Dienstag, 2. Februar 2016

Orthopädische Operationen: Zweitmeinung widerspricht in sieben von zehn Fällen der Empfehlung des Arztes

In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen




70 Prozent der empfohlenen orthopädischen Operationen sind aus Sicht von Zweitmeinungsexperten unnötig. Besonders weit auseinander liegen die Einschätzungen bei Schulter-Operationen: In 82 Prozent der Fälle widersprechen die Zweitgutachter der Empfehlung des Arztes und setzen stattdessen auf eine konservative Behandlung mit Krankengymnastik, Massagen oder Tabletten. Ähnlich hoch sind die Unterschiede in der Bewertung von Knie- und Rücken-Diagnosen. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass drei von vier Deutschen der Therapieempfehlung von Ärzten mit Skepsis begegnen und dahinter eigene Interessen vermuten. Dies sind Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Studie der mhplus-Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern sowie einer Analyse des Zweitmeinungsspezialisten medexo auf Basis von 1.100 Fällen.

„In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen. Zum Nachteil der Patienten, die unter unnötigen Operationen leiden“, sagt Dr. Rolf Herzog, medizinischer Berater bei der mhplus Krankenkasse. „Insgesamt ist der vorgeschlagene chirurgische Eingriff bei orthopädischen Erkrankungen nur in jedem dritten Fall gerechtfertigt.“

Bei Hüftoperationen liegen die Empfehlungen von Ärzten und Zweitmeinungs-Experten zwar nicht ganz so weit auseinander wie bei Rücken-, Knie- oder Schulterdiagnosen, doch nur bei jeder zweiten Begutachtung sind sich beide Seiten über die vorgeschlagene Operation einig.

Gesetzlich Versicherte haben generell Anspruch auf Zweitmeinung


Entsprechend verunsichert sind viele Patienten, wenn ihr Arzt zu einem chirurgischen Eingriff rät. Zwar haben alle gesetzlich Versicherten generell Anspruch auf die Zweitmeinung eines Kassenarztes. Seit dem Sommer dieses Jahres erlaubt der Gesetzgeber aber grundsätzlich auch eine Zweitbegutachtung durch einen unabhängigen Experten, der den Patienten anschließend nicht selbst behandeln darf. Dies entspricht dem Wunsch der Bundesbürger. So würden drei von vier der im Rahmen der Studie Befragten für die zweite Meinung eher einen ihnen unbekannten, neutralen Experten aufsuchen als einen ihnen bekannten weiteren Arzt. 62 Prozent wünschen dabei eine Vermittlung durch die Krankenkassen.

Versicherte der mhplus mit einer Empfehlung zur Operation am Rücken, am Knie oder an der Schulter haben mit der „Zweitmeinung Plus“ die Möglichkeit, sich ein ausführliches ärztliches Gutachten von ausgewiesenen Spezialisten (Privatärzten) erstellen zu lassen. „Wir empfehlen grundsätzlich jedem Versicherten, der sich unsicher über die Notwendigkeit ei-nes operativen Eingriffes ist, dieses Angebot zu nutzen. Die Zweitmeinung Plus eignet sich dabei besonders für Patienten, die ein ausführliches schriftliches Gutachten wünschen und großen Wert auf die Einschätzung besonders renommierter und unabhängiger Experten legen“, so Dr. Friederike Nawroth, Gesundheitsökonomin der mhplus Krankenkasse.


Hintergrund zum Versorgungsstärkungsgesetz:

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ver-sorgungsstärkungsgesetz) ist am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Darin erhalten Versicherte unter anderem einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Details zu der neuen Regelung werden aktuell von Experten definiert. Fest steht jedoch: Die Zweitbegutachtung erfolgt immer durch einen unabhängigen Mediziner, der die Patienten nicht selbst behandelt.


Mittwoch, 27. Januar 2016

Umfrage: Nur jeder vierte Bundesbürger hat eine Patientenverfügung, ebenso wenige haben eine Vorsorgevollmacht

Nur wenige sorgen vor


Broschüre hier zum download

Unfähig den eigenen Willen zu äußern, abhängig von Apparatemedizin und wildfremden Menschen, die Entscheidungen für einen treffen und wichtige Unterschriften leisten. So stellen sich die meisten Menschen das Ende ihres Lebens nicht vor. 

Doch längst nicht alle haben vorgesorgt, wie das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau" zeigt. 

Nur drei von Zehn (31,0 Prozent) der Interviewten haben laut eigener Aussage ihre Angelegenheiten für alle Notfälle "bestens geplant und geregelt". Lediglich jeder Vierte (25,4 Prozent) hat in einer Patientenverfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen er bei einem bestimmten Krankheitszustand wünscht und was unterlassen werden sollte. Etwa genauso wenige (24,9 Prozent) haben eine Vorsorgevollmacht, in der sie bestimmen, wer für sie entscheiden und Unterschriften leisten soll, sollten sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein. Nur jeder Fünfte (19,4 Prozent) hat zudem in einer Betreuungsverfügung angeordnet, welche Person für ihn bei Bedarf im Betreuungsfall von einem Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden sollte und wer auf keinen Fall. 

