Samstag, 23. Januar 2016

Neue Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg startet am 25. Januar

Patiententelefon MedCall vermittelt Facharzttermine


Foto / Quelle: KVBW, Renate Matenaer

Ab dem 25. Januar 2016 können sich Patienten für die Vermittlung eines Facharzttermins unter bestimmten Voraussetzungen an die neu geschaffene Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wenden. Die Terminservicestelle soll den Patienten dann innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem entsprechenden Facharzt vermitteln, falls hierfür eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Terminservicestelle der KVBW ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Rufnummer 0711 7875-3966 zu erreichen.

Überweisung ist Voraussetzung


Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, erläuterte am Donnerstag in Stuttgart, wie das Verfahren abläuft: „Patienten, die sich an die TSS wenden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist eine von einem Haus- oder Facharzt mit einem speziellen Code gezeichnete Überweisung, der die Notwendigkeit der Vermittlung eines Termins innerhalb von vier Wochen (Dringlichkeit) bestätigt. Wenn Patienten sich an die Terminservicestelle wenden, müssen sie diesen Code bereithalten, nur dann ist eine Vermittlung möglich. Termine bei Haus- und Kinderärzten sowie Psychotherapeuten vermittelt die Terminservicestelle nicht. Die KVBW hat alles unternommen, um die Terminservicestelle pünktlich an den Start zu bringen.“

Kein Termin beim Wunscharzt


Metke weiter: „Keine Rücksicht kann die TSS auf den Wunsch nach einem Termin bei einem bestimmten Arzt nehmen. Patienten haben auch keinen Anspruch darauf, einen Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt vermittelt zu bekommen. Die vermittelten Ärzte sollen in einem Umkreis von bis zu 30 Fahrminuten vom Wohnort des Patienten liegen. Das gilt für nahezu alle Facharztgruppen. Lediglich für hoch spezialisierte Fachmediziner wie die fachärztlichen Internisten oder die Radiologen ist der Umkreis größer und liegt bei 60 Kilometern.“ Metke erklärte, dass für eine Terminvermittlung durch die TSS bei einem Frauenarzt oder einem Augenarzt keine Überweisung vorliegen muss, die Mitarbeiter aber geschult sind, Notfälle von anderen Terminen zu unterscheiden. „Die Terminservicestelle vermittelt keine Termine bei Psychotherapeuten. Ebenso sind die Kinder- und Jugendärzte nicht mit einbezogen.“

Die Einrichtung der Terminservicestellen ist eine Vorgabe des Gesetzgebers im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Bei den Ärzten ist diese Regelung auf massive Kritik gestoßen. Für Metke völlig berechtigt: „Es steht außer Frage, dass wir in einzelnen Fachgruppen Wartezeiten bei den Fachärzten haben, die viele Patienten als zu lang empfinden. Nur beseitigt eine Terminservicestelle nicht die Ursachen, denn sie schafft keine neuen Termine. Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn es entweder mehr Ärzte gibt oder die Ärzte mehr Termine vergeben. Beides ist aber von Seiten des Gesetzgebers nicht gewollt. Wir haben weiterhin die – gesetzlich ausdrücklich gewollten – Begrenzungen bei der Zahl der niedergelassenen Ärzte. Bei den fachärztlichen Internisten beispielsweise, wo wir mit die längsten Wartezeiten haben, darf sich schon seit Jahren in ganz Baden-Württemberg kein einziger zusätzlicher Arzt niederlassen! In anderen Fachgruppen sieht es ähnlich aus. Stand Oktober 2015 bestehen in Baden-Württemberg zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten nur für 8,5 Augenärzte, sieben Frauenärzte, 13,5 Hautärzte und zwei Kinderärzte, und auch nur in wenigen Landkreisen.“ Metke weiter: „Der Gesetzgeber gibt zusätzlich vor, dass die Ärzte in jedem Quartal nur ein Kontingent an Patienten zugewiesen bekommen. Behandeln sie mehr, können sie diese Patienten nicht abrechnen. Heute behandeln die Fachärzte insgesamt etwa 15 Prozent ihrer Patienten ohne Vergütung.“

