Samstag, 27. Juni 2015

Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten

Worauf Patienten bei der Reiseplanung achten müssen


Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Patientinnen und Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf macht zu Beginn der Urlaubszeit die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufmerksam. 

Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. 

Keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinscher Bedarf


Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthält. Auch der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen. Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell.

Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Alle Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM im Internet zusammengestellt:

Mittwoch, 24. Juni 2015

Sieben von zehn pflegenden Angehörigen sind urlaubsreif

Pflegeversicherung bietet Auszeit



Wer einen Angehörigen pflegt, ist häufig rund um die Uhr im Einsatz. Urlaub machen und einfach mal abschalten, das erlauben sich die Wenigsten. Dabei ist gerade für pflegende Angehörige eine Auszeit besonders wichtig. Die Kosten für eine gute Vertretung in dieser Zeit übernehmen die Kassen. Und: Seit Jahresbeginn kann sich jeder Hilfebedürftige die Leistungen seiner Pflegeversicherung noch flexibler zusammenstellen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. 

Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind laut TK-Pflegestudie jeden Tag im Einsatz. Sechs von zehn Befragten (62 Prozent) geben an, dass die Pflege sie viel von ihrer eigenen Kraft kostet. Kein Wunder, dass sieben von zehn (69 Prozent) das Gefühl haben, sie sollten mal wieder ausspannen. 

Pflegekasse zahlt für Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro


Und das ist möglich: Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder entfernte Verwandte können pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen im gewohnten Umfeld vertreten. Für diese Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) zahlt die Pflegeversicherung dann bis zu 1.612 Euro - und zwar unabhängig von der Pflegestufe. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim zu nutzen. Auch dann zahlt die TK-Pflegeversicherung unabhängig von der Pflegestufe bis zu 1.612 Euro - für bis zu acht Wochen pro Jahr. 

Seit dem 1. Januar lassen sich diese beiden Budgets nun auch flexibel kombinieren. Das heißt, bis zu 100 Prozent des Anspruches auf Ersatzpflege kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersherum können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags als Ersatzpflege verwendet werden. 

"Davon profitieren vor allem diejenigen, die ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher nie nutzen konnten, weil ein Betreuungsplatz in einer geeigneten Einrichtung in der Nähe fehlt", erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. "Zudem organisieren viele pflegende Angehörige die Betreuung in den eigenen vier Wänden, gerade weil ihr Angehöriger in der gewohnten Umgebung bleiben möchte. Insbesondere bei einer Demenzerkrankung, können sich ein Ortswechsel und ein anderer Tagesablauf ungünstig auswirken."

Montag, 22. Juni 2015

Demenzvorsorge wird immer wichtiger

Wie sich Verbraucher vor den finanziellen Risiken schützen können

Foto: djd/DFV AG/bilderstoeckchen-Fotolia.com
Frauen sind aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung besonders
häufig von einer Demenz betroffen

Einmal im Jahr erinnert der Welt-Alzheimertag an eine der größten Herausforderungen für die deutsche Gesellschaft: Demenz. Denn aufgrund des dramatischen demografischen Wandels rechnen Experten bis 2050 mit einer Verdopplung der Anzahl der Betroffenen. Davon sind Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung besonders stark betroffen.

Demenz - die große Herausforderung für Familien


Für Angehörige und Betroffene ist Demenz eine enorme Belastung, denn die Krankheit beeinträchtigt das ganze Leben eines Menschen, seine Wahrnehmung, sein Handeln und sein Verhalten. Deshalb ist Demenz sehr betreuungsintensiv. Gleichzeitig werden zukünftig immer weniger Familienangehörige die Betreuung übernehmen können. Sie muss damit sprichwörtlich eingekauft werden. Darauf hat die Politik zwar reagiert: Demenzkranke sollen ab 2017 in der gesetzlichen Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden. So soll die Einstufung in dann fünf Pflegegrade nach der Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Betroffenen erfolgen. Doch schon heute ist klar: "An den hohen finanziellen Belastungen für die Betroffenen und ihre Familien wird sich dadurch kaum etwas ändern", warnt Dr. Stefan Knoll, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG. "In Wirklichkeit sind die geplanten Änderungen nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur höchstens die Hälfte der anfallenden Kosten."

Mit einfachen Lösungen die Belastung verringern


Eine private Pflegezusatzversicherung kann hierbei Abhilfe schaffen. Dafür hat der Frankfurter Versicherer eine neue, besonders einfache Lösung entwickelt: Der Kunde braucht sich nur noch zwischen einer Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes zu entscheiden, um die Finanzierungslücken in allen Pflegestufen zu verkleinern oder ganz zu schließen. Und das sowohl bei einer Unterbringung im Heim als auch bei der für Demenzkranke überwiegenden Pflege zu Hause.


Pflegevorsorge mit besonderen Leistungsmerkmalen


Das neue Angebot der DFV gewährt gleiche Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege. Es muss nur eine Gesundheitsfrage beantwortet werden, es bestehen keine Wartezeiten und ein weltweiter Schutz. Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Pflegefall wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter. 40-Jährige zahlen bei Verdopplung des staatlichen Pflegegeldes unter 18, bei Verdreifachung knapp 36 Euro im Monat.