt deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an. Auch dieses Vorgehen wird der bpa auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen“, so Tews abschließend.