Mittwoch, 18. November 2015

Zahl der Pflegebedürftigen steigt stärker als erwartet

Barmer GEK Pflegereport 2015


Foto: dpa picture alliance

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stärker als bisher vorausgesagt. Im Jahr 2060 werden geschätzt 4,52 Millionen Menschen gepflegt werden. Das sind 221.000 mehr, als bisherige Prognosen erwarten ließen. Den größten Anteil daran werden pflegebedürftige Männer mit 176.000 stellen. Dies geht aus dem neuen Barmer GEK Pflegereport hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde und erstmals die Effekte des Zensus 2011 in der Pflegeversicherung mit früheren Modellrechnungen vergleicht. Die Studie zeigt zugleich, dass der Anteil hochbetagter Pflegebedürftiger drastisch wachsen wird. 60 Prozent der pflegebedürftigen Männer und 70 Prozent der pflegebedürftigen Frauen werden im Jahr 2060 85 Jahre oder älter sein. Heute liegen die entsprechenden Werte bei 30 beziehungsweise 50 Prozent. "Aufgrund der drastischen Alterung der Pflegebedürftigen und ihrer steigenden Zahl sind weitere Pflegereformen vorprogrammiert", sagte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK.

Pflegereform weitreichend und entschlossen


Der Report zeigt, dass die Kapazitäten in der ambulanten und stationären Pflege schneller gewachsen sind als die Zahl der Pflegebedürftigen. So sei die Zahl der Pflegebedürftigen in den Jahren 1999 bis 2013 um etwa 30 Prozent gestiegen, die Bettenzahl im stationären Bereich dagegen um 39,9 Prozent und die Zahl der Pflegedienstbeschäftigten, in Vollzeitäquivalenten gerechnet, sogar um 70 Prozent. Der aktuellen Pflegereform der Bundesregierung stellt Straub ein gutes Zeugnis aus. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und zugleich eine der Schwächen der Sozialen Pflegeversicherung beseitigt. Zugleich sei die Reform entschlossen und weitreichend. Weder in der ambulanten noch in der stationären Pflege solle beim Übergang in das neue System von Pflegegraden und Begutachtung ein bisher Pflegebedürftiger schlechter gestellt werden. In der stationären Pflege bringe die Reform mit einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen eine wichtige Innovation. Straub: "Die einheitlichen Eigenanteile sind ein wichtiges sozialpolitisches Signal. Sie verhindern künftig Konflikte zwischen Angehörigen und Pflegeheimen, wenn ein Pflegebedürftiger höher gestuft werden muss." Außerdem biete die Neuregelung mehr Transparenz.

Hilfen für pflegende Angehörige verstärken


Straub wies zugleich auf die zunehmende Belastung der Familien der Pflegebedürftigen durch die Pflege hin. Es müsse deshalb mehr Unterstützung für pflegende Angehörige geben, um Überforderungen zu vermeiden. Pflegebedürftige wollten möglichst lange zu Hause gepflegt werden, daher seien auch mehr präventive Angebote für die Pflegenden nötig. Pflege findet immer mehr zu Hause statt. So sank der Anteil vollstationärer Pflege zwischen den Jahren 2005 und 2013 von 31,8 auf 29,1 Prozent. Zugleich müssen sowohl Frauen als auch Männer häufiger mit Pflegebedürftigkeit rechnen. Von den im Jahr 2013 Verstorbenen waren bereits drei Viertel der Frauen und 57 Prozent der Männer pflegebedürftig. Auch die Dauer der Pflege weitet sich laut Pflegereport der Barmer GEK aus. Von den Männern waren 22 Prozent und von den Frauen sogar 41 Prozent vor ihrem Tod im Jahr 2013 länger als zwei Jahre gepflegt worden. Straub: "Angesichts der zunehmenden Pflegebedürftigkeit ist es umso wichtiger, pflegenden Angehörigen über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehende Hilfen zu bieten." Die Barmer GEK biete hier mit Kompaktseminaren wie dem Projekt Pause, mit Videos zum Pflegealltag oder mit Internetportalen wie www.pflegen-und-leben.de gute Angebote für pflegende Angehörige.

Frauen stärker an Pflege beteiligt


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Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang verwies darauf, dass die heutige Pflege von rund 1,87 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld von rund 3,7 Millionen Angehörigen geleistet werde. Ein Drittel davon seien Männer. Pflegende Frauen widmeten sich überwiegend im Alter von 40 bis 75 und damit fünf Jahre früher als Männer der Pflege. Werden Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gepflegt, also beispielsweise Demenzkranke, sind die pflegenden Frauen und Männer bereits deutlich älter. Die Pflege Demenzkranker ist zudem deutlich zeitaufwändiger. Sie beträgt bei einem Drittel der Betroffenen zwischen vier und acht Stunden täglich, bei einem weiteren Drittel sogar zwischen acht und zwölf Stunden. Bei anderen Pflegebedürftigen dominiere ein relativ geringer täglicher Aufwand von ein bis zwei Stunden. "Frauen sind nicht nur durch ihren größeren Anteil an der Bevölkerung, sondern auch durch ihren größeren Pflegeumfang stärker an der Pflege beteiligt als Männer", so Rothgang.

