Montag, 9. November 2015

Pflege auf Polnisch

So beschäftigen Familien legal eine ausländische Pflegekraft


Foto: obs/DKV Deutsche Krankenversicherung AG/ERGO Versicherungsgruppe

Immer mehr ältere Menschen leben alleine Zuhause. Ganz ohne Hilfe kommen viele aber nicht zurecht - sei es im Haushalt oder bei der Pflege. Wohnen die eigenen Kinder weit weg oder haben keine Zeit, ist externe Unterstützung gefragt - oft von einer Pflege- oder Haushaltshilfe aus Osteuropa. Schwarzarbeit ist weit verbreitet. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Hilfskräfte legal zu beschäftigen. Tipps dazu gibt Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland steigt ständig. Ausländische Pflegekräfte werden dringend gesucht - gerade für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung Zuhause als bezahlbare Alternative zum Heim. Etwa 20 Prozent aller in Deutschland arbeitenden ausländischen Pflegekräfte kommen aus Polen. 2013 waren 76.000 Personen mit polnischen Wurzeln in Pflegeberufen in Deutschland beschäftigt, davon 93 Prozent Frauen. Das hat eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes ergeben. Möglich ist dies durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU: Familien mit hilfs- oder pflegebedürftigen Senioren dürfen sich selbst und ohne Erlaubnis der Arbeitsagentur um eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft aus den osteuropäischen EU-Ländern kümmern.

Wer übernimmt die Kosten?


In der Regel sind die ausländischen Hilfen in Deutschland nicht als Pflegekräfte anerkannt. "Damit übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung ihre Leistungen nicht", erläutert der DKV Pflegeexperte Alexander Winkler. Anders sieht es bei einigen privaten Pflegezusatzversicherungen aus: Wer ein Pflegetagegeld versichert hat, erhält die Leistungen im Pflegefall zur freien Verfügung. Das heißt: Der Betroffene kann selbst entscheiden, wofür er das Geld verwendet. Er kann davon auch eine Hilfskraft bezahlen.

Hilfe vom Profi: Für die Vermittlung eine gute Agentur suchen


Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Agenturen, die legal Hilfskräfte aus Osteuropa vermitteln. Sie stellen den Kontakt zu Entsendefirmen im Ausland her. "Den Vertrag über die Pflegedienstleistung dürfen deutsche Familien nur mit der jeweiligen Entsendefirma im Ausland schließen. Pflegerinnen, die bei diesen Unternehmen angestellt sind, unterliegen deren Weisungsrecht, nicht dem der Familie", erklärt Alexander Winkler. Bei diesem Verfahren muss die Bundesarbeitsagentur eine sogenannte "Verleiherlaubnis" ausstellen. Die Hilfskraft wiederum muss eine Bescheinigung des ausländischen Sozialversicherungsträgers vorlegen. Es gelten die deutschen Gesetze für Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub. Bei der Auswahl der Vermittlungsagentur sollten Familien nicht nur auf die Kosten achten - auch beim Leistungsspektrum der Vermittler gibt es Unterschiede. Hilfreich ist in jedem Fall, neben der Beratung durch die Agentur zusätzlich einen unabhängigen Experten zurate zu ziehen.

Für stundenweise Pflege eine selbstständige Kraft buchen


Eine weitere Möglichkeit ist es, mit Hilfe einer Agentur eine selbstständige Hilfskraft zu buchen. Diese hat in Deutschland - oder auch zum Beispiel in Polen - ein eigenes Gewerbe angemeldet. Die Familie schließt mit der Betreuungskraft dann einen Dienstleistungsvertrag ab. Bei dieser Variante besteht allerdings die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet: Die Rentenversicherung kann die potenziell Selbstständige prüfen und - auch rückwirkend - als Angestellte einstufen. Die Familie gilt dann als Arbeitgeber und muss unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld oder eine Anzeige. Um dies von vornherein zu vermeiden, sollten Familien einiges beachten: "Die Betreuungskraft kann nur dann als Selbstständige arbeiten, wenn sie nicht die ganze Zeit bei einem Pflegebedürftigen verbringt, sondern nur stundenweise aushilft und mehrere Arbeitgeber hat", so der Hinweis des DKV Pflegeexperten. Er rät: "Wichtig ist, sich von der selbstständigen Pflegekraft entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und diese zur eigenen Sicherheit zu kopieren." Der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit kann übrigens auch aufkommen, wenn die Betreuungskraft bei der Familie freie Kost und Logis bekommt.

Pflegekraft selbst einstellen


Familien können natürlich auch selbst Arbeitgeber der Betreuungskraft werden. Dazu müssen sie im Vorfeld einiges regeln: "Arbeitgeber müssen Haushalts- oder Pflegehilfen bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden. Sie umfasst die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen- sowie die Unfallversicherung. Zudem müssen sie die anfallende Lohnsteuer abführen", erläutert Alexander Winkler. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Weitere Informationen erhalten zukünftige Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel bei der "Arbeitgeber-Service-Hotline" der Agentur unter 0800 4 5555 20.

Mehr Informationen rund um das Thema Pflege sowie die Ergebnisse der aktuellen DKV-Pflegestudie finden Sie unter http://ots.de/2Kxja

Sonntag, 8. November 2015

Angehörige erhalten trotz Reformen kaum finanzielle Unterstützung

Pflegende Angehörige stark belastet


71 Prozent der Pflegebedürftigen hierzulande werden zu Hause versorgt.
Foto: djd/DFV Deutsche Familienversicherung

"Der wichtigste Pflegedienst ist die Familie", so äußerte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vor einiger Zeit in der Presse. Im Pflegefall zu Hause versorgt zu werden entspricht tatsächlich dem überwiegenden Wunsch der Menschen. Auf 71 Prozent der Pflegebedürftigen trifft dies aktuell auch zu: Dabei werden mehr als zwei Drittel allein durch laienpflegende Angehörige betreut. Ohne sie wäre das staatliche Pflegesystem längst zusammengebrochen.