Dabei will das Gros (81,4 Prozent) der Befragten laut eigener Aussage auf keinen Fall als möglicher Betreuungs- oder Pflegefall unter die Verfügungsgewalt von Ämtern, Gerichten und fremden Betreuern gelangen. Und sechs von Zehn (59,3 Prozent) haben zudem große Angst davor, bei schwerer Krankheit, in hohem Alter oder nach einem Unfall einer intensivmedizinische Behandlung unterzogen zu werden, die den Prozess des Sterbens nur unnötig verlängern würde.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.969 Frauen und Männern ab 14 Jahren.

Samstag, 23. Januar 2016

Neue Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg startet am 25. Januar

Patiententelefon MedCall vermittelt Facharzttermine


Foto / Quelle: KVBW, Renate Matenaer

Ab dem 25. Januar 2016 können sich Patienten für die Vermittlung eines Facharzttermins unter bestimmten Voraussetzungen an die neu geschaffene Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wenden. Die Terminservicestelle soll den Patienten dann innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem entsprechenden Facharzt vermitteln, falls hierfür eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Terminservicestelle der KVBW ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Rufnummer 0711 7875-3966 zu erreichen.

Überweisung ist Voraussetzung


Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, erläuterte am Donnerstag in Stuttgart, wie das Verfahren abläuft: „Patienten, die sich an die TSS wenden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist eine von einem Haus- oder Facharzt mit einem speziellen Code gezeichnete Überweisung, der die Notwendigkeit der Vermittlung eines Termins innerhalb von vier Wochen (Dringlichkeit) bestätigt. Wenn Patienten sich an die Terminservicestelle wenden, müssen sie diesen Code bereithalten, nur dann ist eine Vermittlung möglich. Termine bei Haus- und Kinderärzten sowie Psychotherapeuten vermittelt die Terminservicestelle nicht. Die KVBW hat alles unternommen, um die Terminservicestelle pünktlich an den Start zu bringen.“

Kein Termin beim Wunscharzt


Metke weiter: „Keine Rücksicht kann die TSS auf den Wunsch nach einem Termin bei einem bestimmten Arzt nehmen. Patienten haben auch keinen Anspruch darauf, einen Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt vermittelt zu bekommen. Die vermittelten Ärzte sollen in einem Umkreis von bis zu 30 Fahrminuten vom Wohnort des Patienten liegen. Das gilt für nahezu alle Facharztgruppen. Lediglich für hoch spezialisierte Fachmediziner wie die fachärztlichen Internisten oder die Radiologen ist der Umkreis größer und liegt bei 60 Kilometern.“ Metke erklärte, dass für eine Terminvermittlung durch die TSS bei einem Frauenarzt oder einem Augenarzt keine Überweisung vorliegen muss, die Mitarbeiter aber geschult sind, Notfälle von anderen Terminen zu unterscheiden. „Die Terminservicestelle vermittelt keine Termine bei Psychotherapeuten. Ebenso sind die Kinder- und Jugendärzte nicht mit einbezogen.“

Die Einrichtung der Terminservicestellen ist eine Vorgabe des Gesetzgebers im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Bei den Ärzten ist diese Regelung auf massive Kritik gestoßen. Für Metke völlig berechtigt: „Es steht außer Frage, dass wir in einzelnen Fachgruppen Wartezeiten bei den Fachärzten haben, die viele Patienten als zu lang empfinden. Nur beseitigt eine Terminservicestelle nicht die Ursachen, denn sie schafft keine neuen Termine. Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn es entweder mehr Ärzte gibt oder die Ärzte mehr Termine vergeben. Beides ist aber von Seiten des Gesetzgebers nicht gewollt. Wir haben weiterhin die – gesetzlich ausdrücklich gewollten – Begrenzungen bei der Zahl der niedergelassenen Ärzte. Bei den fachärztlichen Internisten beispielsweise, wo wir mit die längsten Wartezeiten haben, darf sich schon seit Jahren in ganz Baden-Württemberg kein einziger zusätzlicher Arzt niederlassen! In anderen Fachgruppen sieht es ähnlich aus. Stand Oktober 2015 bestehen in Baden-Württemberg zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten nur für 8,5 Augenärzte, sieben Frauenärzte, 13,5 Hautärzte und zwei Kinderärzte, und auch nur in wenigen Landkreisen.“ Metke weiter: „Der Gesetzgeber gibt zusätzlich vor, dass die Ärzte in jedem Quartal nur ein Kontingent an Patienten zugewiesen bekommen. Behandeln sie mehr, können sie diese Patienten nicht abrechnen. Heute behandeln die Fachärzte insgesamt etwa 15 Prozent ihrer Patienten ohne Vergütung.“

