Freitag, 27. November 2015

Pflegebedürftige vor Ansteckung schützen

Erkältungs- und Grippezeit


Derzeit haben Erkältungen und Grippe in Deutschland wieder Hochkonjunktur. Besonders gefährlich sind die Erreger für Menschen mit schwachem Immunsystem.

"Bei Pflegebedürftigen sind Erkältungen und grippale Infekte häufiger mit schweren Komplikationen verbunden als bei gesunden Menschen", erklärt Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der Barmer GEK. 

Deshalb sollten Menschen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, jetzt besonders vorsichtig sein, denn sie können die Erreger leicht auch auf die geschwächten Pflegebedürftigen übertragen. 

Bereits mit kleinen Maßnahmen wie regelmäßigem und gründlichem Händewaschen kann man einer Ansteckung vorbeugen.

Abstand halten und an Hygiene denken


"Krankheitserreger werden unbemerkt an Pflegebedürftige weitergegeben, meist über die Hände des pflegenden Angehörigen. Daher ist es wichtig, die Keimzahl auf den Händen regelmäßig zu vermindern. Das gelingt zum einen durch gründliches Händewaschen. 

Zum anderen hilft auch der Einsatz von Handdesinfektionsmitteln", rät Petzold. Das Mittel muss allerdings überall auf den Händen verteilt werden, auch zwischen den Fingern und auf den Fingerkuppen, und mindestens 30 Sekunden einwirken. Handdesinfektionsmittel sind auf Dauer hautschonender als Seifen oder synthetische Detergentien ("Syndets"), also Waschstücke, die synthetisch waschaktive Substanzen enthalten. Zusätzlich gilt: Hände weg vom Gesicht, denn über die Schleimhäute werden Keime besonders leicht übertragen.

Beim Niesen und Husten nicht die Hand vor den Mund nehmen


Beim Niesen und Husten nicht die Hand vor den Mund nehmen. Das ist aus hygienischer Sicht fatal, denn Keime bleiben an den Händen kleben und werden leicht von Mensch zu Mensch übertragen. Wer in ein Papiertaschentuch schnäuzt und dieses anschließend wegwirft oder in die Armbeuge niest, verringert dieses Risiko. Im Krankheitsfall kann ein Mundschutz zusätzlich helfen, denn er verhindert ein Übertragen von Viren und Bakterien auf die Mitmenschen.

Montag, 23. November 2015

Jede zweite Frau wird irgendwann zum Pflegefall

Ohne Absicherung drohen erhebliche Finanzierungslücken


Foto: djd/DFV AG/bilderstoeckchen-Fotolia.com


Über die Benachteiligung von Frauen wird viel diskutiert. Häufig geht es dabei um Themen wie die Doppelbelastung durch Beruf und Familie, ungleiche Bezahlung, die Besetzung von Führungspositionen oder auch um zu niedrige Rentenansprüche. 

Wenig ist in den Medien dagegen darüber zu hören, wie ungleich stärker Frauen als Männer dem Risiko ausgesetzt sind, irgendwann pflegebedürftig zu werden. 

Frauen in der Pflegefalle


"Frauen trifft das Thema Pflege besonders hart, und das in mehrfacher Hinsicht", erklärt Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG. So würden 71 Prozent aller Pflegebedürftigen heute zu Hause versorgt - und zwar überwiegend von weiblichen Familienmitgliedern, die dafür häufig ihre Berufstätigkeit einschränken und auf Einkommen verzichten müssten. 

Später hätten Frauen ein doppelt so hohes Risiko, pflegebedürftig oder dement zu werden. Jede zweite Frau müsse damit rechnen. "Und in den Pflegeheimen ist ihr Anteil ebenfalls doppelt so groß. 40 Prozent davon sind sogar auf Sozialhilfe angewiesen, weil ihr Alterseinkommen und die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reichen", so Knoll. 

Hohe Finanzierungslücken


Dem Barmer-GEK-Pflegereport 2014 zufolge betrug der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Pflegeheimen bereits in der niedrigsten Pflegestufe durchschnittlich 1.429 Euro im Monat. 

Die durchschnittliche Rente von Frauen lag 2014 laut Deutscher Rentenversicherung mit rund 550 Euro in den alten beziehungsweise 770 Euro in den neuen Bundesländern aber nur bei einem Bruchteil davon. 