Erhebliche Belastungen


Für die Angehörigen bringt dies erhebliche Belastungen mit sich: physische, psychische, aber in vielen Fällen auch finanzielle. Denn der Staat setzt darauf, dass diese "Laienpflege" weitgehend unentgeltlich geschieht. Er zahlt dafür nur das staatliche Pflegegeld, das in den maßgeblichen Pflegestufen bei maximal 458 beziehungsweise bei Demenz bei maximal 545 Euro monatlich liegt. Doch das reicht nicht aus, um die Einkommenseinbußen bei häufig eingeschränkter oder vorübergehend ganz aufgegebener Berufstätigkeit auch nur halbwegs auszugleichen. Zu den hohen emotionalen und organisatorischen Herausforderungen kommen dann finanzielle Sorgen hinzu.

Kaum finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung


"Die Leistungen des Staates reichen im Falle der Pflege nicht aus, um die für die Betroffenen entstehenden Kosten zu decken, gleich ob sie zu Hause oder im Heim versorgt werden", erklärt dazu Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Im Falle der Laienpflege sei die Finanzierungslücke besonders hoch, weil die Angehörigen für ihre Tätigkeit keine Pflegesachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten. Sie würden nur mit dem niedrigen Pflegetagegeld abgespeist. "Der Staat lässt die Familien hier auch weiterhin fast völlig im Stich", so Knoll.

Mit privater Zusatzversicherung geschützt


Wer sich und seine Familie vor solchen Risiken schützen will, sollte daher über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken, rät Dr. Stefan Knoll. Immerhin müsse jeder dritte Mann und jede zweite Frau statistisch gesehen damit rechnen, irgendwann zum Pflegefall zu werden. Der Tarif sollte dabei die Laienpflege optimal abdecken - etwa über eine Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds. Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Pflegefall sollte der Vertrag beitragsfrei gestellt sein. Mit Blick auf die ab 2017 wirksam werdende Reform sollte er zudem eine Umstellungsgarantie enthalten.

Einfache und transparente Versicherungslösung


Die DFV Deutsche Familienversicherung AG beispielsweise steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Kranken-Zusatzversicherungen. Mit der "DeutschlandPflege im Postkartenformat" etwa können Verbraucher ihre Finanzierungslücke im Pflegefall durch Verdopplung beziehungsweise Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds einfach verringern oder schließen. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss. So zahlt ein 40-Jähriger bei Verdopplung knapp 18, bei Verdreifachung unter 36 Euro monatlich. Im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ist der Tarif beitragsfrei. 

Mehr Informationen:


Donnerstag, 5. November 2015

Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen

Künftig mehr Geld für Leistungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung




Schwerkranke und sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase bestmögliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung. Und zwar überall - zu Hause, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Hospizen. Der Bundestag hat dem Hospiz- und Palliativgesetz zugestimmt.

Das Gesetz sieht vor, die Palliativmedizin auszubauen. Künftig wird mehr Geld für Leistungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung zur Verfügung stehen. Die letzte Phase des Lebens soll durch Selbstbestimmung und den eigenen Willen geprägt sein. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: "Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen."

Nachdem das Kabinett am 29. April das Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen hatte, stimmte heute der Bundestag zu.

Krankenkassen übernehmen 95 Prozent der Kosten im Hospiz


Krankenkassen werden bei stationären Hospizen für Erwachsene künftig 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit werden neben Personal- auch Sachkosten berücksichtigt.

Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Ärzte sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden. Die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung werden weiter verbessert. Ärzte in Heimen und ambulanten Diensten sollen mehr kooperieren. Für Menschen, die im Sterben liegen, ist wichtig, dass verschiedene Hilfsangebote reibungslos ineinander greifen.

Gesetzlich Versicherte haben künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen. Menschen in Pflegeheimen wird eine individuelle Versorgungsplanung ermöglicht.

Mangelndes Angebot auf dem Land


Seit 2007 haben schwerstkranke und sterbende Krankenversicherte daher Anspruch darauf, zu Hause palliativmedizinisch gepflegt und behandelt zu werden. In den letzten Jahren wurde die ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung deutlich auf- und ausgebaut. Viele Menschen wollen zu Hause, in ihrer familiären Umgebung sterben können.

Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt. Hierzu wird – als Ergebnis der parlamentarischen Beratungen – gesetzlich der Zuschuss der Krankenkassen je Leistung von 11 auf 13 Prozent der Bezugsgröße erhöht. Bei der Förderung ist zudem der besondere Aufwand für das hospizliche Erstgespräch zu beachten. Der steigende Zuschuss der GKV trägt insgesamt dazu bei, dass Hospizdienste mehr finanziellen Spielraum erhalten, auch um die Trauerbegleitung der Angehörigen mit zu unterstützen. Außerdem soll die ambulante Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden. Auch Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen beauftragen.

Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten sollen verpflichtend abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.

Die Ausgaben für die ambulante Palliativversorgung stiegen seit 2009 um das Zehnfache. Die Zuschüsse zu Hospizleistungen sind kontinuierlich und deutlich angewachsen. Bei allen Fortschritten fehlt allerdings besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ein ausreichendes Angebot.