Mehr Patientenverantwortung


Einen Ausweg haben die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebenen Sachverständigen­gutachten 2009 und 2014 aufgezeigt. Daraus, sowie aus weiteren validen soziökonomischen Daten, geht eindeutig hervor, dass das heutige System einer jederzeit verfügbaren, wohnortnah stattfindenden Versorgung einschließlich eines niederschwelligen fachärztlichen Zugangs nur dann erhalten werden kann, wenn deutlich mehr Patientensteuerung und Patientenselbstverantwortung Einzug ins System finden.“ Er beklagte, dass den Patienten nach wie vor signalisiert werde, dass sie in unbegrenztem Maße ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. „Wir erzeugen damit eine Flatrate-Mentalität mit der Folge, dass wir eine Vielzahl an Doppel- und Mehrfachbehandlungen haben und die Fachärzte für Behandlungen in Anspruch genommen werden, für die als erste Anlaufstelle nicht das Know-How eines Fachspezialisten erforderlich wäre, da wir eine hochkompetente hausärztliche Basisversorgung haben.“

Metke stellte fest: „Es passiert aber nichts. Ganz im Gegenteil. Trotz zunehmender Verlagerung von Leistungen aus dem Krankenhaus in die Praxen und steigender Erwartungshaltung der Patienten wird über eine Reduktion der Zahl der Ärzte in den sogenannten überversorgten Gebieten diskutiert.“ Metkes Fazit: „Wie wir mit weniger Ärzten, aber mehr Terminwünschen der Bevölkerung für mehr Facharzttermine sorgen sollen, wird ein ewiges Geheimnis bleiben. Die Konsequenz ist, dass es nicht mehr Termine gibt, diese sich nur anders verteilen. Patienten, die keine dringliche Überweisung vom Hausarzt haben, werden länger warten müssen.“

Woher kommen die Termine für die TSS? „Wir haben hierzu eine Umfrage unter unseren Fachärzten vorgenommen“, erläuterte der KVBW-Vorsitzende. „Dabei haben wir gefragt, ob sie auf eine freiwillige Lösung setzen – und dann natürlich auch selbst Termine zur Verfügung stellen – oder ob wir ein verpflichtendes System einsetzen sollen? Die Haltung war klar: 80 Prozent der Mitglieder haben sich für eine freiwillige Lösung ausgesprochen. Das bedeutet, dass die Ärzte nun über eine Softwarelösung Termine einstellen, auf die die TSS zugreifen kann. Sollte ein Termin eine Woche vorher noch nicht in Anspruch genommen worden sein, wird er wieder freigegeben. Ob wir damit hinkommen, weiß heute niemand. Keiner kann eine seriöse Prognose wagen, wie viele Anrufe überhaupt auflaufen, geschweige denn in welchen Fachgruppen und Regionen.“

Metke kritisierte die Kosten, die auf die Ärzteschaft zukommen. Ebenso beklagte er, dass die Politik nicht auf Vorschläge der KVBW eingegangen sei. „Die KVBW stellt für die TSS vier Vollzeitkräfte ein. Für die Kosten muss die Ärzteschaft aufkommen, da es dafür keine Beteiligung der Krankenkassen gibt. Wir können nicht akzeptieren, dass die Ärzteschaft alleine dafür sorgen muss, dass Patienten schneller Termine bekommen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es wohl kein Land auf der Welt gibt, in dem die Patienten so schnell einen Zugang zu einer hochqualitativen fachärztlichen Versorgung haben, wie in Deutschland. So haben wir beispielsweise vorgeschlagen, dass die Patienten sich erst dann an die TSS wenden können, wenn sie sich vorher selbst vergeblich um einen Termin gekümmert haben. Ebenso wäre es denkbar gewesen, dass die Patienten einen Kostenbeitrag leisten müssen, wenn sie einen Termin vermittelt bekommen, ihn aber nicht wahrnehmen oder nicht absagen. Das ist keineswegs eine theoretische Frage. In den fachärztlichen Praxen werden schon heute etwa 30 Prozent der vereinbarten Termine nicht wahrgenommen und nur wenige vorher abgesagt. Aber alle Vorschläge für eine faire Lastenverteilung wurden bisher abgelehnt.


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Hinweis der Redaktion:
Am 25. Januar starten die Kassenärztlichen Vereinigungen regional die Terminservicestellen.
Deshalb wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Kassenärztliche Vereingung in dem Bundesland in dem Sie wohnen.

Die Adresse finden Sie auf dieser Seite: http://www.kbv.de/html/432.php