Freitag, 20. November 2015

Pflegereform: Das ändert sich zum 1. Januar 2016

Die Pflegereform zum 1. Januar 2017 hat auch schon Auswirkungen zum Jahresbeginn 2016




Der zweite Teil der Pflegereform ist nicht nur ein gesundheitspolitischer Meilenstein des laufenden Jahres, sondern die größte Umgestaltung der Pflegeversicherung seit ihrem Start. Wer denkt, die Wirkung dieser Jahrhundertreform zeigt sich erst ab 1. Januar 2017, wenn die neue Begutachtungssystematik greift, der irrt: Die Techniker Krankenkasse (TK) erläutert, was sich schon zum Jahresbeginn 2016 ändert.

Viele Neuregelungen betreffen Ersatz- und Kurzzeitpflege. Diese beiden Optionen sind gefragt, wenn beispielsweise Angehörige ein Familienmitglied pflegen und dabei zeitweilig ausfallen. Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder Verwandte können dann im gewohnten Umfeld vertreten (Ersatzpflege). Daneben besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen.

Längere Zahlung des Pflegegelds bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Neu ab 1. Januar 2016 ist, dass die Pflegekassen in dieser Zeit das Pflegegeld hälftig weiterzahlen - bei der Ersatzpflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage. Bisher darf in beiden Fällen nur bis zu 28 Tage weitergezahlt werden.

Die Ansprüche auf Ersatz- und Kurzzeitpflege können Versicherte schon jetzt flexibel kombinieren. Bisher gab es hier jedoch Einschränkungen für besonders nah stehende Verwandte. Diese hat der Gesetzgeber jetzt ausgeräumt.

Ebenfalls neu ist, dass Kurzzeitpflegen ab Jahresbeginn nicht mehr nur für vier Wochen bewilligt werden dürfen, sondern für acht Wochen. "Bisher war das nur möglich, wenn der Versicherte sein Budget für Ersatzpflege teilweise oder ganz in die Kurzzeitpflege überträgt", erklärt TK-Pflegeexperte Georg van Elst. "Die TK setzt die Neuregelung bereits heute um und bewilligt Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen. Denn in vielen Einzelfällen sehen wir, dass unsere Versicherten davon ganz konkret profitieren."

Pflegende Angehörige bekommen Rechtsanspruch auf Beratung


Darüber hinaus haben ab dem kommenden Jahr pflegende Angehörige rechtlich verbindlich einen Anspruch auf Beratung. Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. "In der Praxis sind es jedoch auch heute schon sehr oft die Pflegenden, die sich an uns wenden. Insofern begrüßen wir auch diese Neuregelung ausdrücklich. Sie entspricht einfach der Versorgungsrealität", so Georg van Elst.

Über den zweiten Teil der Pflegereform berät der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 13. November verabschiedet.

Diese und noch viele weitere Informationen dazu, was sich zum 1. Januar 2016 ändert, sind auf einer neuen Themenseite im TK-Presseportal (www.presse.tk.de) unter dem Webcode 691942 zusammengetragen.

Mittwoch, 18. November 2015

Zahl der Pflegebedürftigen steigt stärker als erwartet

Barmer GEK Pflegereport 2015


Foto: dpa picture alliance

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stärker als bisher vorausgesagt. Im Jahr 2060 werden geschätzt 4,52 Millionen Menschen gepflegt werden. Das sind 221.000 mehr, als bisherige Prognosen erwarten ließen. Den größten Anteil daran werden pflegebedürftige Männer mit 176.000 stellen. Dies geht aus dem neuen Barmer GEK Pflegereport hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde und erstmals die Effekte des Zensus 2011 in der Pflegeversicherung mit früheren Modellrechnungen vergleicht. Die Studie zeigt zugleich, dass der Anteil hochbetagter Pflegebedürftiger drastisch wachsen wird. 60 Prozent der pflegebedürftigen Männer und 70 Prozent der pflegebedürftigen Frauen werden im Jahr 2060 85 Jahre oder älter sein. Heute liegen die entsprechenden Werte bei 30 beziehungsweise 50 Prozent. "Aufgrund der drastischen Alterung der Pflegebedürftigen und ihrer steigenden Zahl sind weitere Pflegereformen vorprogrammiert", sagte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK.

Pflegereform weitreichend und entschlossen


Der Report zeigt, dass die Kapazitäten in der ambulanten und stationären Pflege schneller gewachsen sind als die Zahl der Pflegebedürftigen. So sei die Zahl der Pflegebedürftigen in den Jahren 1999 bis 2013 um etwa 30 Prozent gestiegen, die Bettenzahl im stationären Bereich dagegen um 39,9 Prozent und die Zahl der Pflegedienstbeschäftigten, in Vollzeitäquivalenten gerechnet, sogar um 70 Prozent. Der aktuellen Pflegereform der Bundesregierung stellt Straub ein gutes Zeugnis aus. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und zugleich eine der Schwächen der Sozialen Pflegeversicherung beseitigt. Zugleich sei die Reform entschlossen und weitreichend. Weder in der ambulanten noch in der stationären Pflege solle beim Übergang in das neue System von Pflegegraden und Begutachtung ein bisher Pflegebedürftiger schlechter gestellt werden. In der stationären Pflege bringe die Reform mit einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen eine wichtige Innovation. Straub: "Die einheitlichen Eigenanteile sind ein wichtiges sozialpolitisches Signal. Sie verhindern künftig Konflikte zwischen Angehörigen und Pflegeheimen, wenn ein Pflegebedürftiger höher gestuft werden muss." Außerdem biete die Neuregelung mehr Transparenz.

