Freitag, 22. Januar 2016

Verstopfung: Änderung der Lebensgewohnheiten reicht zur Behandlung meist nicht aus


Bei chronischer Verstopfung ist eine dauerhafte medikamentöse Behandlung oft unumgänglich




Chronische Verstopfung ist entgegen dem Vorurteil nicht nur eine harmlose Befindlichkeitsstörung ohne Krankheitswert. Laut ärztlicher Leitlinie ist sie weder selbst verschuldet noch leicht zu korrigieren“, sagte Apothekerin Hiltrud von der Gathen beim internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Oft wird Patienten suggeriert, dass sie ihre Verstopfung allein durch eine Änderung ihrer Lebensgewohnheiten in den Griff bekommen könnten. So einfach ist es aber leider nicht.“ So unterstütze eine Steigerung der Trinkmenge nur dann die Verdauung, wenn ein Mensch zuvor ausgetrocknet sei.

Bei chronischer Verstopfung ist eine dauerhafte medikamentöse Behandlung deshalb oft unumgänglich. Die verschiedenen Arzneistoffe werden nach einem Stufenschema eingesetzt. Basis sind Allgemeinmaßnahmen wie eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, ballaststoffreiche Ernährung sowie Bewegung. Reicht das nicht aus, können zusätzliche Ballaststoffe wie Flohsamen(schalen) oder Weizenkleie eingenommen werden. In der nächsten Stufe kommen Medikamente hinzu, die im Darm Wasser binden und den Darminhalt dadurch weicher und voluminöser machen. Eingesetzt werden dafür u.a. die Arzneistoffe Macrogol, Bisacodyl und Natriumpicosulfat. Von der Gathen: „Auf die Dosis kommt es an: Der Stuhl muss durch die Medikamenteneinnahme nur geformt und nicht flüssig wie bei einem Durchfall sein.“ Reichen diese Abführmittel nicht aus, kann der Arzt rezeptpflichtige Abführmittel verordnen.

Wie häufig ein Mensch Stuhlgang hat, ist sehr unterschiedlich. Eine chronische Verstopfung liegt vor, wenn über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten drei oder weniger Stuhlgänge pro Woche die Regel sind und wenn andere Beschwerden wie harte Stühle oder heftiges Pressen hinzu kommen. Die für eine vollständige Entleerung des Darms notwendige Stuhlmenge wird von Patienten meist überschätzt: Normal ist eine Menge von 150 bis 200 Gramm, das entspricht etwa dem Inhalt eines kleinen Joghurtbechers.

Als Ursachen für eine chronische Verstopfung kommen verschiedene Krankheiten in Frage, etwa eine Parkinson-Erkrankung, Nervenschäden oder ein Schlaganfall. Auch Krankheiten, die die Bewegungsfähigkeit einschränken, wirken sich auf den Stuhlgang aus. Dazu gehören starke Schmerzen oder rheumatische Veränderungen. Verstopfung kann auch eine Nebenwirkung sein, z.B. von starken Schmerzmitteln, Antidepressiva oder Entwässerungsmitteln.

Dienstag, 19. Januar 2016

Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Neues Faltblatt informiert über aufsuchende zahnärztliche GKV-Versorgung


Foto: © KZBV
Gesunde Zähne bedeuten viel mehr als Funktionalität beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Damit verbindet sich mehr Lebensqualität. Ältere Menschen, pflegebedürftige Patienten und Menschen mit einer Behinderung sind jedoch oft nicht in der Lage, die notwendige regelmäßige Pflege der Zähne selbstständig durchzuführen.


Faltblatt für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste


Das neue Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ informiert Betroffene, Angehörige und die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste über die neuen zahnärztlichen Versorgungsangebote in den eigenen vier Wänden zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Herausgeber sind die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).


Möglichkeiten der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause


Leicht verständlich informiert der Flyer über die Möglichkeiten der sogenannten aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause und die Leistungen der GKV, etwa bei einem Transport in eine Zahnarztpraxis im Falle aufwendigerer Behandlungen. Zudem werden Kontaktmöglichkeiten genannt, unter denen weitere Informationen zu dem Thema abgerufen werden können.

Verbessertes Leistungsspektrum für Betroffene


In den vergangenen Jahren hat sich die Versorgungssituation durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und der damit verbundenen Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert. GKV-Versicherte können den Besuch eines Zahnarztes zuhause dann in Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Der Zahnarzt kann in solchen Fällen dann zunächst eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren.


Zahl der Besuche in der aufsuchenden Versorgung steigt


Die Zahl der Besuche in der aufsuchenden Betreuung ist im Jahr 2013 verglichen mit dem Vorjahr um etwa 76.000 auf 726.000 angestiegen. Mehr als 70 Prozent davon entfielen auf zahnärztliche Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.


Bezugsmöglichkeiten für das neue Faltblatt


Das Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ steht ab sofort auf den Websites von KZBV, BZÄK, BAGFW und bpa zum kostenlosen Download bereit: www.kzbv.de, www.bzaek.de, www.bagfw.de, www.bpa.de.


Montag, 18. Januar 2016

Sicherer mit Rollator

Rollator-Nutzer verletzten sich bei einem Sturz tendenziell offenbar weniger stark


Rollator-Nutzer verletzten sich bei einem Sturz tendenziell offenbar weniger stark als Senioren, die ihre Gehhilfe zu Hause lassen. Das fanden laut einem Bericht des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" Forscher aus dem US-Bundesstaat Michigan heraus. 

Sie hatten für ihre Studie 262 Senioren befragt, die in jüngster Zeit gestürzt waren. Viele von ihnen hatten ihren rollenden Begleiter nicht mitgenommen, weil sie sich damit zu alt vorkamen.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"