Frauen, die zum Pflegefall werden, sehen sich daher mit einer erheblichen Finanzierungslücke konfrontiert, die über die Dauer der Pflegebedürftigkeit schnell in die Zehntausende gehen kann. 

Mit einer Zusatzversicherung gegensteuern


"Gerade für Frauen ist daher eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll, um dieser 'Pflegefalle' zu entgehen", rät Dr. Stefan Knoll. "Hierfür hat die DFV als erster Versicherer ein besonders einfaches Vorsorgekonzept entwickelt: Durch Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds können sie damit im Pflegefall ihre Finanzierungslücke auf einfache Weise verringern oder ganz schließen." Frauen erhielten damit eine Absicherung, die dafür sorge, dass gerade sie in Würde altern könnten.

Einfache und transparente Versicherungslösung


Die DFV Deutsche Familienversicherung AG beispielsweise steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Kranken-Zusatzversicherungen. Mit der "DeutschlandPflege im Postkartenformat" etwa können Verbraucher ihre Finanzierungslücke im Pflegefall durch Verdopplung beziehungsweise Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds einfach verringern oder schließen. 

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss. So zahlt eine 40-jährige Frau bei Verdopplung knapp 18, bei Verdreifachung unter 36 Euro monatlich. 

Im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ist der Tarif beitragsfrei. 

Freitag, 20. November 2015

Pflegereform: Das ändert sich zum 1. Januar 2016

Die Pflegereform zum 1. Januar 2017 hat auch schon Auswirkungen zum Jahresbeginn 2016




Der zweite Teil der Pflegereform ist nicht nur ein gesundheitspolitischer Meilenstein des laufenden Jahres, sondern die größte Umgestaltung der Pflegeversicherung seit ihrem Start. Wer denkt, die Wirkung dieser Jahrhundertreform zeigt sich erst ab 1. Januar 2017, wenn die neue Begutachtungssystematik greift, der irrt: Die Techniker Krankenkasse (TK) erläutert, was sich schon zum Jahresbeginn 2016 ändert.

Viele Neuregelungen betreffen Ersatz- und Kurzzeitpflege. Diese beiden Optionen sind gefragt, wenn beispielsweise Angehörige ein Familienmitglied pflegen und dabei zeitweilig ausfallen. Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder Verwandte können dann im gewohnten Umfeld vertreten (Ersatzpflege). Daneben besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen.

Längere Zahlung des Pflegegelds bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Neu ab 1. Januar 2016 ist, dass die Pflegekassen in dieser Zeit das Pflegegeld hälftig weiterzahlen - bei der Ersatzpflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage. Bisher darf in beiden Fällen nur bis zu 28 Tage weitergezahlt werden.

Die Ansprüche auf Ersatz- und Kurzzeitpflege können Versicherte schon jetzt flexibel kombinieren. Bisher gab es hier jedoch Einschränkungen für besonders nah stehende Verwandte. Diese hat der Gesetzgeber jetzt ausgeräumt.

Ebenfalls neu ist, dass Kurzzeitpflegen ab Jahresbeginn nicht mehr nur für vier Wochen bewilligt werden dürfen, sondern für acht Wochen. "Bisher war das nur möglich, wenn der Versicherte sein Budget für Ersatzpflege teilweise oder ganz in die Kurzzeitpflege überträgt", erklärt TK-Pflegeexperte Georg van Elst. "Die TK setzt die Neuregelung bereits heute um und bewilligt Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen. Denn in vielen Einzelfällen sehen wir, dass unsere Versicherten davon ganz konkret profitieren."

Pflegende Angehörige bekommen Rechtsanspruch auf Beratung


Darüber hinaus haben ab dem kommenden Jahr pflegende Angehörige rechtlich verbindlich einen Anspruch auf Beratung. Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. "In der Praxis sind es jedoch auch heute schon sehr oft die Pflegenden, die sich an uns wenden. Insofern begrüßen wir auch diese Neuregelung ausdrücklich. Sie entspricht einfach der Versorgungsrealität", so Georg van Elst.

Über den zweiten Teil der Pflegereform berät der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 13. November verabschiedet.

Diese und noch viele weitere Informationen dazu, was sich zum 1. Januar 2016 ändert, sind auf einer neuen Themenseite im TK-Presseportal (www.presse.tk.de) unter dem Webcode 691942 zusammengetragen.