Hilfen für pflegende Angehörige verstärken


Straub wies zugleich auf die zunehmende Belastung der Familien der Pflegebedürftigen durch die Pflege hin. Es müsse deshalb mehr Unterstützung für pflegende Angehörige geben, um Überforderungen zu vermeiden. Pflegebedürftige wollten möglichst lange zu Hause gepflegt werden, daher seien auch mehr präventive Angebote für die Pflegenden nötig. Pflege findet immer mehr zu Hause statt. So sank der Anteil vollstationärer Pflege zwischen den Jahren 2005 und 2013 von 31,8 auf 29,1 Prozent. Zugleich müssen sowohl Frauen als auch Männer häufiger mit Pflegebedürftigkeit rechnen. Von den im Jahr 2013 Verstorbenen waren bereits drei Viertel der Frauen und 57 Prozent der Männer pflegebedürftig. Auch die Dauer der Pflege weitet sich laut Pflegereport der Barmer GEK aus. Von den Männern waren 22 Prozent und von den Frauen sogar 41 Prozent vor ihrem Tod im Jahr 2013 länger als zwei Jahre gepflegt worden. Straub: "Angesichts der zunehmenden Pflegebedürftigkeit ist es umso wichtiger, pflegenden Angehörigen über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehende Hilfen zu bieten." Die Barmer GEK biete hier mit Kompaktseminaren wie dem Projekt Pause, mit Videos zum Pflegealltag oder mit Internetportalen wie www.pflegen-und-leben.de gute Angebote für pflegende Angehörige.

Frauen stärker an Pflege beteiligt


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Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang verwies darauf, dass die heutige Pflege von rund 1,87 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld von rund 3,7 Millionen Angehörigen geleistet werde. Ein Drittel davon seien Männer. Pflegende Frauen widmeten sich überwiegend im Alter von 40 bis 75 und damit fünf Jahre früher als Männer der Pflege. Werden Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gepflegt, also beispielsweise Demenzkranke, sind die pflegenden Frauen und Männer bereits deutlich älter. Die Pflege Demenzkranker ist zudem deutlich zeitaufwändiger. Sie beträgt bei einem Drittel der Betroffenen zwischen vier und acht Stunden täglich, bei einem weiteren Drittel sogar zwischen acht und zwölf Stunden. Bei anderen Pflegebedürftigen dominiere ein relativ geringer täglicher Aufwand von ein bis zwei Stunden. "Frauen sind nicht nur durch ihren größeren Anteil an der Bevölkerung, sondern auch durch ihren größeren Pflegeumfang stärker an der Pflege beteiligt als Männer", so Rothgang.

Montag, 16. November 2015

Tabletten gegen Diabetes zum richtigen Zeitpunkt einnehmen

Nicht nur die Tageszeit, auch die Art der Nahrung spielt eine Rolle für den Wirkungseintritt eines Medikaments


©  ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Vor, während oder nach dem Essen: Das hängt bei Diabetes-Medikamenten, die geschluckt werden, vom Wirkstoff ab. "Um den Blutzucker gut einzustellen, spielt auch der richtige Einnahmezeitpunkt der Medikamente eine große Rolle", sagt Gabriele Overwiening vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer anlässlich des Weltdiabetestags am 14. November. 

Für viele Typ-2-Diabetiker ist der blutzuckersenkende Wirkstoff Metformin Mittel der ersten Wahl. Medikamente mit Metformin werden während oder nach der Mahlzeit eingenommen, dadurch verringern sich Nebenwirkungen wie Übelkeit. Alkohol verstärkt die Nebenwirkungen des Metformins, deshalb sollte er möglichst gemieden werden. 

Sulfonylharnstoffe und die mit ihnen verwandten Wirkstoffe der Glinide werden meist morgens vor dem Frühstück mit viel Wasser eingenommen. Der Arzt kann die Einnahme auch auf zwei Mahlzeiten verteilen. Patienten, die einen Sulfonylharnstoff einnehmen, sollten möglichst keinen Alkohol trinken. 

Alpha-Glucosidase-Hemmer verzögern im Darm den Abbau von Kohlenhydraten aus der Nahrung. Die Tabletten werden idealerweise unzerkaut mit dem ersten Bissen der Mahlzeit geschluckt. Die Nahrung sollte keinen Zucker enthalten, sonst kann als Nebenwirkung Durchfall auftreten. Andere Antidiabetika werden unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen.

Nicht nur die Tageszeit, auch die Art der Nahrung spielt eine Rolle für den Wirkungseintritt eines Medikaments. Wird eine Tablette mit einer fettreichen Mahlzeit eingenommen, gelangt sie später in den Darm. Da die Wirkstoffe aber erst im Darm ins Blut aufgenommen werden können, verzögert eine fettreiche Mahlzeit den Wirkungseintritt.