Mehr Patientenverantwortung


Einen Ausweg haben die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebenen Sachverständigen­gutachten 2009 und 2014 aufgezeigt. Daraus, sowie aus weiteren validen soziökonomischen Daten, geht eindeutig hervor, dass das heutige System einer jederzeit verfügbaren, wohnortnah stattfindenden Versorgung einschließlich eines niederschwelligen fachärztlichen Zugangs nur dann erhalten werden kann, wenn deutlich mehr Patientensteuerung und Patientenselbstverantwortung Einzug ins System finden.“ Er beklagte, dass den Patienten nach wie vor signalisiert werde, dass sie in unbegrenztem Maße ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. „Wir erzeugen damit eine Flatrate-Mentalität mit der Folge, dass wir eine Vielzahl an Doppel- und Mehrfachbehandlungen haben und die Fachärzte für Behandlungen in Anspruch genommen werden, für die als erste Anlaufstelle nicht das Know-How eines Fachspezialisten erforderlich wäre, da wir eine hochkompetente hausärztliche Basisversorgung haben.“

Metke stellte fest: „Es passiert aber nichts. Ganz im Gegenteil. Trotz zunehmender Verlagerung von Leistungen aus dem Krankenhaus in die Praxen und steigender Erwartungshaltung der Patienten wird über eine Reduktion der Zahl der Ärzte in den sogenannten überversorgten Gebieten diskutiert.“ Metkes Fazit: „Wie wir mit weniger Ärzten, aber mehr Terminwünschen der Bevölkerung für mehr Facharzttermine sorgen sollen, wird ein ewiges Geheimnis bleiben. Die Konsequenz ist, dass es nicht mehr Termine gibt, diese sich nur anders verteilen. Patienten, die keine dringliche Überweisung vom Hausarzt haben, werden länger warten müssen.“

Woher kommen die Termine für die TSS? „Wir haben hierzu eine Umfrage unter unseren Fachärzten vorgenommen“, erläuterte der KVBW-Vorsitzende. „Dabei haben wir gefragt, ob sie auf eine freiwillige Lösung setzen – und dann natürlich auch selbst Termine zur Verfügung stellen – oder ob wir ein verpflichtendes System einsetzen sollen? Die Haltung war klar: 80 Prozent der Mitglieder haben sich für eine freiwillige Lösung ausgesprochen. Das bedeutet, dass die Ärzte nun über eine Softwarelösung Termine einstellen, auf die die TSS zugreifen kann. Sollte ein Termin eine Woche vorher noch nicht in Anspruch genommen worden sein, wird er wieder freigegeben. Ob wir damit hinkommen, weiß heute niemand. Keiner kann eine seriöse Prognose wagen, wie viele Anrufe überhaupt auflaufen, geschweige denn in welchen Fachgruppen und Regionen.“

Metke kritisierte die Kosten, die auf die Ärzteschaft zukommen. Ebenso beklagte er, dass die Politik nicht auf Vorschläge der KVBW eingegangen sei. „Die KVBW stellt für die TSS vier Vollzeitkräfte ein. Für die Kosten muss die Ärzteschaft aufkommen, da es dafür keine Beteiligung der Krankenkassen gibt. Wir können nicht akzeptieren, dass die Ärzteschaft alleine dafür sorgen muss, dass Patienten schneller Termine bekommen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es wohl kein Land auf der Welt gibt, in dem die Patienten so schnell einen Zugang zu einer hochqualitativen fachärztlichen Versorgung haben, wie in Deutschland. So haben wir beispielsweise vorgeschlagen, dass die Patienten sich erst dann an die TSS wenden können, wenn sie sich vorher selbst vergeblich um einen Termin gekümmert haben. Ebenso wäre es denkbar gewesen, dass die Patienten einen Kostenbeitrag leisten müssen, wenn sie einen Termin vermittelt bekommen, ihn aber nicht wahrnehmen oder nicht absagen. Das ist keineswegs eine theoretische Frage. In den fachärztlichen Praxen werden schon heute etwa 30 Prozent der vereinbarten Termine nicht wahrgenommen und nur wenige vorher abgesagt. Aber alle Vorschläge für eine faire Lastenverteilung wurden bisher abgelehnt.


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Direktkontakt

MedCall Patiententelefon
Mo – Do: 8 – 16 Uhr; Fr: 8 – 12 Uhr
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Hinweis der Redaktion:
Am 25. Januar starten die Kassenärztlichen Vereinigungen regional die Terminservicestellen.
Deshalb wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Kassenärztliche Vereingung in dem Bundesland in dem Sie wohnen.

Die Adresse finden Sie auf dieser Seite: http://www.kbv.de/html/432.php

Freitag, 22. Januar 2016

Verstopfung: Änderung der Lebensgewohnheiten reicht zur Behandlung meist nicht aus


Bei chronischer Verstopfung ist eine dauerhafte medikamentöse Behandlung oft unumgänglich




Chronische Verstopfung ist entgegen dem Vorurteil nicht nur eine harmlose Befindlichkeitsstörung ohne Krankheitswert. Laut ärztlicher Leitlinie ist sie weder selbst verschuldet noch leicht zu korrigieren“, sagte Apothekerin Hiltrud von der Gathen beim internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Oft wird Patienten suggeriert, dass sie ihre Verstopfung allein durch eine Änderung ihrer Lebensgewohnheiten in den Griff bekommen könnten. So einfach ist es aber leider nicht.“ So unterstütze eine Steigerung der Trinkmenge nur dann die Verdauung, wenn ein Mensch zuvor ausgetrocknet sei.

