Dienstag, 11. August 2015

Krankenkassen verschicken knapp 70 Millionen Organspendeausweise

Zu Lebzeiten können Sie selbst entscheiden




Zum zweiten Mal bekommen knapp 70 Millionen Menschen in Deutschland, die 16 Jahre oder älter sind, einen Organspendeausweis zugeschickt. Die Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Ausweis mit Informationen zur Organspende zuzuschicken. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) versendet zwischen dem 11. August und dem 27. Oktober 2015 über acht Millionen Briefe.


Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Umfragen, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren. Eine so persönliche Frage sollte jeder selbst beantworten und nicht anderen überlassen."

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Wenn Sie nicht selbst entscheiden, werden Ihre Angehörigen gefragt


Diese sogenannte Entscheidungslösung gilt seit der Reform des Transplantationsgesetzes 2012. Was viele nicht wissen: Spricht man sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspende aus, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Und: Die Wahrscheinlichkeit, einmal ein Spenderorgan zu benötigen ist größer als das man selbst als Organspender in Frage kommt.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der TK-Internetseite auf tk.de/organspende  (Webcode 018570).

Hinweis:
Am 01. November 2012 trat das reformierte Transplantationsgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Krankenkassen, allen Versicherten ab 16 Jahren alle zwei Jahre Informationen zur Organspende mit einem Organspendeausweis zuzuschicken und sie aufzufordern, darauf eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten.

Das Gesetz ist Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Initiative, um die Situation der 11.000 Menschen zu verbessern, die derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan warten.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit

Montag, 10. August 2015

Erste private Krankenversicherungen rechnen direkt mit Apotheke ab

Schwerkranke Privatversicherte von Vorauszahlungen in Apotheken entlasten


Foto: ABDA

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die beiden privaten Krankenversicherungen HUK-COBURG und PAX-Familienfürsorge wollen schwerkranke Patienten ab sofort von hohen Vorauszahlungen und unnötiger Bürokratie entlasten. Eine neue Vereinbarung ermöglicht die Direktabrechnung zwischen Apotheke und Krankenversicherung bei teuren Arzneimitteln, die auf Privatrezept verordnet werden. Diesen zusätzlichen Service können alle Versicherten der HUK-COBURG Krankenversicherung AG und der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG in Anspruch nehmen. Jede Apotheke, die Mitglied im jeweiligen Landesapothekerverband ist, kann mitmachen.

"Mit der HUK-COBURG und der PAX-Familienfürsorge konnten wir zwei wichtige private Krankenversicherungen als Kooperationspartner für die Direktabrechnung von Arzneimitteln gewinnen", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Für Patienten in schwierigen Lebenslagen ist die Apotheke ein Ort, wo sie neben Kompetenz und Vertrauen oft auch eine ganz besondere Hilfeleistung erwarten. Mit diesem Service können wir Privatversicherten, die schwerkrank sind und deshalb hohe Auslagen haben, eine echte Unterstützung in der Apotheke anbieten."

Privat versicherter Patient muss normal in Vorleistung gehen


Normalerweise muss ein privat versicherter Patient in Vorleistung gehen, d.h. die Arzneimittel zunächst komplett bezahlen. Später kann er bei seiner Versicherung eine Kostenrückerstattung beantragen. Dies kann jedoch zwischenzeitlich zu hohen finanziellen Belastungen führen. Bei einer Direktabrechnung zwischen Apotheke und Krankenversicherung muss der Patient künftig gegenüber der Apotheke nicht mehr in Vorkasse treten. Ein Einreichen der Rezepte ist ebenfalls nicht mehr notwendig.

Voraussetzung für die Teilnahme am Direktabrechnungsverfahren ist, dass die Rezeptsumme mindestens 1.000 Euro beträgt und der Patient seine Forderung gegenüber der HUK-COBURG Krankenversicherung AG oder der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG an die Apotheke abtritt. Die Versicherung muss jeweils im Einzelfall zustimmen. Formulare dazu hält jede teilnehmende Apotheke für die Versicherten von HUK und PAX bereit.

Samstag, 8. August 2015

Im Alter selbstständig und sicher Wohnen

Neu im Internet - Mehr als 100 Tipps und Lösungsbeispiele




Für alle Interessierten, die Fragen zum barrierefreien Wohnen bzw. zum Wohnen im Alter haben, gibt es jetzt vom Verein Barrierefrei Leben eine leicht nutzbare Informationsmöglichkeit im Internet. Die neuen Ratgeberseiten stehen im Portal www.online-wohn-beratung.de und beinhalten Tipps und Lösungsbeispiele zur Wohnungsanpassung und Hilfsmittelnutzung.

Sie reichen vom Zugang zum Haus, alltäglichen Wohnbereichen wie Bad oder Küche bis hin zu Terrasse und Balkon. Wer modernisieren möchte, kann nachlesen, worauf zu achten ist, damit sein Eigenheim seniorengerecht bzw. barrierefrei nutzbar wird.

Bilder zeigen, dass Lösungen für das Wohnen im Alter nicht nur die Selbstständigkeit fördern, sondern auch den Wohnkomfort verbessern: Ein modernisiertes Bad, z.B. mit bodengleicher Dusche, ein Waschtisch, der bequemes Sitzen ermöglicht, oder ein erhöhtes WC kann gut aussehen und gleichzeitig das Leben erleichtern.

Umbau nicht immer nötig


An den aufgeführten Hilfsmittellösungen wird deutlich, dass es nicht immer ein Umbau sein muss, damit man Zuhause noch "zurecht" kommt.  Die Körperpflege bei Gehbehinderung ist z.B. mit einem Badwannenbrett oder einem Duschrollsitz auch ohne Baumaßnahme möglich.

Auch für Schwellen, Stufen und Treppen werden Lösungen vorgestellt. Die Spanne reicht von rutschhemmenden Belägen und beidseitigen Handläufen (auch beleucht- und beheizbar) über mobile und feste Rampen, spezielle barrierefreie Magnettürschwellen bis hin zu Liftern und Aufzügen.

Der gemeinnützige Verein Barrierefrei Leben e.V. hat die 100 Tipps und Lösungsbeispiele mit finanzieller Unterstützung der GlücksSpirale und der Stiftung VdK Hamburg erstellt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.online-wohn-beratung.de/presse.html  und www.barrierefrei-leben.de


Ansprechpartnerin ist Karin Dieckmann, Telefon 040/29 99 56 58.