Donnerstag, 4. Februar 2016

Datenschutzbeauftragte interveniert bei DAK Krankenkasse

bpa Beschwerde gegen Datensammelwut erfolgreich



Das Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dem bpa in einem Schreiben mitgeteilt, dass nach ihrer Intervention die DAK Gesundheit die „Selbstauskunftsbögen“ nicht mehr einsetzen wird. „Das ist ein schöner Erfolg des bpa und aller, die sich gegen das Schikanieren von häuslich zu pflegenden Menschen zur Wehr gesetzt haben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte teilt die Auffassung des bpa, dass eine Doppelerhebung der Daten unzulässig ist“, macht bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich.


Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte im letzten Sommer von sich reden gemacht und erhebliche Verunsicherung – nicht nur bei den in der Regel schwerstkranken Patienten und deren Angehörigen – ausgelöst. Mittels eines dubiosen „Selbstauskunftsbogens“ wurden die ärztlichen Ver- und Anordnungen angezweifelt, die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert.

Die DAK Gesundheit hatte zwar bereits auf den massiven Druck reagiert und die „Selbstauskunftsbogen“ zurückgezogen. „Aber das Schreiben der Bundesdatenschutzbeauftragten macht nun deutlich, dass sie unserer Rechtsauffassung folgt und damit von datenschutzrechtlicher Seite dieser missbräuchlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird“, erklärt Bernd Tews.

„Leider lässt die DAK Gesundheit aber nicht nach, sondern hat sich nun eine neue Vorgehensweise ausgedacht. Sie sucht unter Verwendung von geschützten Patientendaten die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifelt deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an. Auch dieses Vorgehen wird der bpa auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen“, so Tews abschließend.

Dienstag, 2. Februar 2016

Orthopädische Operationen: Zweitmeinung widerspricht in sieben von zehn Fällen der Empfehlung des Arztes

In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen




70 Prozent der empfohlenen orthopädischen Operationen sind aus Sicht von Zweitmeinungsexperten unnötig. Besonders weit auseinander liegen die Einschätzungen bei Schulter-Operationen: In 82 Prozent der Fälle widersprechen die Zweitgutachter der Empfehlung des Arztes und setzen stattdessen auf eine konservative Behandlung mit Krankengymnastik, Massagen oder Tabletten. Ähnlich hoch sind die Unterschiede in der Bewertung von Knie- und Rücken-Diagnosen. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass drei von vier Deutschen der Therapieempfehlung von Ärzten mit Skepsis begegnen und dahinter eigene Interessen vermuten. Dies sind Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Studie der mhplus-Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern sowie einer Analyse des Zweitmeinungsspezialisten medexo auf Basis von 1.100 Fällen.

„In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen. Zum Nachteil der Patienten, die unter unnötigen Operationen leiden“, sagt Dr. Rolf Herzog, medizinischer Berater bei der mhplus Krankenkasse. „Insgesamt ist der vorgeschlagene chirurgische Eingriff bei orthopädischen Erkrankungen nur in jedem dritten Fall gerechtfertigt.“

Bei Hüftoperationen liegen die Empfehlungen von Ärzten und Zweitmeinungs-Experten zwar nicht ganz so weit auseinander wie bei Rücken-, Knie- oder Schulterdiagnosen, doch nur bei jeder zweiten Begutachtung sind sich beide Seiten über die vorgeschlagene Operation einig.

Gesetzlich Versicherte haben generell Anspruch auf Zweitmeinung


Entsprechend verunsichert sind viele Patienten, wenn ihr Arzt zu einem chirurgischen Eingriff rät. Zwar haben alle gesetzlich Versicherten generell Anspruch auf die Zweitmeinung eines Kassenarztes. Seit dem Sommer dieses Jahres erlaubt der Gesetzgeber aber grundsätzlich auch eine Zweitbegutachtung durch einen unabhängigen Experten, der den Patienten anschließend nicht selbst behandeln darf. Dies entspricht dem Wunsch der Bundesbürger. So würden drei von vier der im Rahmen der Studie Befragten für die zweite Meinung eher einen ihnen unbekannten, neutralen Experten aufsuchen als einen ihnen bekannten weiteren Arzt. 62 Prozent wünschen dabei eine Vermittlung durch die Krankenkassen.

Versicherte der mhplus mit einer Empfehlung zur Operation am Rücken, am Knie oder an der Schulter haben mit der „Zweitmeinung Plus“ die Möglichkeit, sich ein ausführliches ärztliches Gutachten von ausgewiesenen Spezialisten (Privatärzten) erstellen zu lassen. „Wir empfehlen grundsätzlich jedem Versicherten, der sich unsicher über die Notwendigkeit ei-nes operativen Eingriffes ist, dieses Angebot zu nutzen. Die Zweitmeinung Plus eignet sich dabei besonders für Patienten, die ein ausführliches schriftliches Gutachten wünschen und großen Wert auf die Einschätzung besonders renommierter und unabhängiger Experten legen“, so Dr. Friederike Nawroth, Gesundheitsökonomin der mhplus Krankenkasse.


Hintergrund zum Versorgungsstärkungsgesetz:

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ver-sorgungsstärkungsgesetz) ist am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Darin erhalten Versicherte unter anderem einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Details zu der neuen Regelung werden aktuell von Experten definiert. Fest steht jedoch: Die Zweitbegutachtung erfolgt immer durch einen unabhängigen Mediziner, der die Patienten nicht selbst behandelt.


Mittwoch, 27. Januar 2016

Umfrage: Nur jeder vierte Bundesbürger hat eine Patientenverfügung, ebenso wenige haben eine Vorsorgevollmacht

Nur wenige sorgen vor


Broschüre hier zum download

Unfähig den eigenen Willen zu äußern, abhängig von Apparatemedizin und wildfremden Menschen, die Entscheidungen für einen treffen und wichtige Unterschriften leisten. So stellen sich die meisten Menschen das Ende ihres Lebens nicht vor. 

Doch längst nicht alle haben vorgesorgt, wie das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau" zeigt. 

Nur drei von Zehn (31,0 Prozent) der Interviewten haben laut eigener Aussage ihre Angelegenheiten für alle Notfälle "bestens geplant und geregelt". Lediglich jeder Vierte (25,4 Prozent) hat in einer Patientenverfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen er bei einem bestimmten Krankheitszustand wünscht und was unterlassen werden sollte. Etwa genauso wenige (24,9 Prozent) haben eine Vorsorgevollmacht, in der sie bestimmen, wer für sie entscheiden und Unterschriften leisten soll, sollten sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein. Nur jeder Fünfte (19,4 Prozent) hat zudem in einer Betreuungsverfügung angeordnet, welche Person für ihn bei Bedarf im Betreuungsfall von einem Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden sollte und wer auf keinen Fall. 

Dabei will das Gros (81,4 Prozent) der Befragten laut eigener Aussage auf keinen Fall als möglicher Betreuungs- oder Pflegefall unter die Verfügungsgewalt von Ämtern, Gerichten und fremden Betreuern gelangen. Und sechs von Zehn (59,3 Prozent) haben zudem große Angst davor, bei schwerer Krankheit, in hohem Alter oder nach einem Unfall einer intensivmedizinische Behandlung unterzogen zu werden, die den Prozess des Sterbens nur unnötig verlängern würde.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.969 Frauen und Männern ab 14 Jahren.