Bei chronischer Verstopfung ist eine dauerhafte medikamentöse Behandlung deshalb oft unumgänglich. Die verschiedenen Arzneistoffe werden nach einem Stufenschema eingesetzt. Basis sind Allgemeinmaßnahmen wie eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, ballaststoffreiche Ernährung sowie Bewegung. Reicht das nicht aus, können zusätzliche Ballaststoffe wie Flohsamen(schalen) oder Weizenkleie eingenommen werden. In der nächsten Stufe kommen Medikamente hinzu, die im Darm Wasser binden und den Darminhalt dadurch weicher und voluminöser machen. Eingesetzt werden dafür u.a. die Arzneistoffe Macrogol, Bisacodyl und Natriumpicosulfat. Von der Gathen: „Auf die Dosis kommt es an: Der Stuhl muss durch die Medikamenteneinnahme nur geformt und nicht flüssig wie bei einem Durchfall sein.“ Reichen diese Abführmittel nicht aus, kann der Arzt rezeptpflichtige Abführmittel verordnen.

Wie häufig ein Mensch Stuhlgang hat, ist sehr unterschiedlich. Eine chronische Verstopfung liegt vor, wenn über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten drei oder weniger Stuhlgänge pro Woche die Regel sind und wenn andere Beschwerden wie harte Stühle oder heftiges Pressen hinzu kommen. Die für eine vollständige Entleerung des Darms notwendige Stuhlmenge wird von Patienten meist überschätzt: Normal ist eine Menge von 150 bis 200 Gramm, das entspricht etwa dem Inhalt eines kleinen Joghurtbechers.

Als Ursachen für eine chronische Verstopfung kommen verschiedene Krankheiten in Frage, etwa eine Parkinson-Erkrankung, Nervenschäden oder ein Schlaganfall. Auch Krankheiten, die die Bewegungsfähigkeit einschränken, wirken sich auf den Stuhlgang aus. Dazu gehören starke Schmerzen oder rheumatische Veränderungen. Verstopfung kann auch eine Nebenwirkung sein, z.B. von starken Schmerzmitteln, Antidepressiva oder Entwässerungsmitteln.

Dienstag, 19. Januar 2016

Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Neues Faltblatt informiert über aufsuchende zahnärztliche GKV-Versorgung


Foto: © KZBV
Gesunde Zähne bedeuten viel mehr als Funktionalität beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Damit verbindet sich mehr Lebensqualität. Ältere Menschen, pflegebedürftige Patienten und Menschen mit einer Behinderung sind jedoch oft nicht in der Lage, die notwendige regelmäßige Pflege der Zähne selbstständig durchzuführen.


Faltblatt für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste


Das neue Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ informiert Betroffene, Angehörige und die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste über die neuen zahnärztlichen Versorgungsangebote in den eigenen vier Wänden zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Herausgeber sind die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).


Möglichkeiten der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause


Leicht verständlich informiert der Flyer über die Möglichkeiten der sogenannten aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause und die Leistungen der GKV, etwa bei einem Transport in eine Zahnarztpraxis im Falle aufwendigerer Behandlungen. Zudem werden Kontaktmöglichkeiten genannt, unter denen weitere Informationen zu dem Thema abgerufen werden können.

Verbessertes Leistungsspektrum für Betroffene


In den vergangenen Jahren hat sich die Versorgungssituation durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und der damit verbundenen Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert. GKV-Versicherte können den Besuch eines Zahnarztes zuhause dann in Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Der Zahnarzt kann in solchen Fällen dann zunächst eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren.


Zahl der Besuche in der aufsuchenden Versorgung steigt


Die Zahl der Besuche in der aufsuchenden Betreuung ist im Jahr 2013 verglichen mit dem Vorjahr um etwa 76.000 auf 726.000 angestiegen. Mehr als 70 Prozent davon entfielen auf zahnärztliche Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.


Bezugsmöglichkeiten für das neue Faltblatt


Das Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ steht ab sofort auf den Websites von KZBV, BZÄK, BAGFW und bpa zum kostenlosen Download bereit: www.kzbv.de, www.bzaek.de, www.bagfw.de, www.bpa.de.