Montag, 16. November 2015

Tabletten gegen Diabetes zum richtigen Zeitpunkt einnehmen

Nicht nur die Tageszeit, auch die Art der Nahrung spielt eine Rolle für den Wirkungseintritt eines Medikaments


©  ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Vor, während oder nach dem Essen: Das hängt bei Diabetes-Medikamenten, die geschluckt werden, vom Wirkstoff ab. "Um den Blutzucker gut einzustellen, spielt auch der richtige Einnahmezeitpunkt der Medikamente eine große Rolle", sagt Gabriele Overwiening vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer anlässlich des Weltdiabetestags am 14. November. 

Für viele Typ-2-Diabetiker ist der blutzuckersenkende Wirkstoff Metformin Mittel der ersten Wahl. Medikamente mit Metformin werden während oder nach der Mahlzeit eingenommen, dadurch verringern sich Nebenwirkungen wie Übelkeit. Alkohol verstärkt die Nebenwirkungen des Metformins, deshalb sollte er möglichst gemieden werden. 

Sulfonylharnstoffe und die mit ihnen verwandten Wirkstoffe der Glinide werden meist morgens vor dem Frühstück mit viel Wasser eingenommen. Der Arzt kann die Einnahme auch auf zwei Mahlzeiten verteilen. Patienten, die einen Sulfonylharnstoff einnehmen, sollten möglichst keinen Alkohol trinken. 

Alpha-Glucosidase-Hemmer verzögern im Darm den Abbau von Kohlenhydraten aus der Nahrung. Die Tabletten werden idealerweise unzerkaut mit dem ersten Bissen der Mahlzeit geschluckt. Die Nahrung sollte keinen Zucker enthalten, sonst kann als Nebenwirkung Durchfall auftreten. Andere Antidiabetika werden unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen.

Nicht nur die Tageszeit, auch die Art der Nahrung spielt eine Rolle für den Wirkungseintritt eines Medikaments. Wird eine Tablette mit einer fettreichen Mahlzeit eingenommen, gelangt sie später in den Darm. Da die Wirkstoffe aber erst im Darm ins Blut aufgenommen werden können, verzögert eine fettreiche Mahlzeit den Wirkungseintritt.

Freitag, 13. November 2015

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler


Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die Soziale Pflegeversicherung jetzt auf eine neue Grundlage. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte ­– das erreichen wir mit diesem Gesetz. Das ist ein Meilenstein für die Pflegebedürftigen und alle, die in unserem Land tagtäglich ihr Bestes geben, um für Pflegebedürftige da zu sein."

Pflegebevollmächtigter Staatssekretär Karl-Josef Laumann: "Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gehören Minutenpflege und Defizitorientierung bald der Vergangenheit an. Stattdessen wird es eine Begutachtung geben, die ganz individuell beim einzelnen Menschen schaut, wie selbständig er seinen Alltag noch gestalten kann. Das ist ein Quantensprung. Zudem bekommt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Form ein klares Verfallsdatum. Es wird spätestens ab 2018 ein neues Qualitätsprüfungs- und Transparenzsystem geben, das den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine echte Orientierungshilfe bietet. Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Pflege in Deutschland."

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Die Selbstverwaltung in der Pflege hat damit mehr als ein Jahr Zeit, die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge in der Praxis vorzubereiten, so dass die neuen Leistungen den 2,7 Millionen Pflegebedürftigen ab 2017 zugutekommen. Wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten bereits zum 1.Januar 2016 in Kraft.


Verbesserungen bereits zum 1. Januar 2016:

  • Die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen wird verbessert. Die Pflegekassen benennen feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung. Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Beratungsanspruch. Die Zusammenarbeit aller Beratungsstellen vor Ort wird gestärkt.
  • Die ärztliche Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen wird verbessert. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz werden stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen.
  • Der Zugang von Pflegebedürftigen zu Maßnahmen der Rehabilitation wird gestärkt, indem die Pflegekassen und Medizinischen Dienste wirksame Verfahren zur Klärung des Rehabilitationsbedarfs anwenden müssen.
  • Die Pflegekassen werden zur Erbringung von primärpräventiven Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet. Ziel ist, die gesundheitliche Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und gesundheitliche Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken. Durch das Präventionsgesetz werden die Pflegekassen hierzu im Jahr 2016 insgesamt rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
  • Die Qualitätsmessung, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege wird weiterentwickelt. Dabei wird der so genannte Pflege-TÜV grundsätzlich überarbeitet und vor allem der Ergebnisqualität wird größere Bedeutung gegeben. Dazu wird wissenschaftlicher Sachverstand herangezogen und die Entscheidungsfindung durch einen entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss beschleunigt.
  • Seit Ende 2014 unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigte für Pflege, Staatsekretär Karl-Josef Laumann, die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation (Strukturmodell) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das PSG II stellt klar, dass die zeitliche Entlastung der Pflegekräfte durch das neue Pflegedokumentationsmodell nicht zu Personalkürzungen führen darf. 
  • Patientinnen und Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege (häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege)als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz.


Am 1. Januar 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
in Kraft

  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. VieleMenschenerhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Menschen höhere Leistungen. Die spürbaren Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz weiter ausgeweitet. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung der Leistungen wird um ein Jahr auf 2017 vorgezogen. Damit stehen weitere rund 1,2 Milliarden Euro für bessere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.


Die Hauptleistungsbeträge ab dem 1.1.2017 (in Euro)


          PG1           PG2           PG3           PG4           PG5
Geldleistung ambulant           125*           316             545             728             901
Sachleistung ambulant           689           1298           1612           1995
Leistungsbetrag vollstationär           125           770           1262           1775           2005


*Hier keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung