Mittwoch, 9. Dezember 2015

"Es sind doch meine Eltern"

Trendwende in der Pflege: Immer mehr Männer betreuen pflegebedürftige Angehörige





Lange war es die Aufgabe der Töchter und Schwiegertöchter, pflegebedürftige Angehörige zuhause zu betreuen - Frauensache eben. Seit einiger Zeit aber wird ein Trend sichtbar, dass Männer diese Aufgabe auch übernehmen wollen. 

„Es sind doch meine Eltern“, zitierte die „Apotheken Umschau“ einen Ehemann, der seine Eltern pflegt, während seine Frau arbeitet. „Wir beobachten einen ähnlichen Trend wie bei der Elternzeit“, sagt Dr. Diana Auth, Politikwissenschaftlerin der Uni Gießen, die untersucht, wie erwerbstätige Männer gleichzeitig Angehörige pflegen. 28 Prozent der Menschen, die Angehörige pflegen, seien mittlerweile Männer, Tendenz steigend. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau

Freitag, 4. Dezember 2015

Jeder zweite Deutsche hat Angst vor Demenz

Studie der DAK-Gesundheit: Sorge bei älteren Menschen fast so groß wie vor Krebs


Foto: DAK-Gesundheit/iStock

Jeder zweite Deutsche fürchtet sich am meisten vor Demenz oder Alzheimer. Bei älteren Menschen ist die Sorge vor dieser Erkrankung besonders ausgeprägt und fast so groß wie vor Krebs. Das zeigt eine aktuelle und repräsentative Studie der DAK-Gesundheit. Insgesamt schätzen 86 Prozent der Befragten ihren gegenwärtigen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut ein.

Seit 2010 untersucht das Forsa-Institut für die Krankenkasse DAK-Gesundheit jeweils im November die Angst der Deutschen vor Krankheiten. Aktuell wurden bundesweit rund 3.500 Männer und Frauen befragt. 68 Prozent der Befragten hat am meisten Furcht vor einem bösartigen Tumor - im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang. Direkt nach Krebs kommt mit 50 Prozent die Angst vor Alzheimer und Demenz - ein Anstieg um einen Prozentpunkt. Die Furcht vor einem schweren Unfall oder vor einem Schlaganfall ist mit jeweils 48 Prozent etwas geringer. Einen Herzinfarkt fürchten 41 Prozent der Befragten. 

Im Alter wächst Sorge vor Demenz


Die Angst vor einer Tumorerkrankung ist bei den 14- bis 44-Jährigen mit 73 Prozent am größten und geht bei den älteren Menschen über 60 Jahre auf 60 Prozent zurück. Bei Demenz und Alzheimer ist das Ergebnis umgekehrt. Hier wächst die Sorge von 45 Prozent bei den jüngeren auf 55 Prozent bei den älteren Befragten deutlich an. Frauen fürchten sich mit 53 Prozent etwas mehr als Männer (46 Prozent).

Aktuell leiden in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen unter einer Demenz. Experten gehen davon aus, dass sich die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. „Diese Entwicklung macht offensichtlich vielen Menschen Angst“, sagt Eva Walzik von der DAK-Gesundheit. „Es ist eine große Herausforderung von Politik und Gesellschaft, darauf zu reagieren. Die neue Pflegereform ist ein richtiger Ansatz, die Bedingungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen zu verbessern. Insgesamt muss auch die Zusammenarbeit der Professionen – vor allem zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen ambulanter und stationärer Pflege – optimiert werden.“

Laut aktueller DAK-Studie macht Demenz den Befragten am meisten Angst, weil die Erkrankung jeden Menschen treffen kann und weil die Betroffenen dann auf die Pflege anderer angewiesen sind. Diese Gründe nannten 71 bzw. 70 Prozent der Befragten. 48 Prozent fürchten sich am meisten vor Alzheimer oder Demenz, weil die Krankheitsfälle so stark anstiegen. 34 Prozent nannten Berichte in den Medien als Grund.

Gute Gesundheit bei 88 Prozent der Deutschen


Insgesamt schätzen 86 Prozent der Deutschen ihren aktuellen Gesundheitszustand als gut bzw. sehr gut ein. Im Vergleich der Bundesländer und Regionen bewerten die Menschen in Bayern und Baden-Württemberg mit 90 bzw. 89 Prozent ihren Gesundheitszustand als besonders gut. Im Osten erklären dies nur 81 Prozent der Befragten.

Vor diesen Krankheiten haben die Deutschen am meisten Angst:



1. Krebs (68 Prozent)

2. Alzheimer / Demenz (50 Prozent)
3. Unfall mit Verletzungen (48 Prozent) 
4. Schlaganfall (48 Prozent)
5. Herzinfarkt (41 Prozent)
6. Schwere Augenerkrankung, z.B. Erblindung (37 Prozent) 
7. Psychische Erkrankung, wie Depression (30 Prozent)
8. Schwere Lungenerkrankung (24 Prozent)
9. Diabetes (18 Prozent)
10. Geschlechtskrankheit, wie z.B. Aids (14 Prozent)


*Das Forsa-Institut führte für die DAK-Gesundheit vom 19. Oktober bis 10. November 2015 eine bundesweite und repräsentative Befragung von 3.500 Männern und Frauen durch.

Sonntag, 29. November 2015

Patientenverfügung: Darüber reden statt verdrängen

Rechtsanwältin erklärt die große Bedeutung einer Patientenverfügung


Foto: djd/www.smartlaw.de
Jeder Mensch sollte sich über die eigenen Wünsche für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung Klarheit verschaffen und dies in einer Patientenverfügung regeln.


Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen und Maßnahmen jemand für den Fall wünscht, in welchem er seine eigenen Wünsche nicht mehr äußern kann. Diese Frage kann für jeden existenziell wichtig werden - dennoch setzen sich nur relativ wenige Menschen damit auseinander. "Am liebsten möchte jeder einschlafen und nicht mehr aufwachen. Der Gedanke daran, dass das Lebensende mit erheblichen Schmerzen verbunden ist oder gar lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen, ist so beängstigend, dass er lieber verdrängt wird", meint Daniela Wolf, Rechtsanwältin in der Hattinger Kanzlei Rohs Wenner Hendriks Erley Ludwig Wolf. Die Juristin rät deshalb dazu, vorhandene Hemmschwellen zu überwinden und die Problematik einfach einmal mit einem Notar, Rechtsanwalt oder dem Hausarzt zu besprechen und die medizinischen und juristischen Aspekte durchzugehen. 

Wahrung der eigenen Interessen auch im schlimmsten Fall


Für jeden Menschen sei es wichtig, sich über die eigenen Wünsche - für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung - Klarheit zu verschaffen und diese in einer Patientenverfügung zu regeln, betont Daniela Wolf. Andernfalls hätten die nahen Verwandten in der Regel keine Kenntnis von den Wünschen und keine Möglichkeit, den Willen dieser Person umzusetzen. "Bei der Patientenverfügung geht es insbesondere um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch wenn diese das Leben verkürzen können", so Daniela Wolf. Es sei sinnvoll, diese mit einer Vorsorgevollmacht auch für vermögensrechtliche Angelegenheiten zu verbinden. Mit ihr bestimmt man eine Person, die etwa finanzielle Angelegenheiten regeln kann, wenn man selbst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage ist, und sorgt so dafür, dass zum Beispiel die Familie handlungsfähig bleibt. Wichtig sei es, dass die Person, die die Wünsche des Patienten umsetzen soll, wisse, dass es eine entsprechende Verfügung gibt und wo sie zu finden ist. Im Falle einer notariellen Vollmacht könne diese in einem Register bei der Bundesnotarkammer eingetragen werden.

Individuell statt "von der Stange"


Krankenkassen, Patientenverbände und Institutionen wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft raten davon ab, Standardformulare für die Patientenverfügung zu verwenden. Stattdessen sollte ein Dokument zusammengestellt werden, das den individuellen Wünschen entspricht. Online-Anbieter wie SmartLaw können dabei helfen, ein individuelles und juristisch klares Dokument zu erstellen: Mit Hilfe eines einfachen, strukturierten Online-Fragenkatalogs lassen sich Missverständnisse durch eine falsche Wortwahl und eine verwirrende Argumentationsstruktur verhindern. Mehr Informationen gibt es unter www.smartlaw.de/vorsorge. Eine Patientenverfügung sollte zudem regelmäßig aktualisiert werden. Zwar bleibt sie formaljuristisch auch nach vielen Jahren wirksam, in der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu Problemen, weil sich die Einstellungen des Betroffenen zum Thema ändern können.

Alle Aspekte in einem Dokument


Die umfassendste Möglichkeit zur vorsorglichen Regelung der eigenen Angelegenheiten ist eine Kombination aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. So sind alle Aspekte in einem Dokument geregelt. Dadurch wird verhindert, dass die Dokumente einander widersprechen und am Ende vielleicht doch der eigene Wille nicht beachtet wird. Der Bevollmächtigte trägt eine hohe Verantwortung, im Fall der Fälle teilt er den Ärzten mit, ob eine medizinische Maßnahme durchgeführt oder abgebrochen werden soll. Wer ein solches Dokument formuliert, sollte deshalb mit seiner Vertrauensperson das Gespräch suchen und im Vorfeld offen über Wertvorstellungen und Ängste sprechen.

Weitere Informationen unter: www.smartlaw.de/vorsorge