Donnerstag, 11. Juni 2015

"116 117" - Notdienstnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer

116 117

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und möglichst wohnortnahen medizinischen Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Dazu gehört, dass für Patientinnen und Patienten auch außerhalb der normalen Sprechstunden ein Ansprechpartner in medizinischen Fragen zur Verfügung steht. 

Bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer „116 117“


Die bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer „116 117“  ermöglicht jedem Bürger, den ärztlichen Bereitschaftsdienst vor Ort auf einfache Art und Weise zu erreichen. 

Eine aufwändige Suche nach regional unterschiedlichen Nummern entfällt. Der unter der 116 117 angebotene Dienst wird die Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu medizinischen Diensten weiterleiten. 

Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Anrufer wird dabei mit ausgebildetem Personal einer Anrufzentrale oder direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt verbunden.

Wann Sie die 116 117 anrufen erklärt Ihnen das nachstehende Video


Weitere Informationen zur neuen Notdienstnummer und zur aktuellen Verfügbarkeit finden Sie im Internet unter www.116117info.de

Montag, 8. Juni 2015

Online Portal hilft bei der Auswahl von Pflegedienst, Krankenhaus, Pflegeheim oder dem passenden Arzt

Mehr Transparenz bei Pflegediensten - Pflegebedürftige und Angehörige können Leistungen und individuelle Kosten vergleichen

www.weisse-liste.de
Pflegebedürftige und Angehörige können sich in einem unabhängigen Internetportal über das Angebot und die Servicequalität von rund 13.000 Pflegediensten in ganz Deutschland informieren. Unter www.weisse-liste.de/pflegedienst können Ratsuchende erstmals vor dem Kontakt zu einem Dienst kalkulieren, welche Kosten auf sie persönlich zukommen. Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Unterstützt wurde die Entwicklung des Pflegedienstvergleichs vom Bundesverbraucherministerium.

Das Portal zeigt den Nutzern als einziges in Deutschland nur solche Pflegedienste an, die ihren Wohnort tatsächlich anfahren. Zudem lässt sich darin etwa ermitteln, welche Dienste sich auf die Betreuung von Menschen mit Demenz spezialisiert oder welche Intensivpflegedienste aktuell freie Plätze haben. 

Mit interaktivem Online-Pflegeplaner


Im interaktiven Online-Pflegeplaner der Weissen Liste können Pflegebedürftige und Angehörige mithilfe von Fragen und Antworten herausfinden, welchen Unterstützungsbedarf sie zum Beispiel bei der Körperpflege oder im Haushalt haben und welche dazu passenden Leistungen von Pflegediensten angeboten werden. „Durch die Ausrichtung auf den einzelnen Nutzer entsteht eine neue Form der Transparenz für Verbraucher“, sagt Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. „Das Portal bringt die Betroffenen in eine aktivere Rolle: Sie haben schon vor dem ersten Angebot eines Dienstes einen Überblick über mögliche Leistungen und Kosten.“

Aktuelle Pflegestatistiken zeigen, dass zwei von drei Frauen und fast jeder zweite Mann im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden. Über 80 Prozent aller Deutschen wollen in diesem Fall zu Hause gepflegt werden. Schon heute nehmen rund 560.000 Pflegebedürftige die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. „Wir wollen die Betroffenen in der oftmals belastenden Situation dabei unterstützen, eine Auswahl zu treffen, die ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht “, sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. 

Viele Menschen wüssten gar nicht, dass nicht die Pflegekasse oder Pflegedienst die Leistungen bestimmt, sondern sie selbst frei wählen können, so Mohn. Die Weisse Liste zeige dies mit ganz praktischen Instrumenten wie einem Pflege-Wochenplan, für den die Nutzer passende Leistungen auswählen können.

„Pflegedienste können in der Pflegesituation zu Hause für deutliche Entlastung sorgen. Da ist es wichtig, dass die Betroffenen sich über ihre Anforderungen bewusst werden und sich auf Basis guter Informationen mit den Pflegediensten über die passenden Hilfen austauschen können“, sagt Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), einem Projektpartner der Weissen Liste. Das sei nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, da die Pflegebedürftigen nach Abzug der Kassenleistung alle Kosten für einen Dienst selbst tragen müssen, so Bauer.

Die Weisse Liste unterstützt auch bei der Suche nach dem passenden Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim. Der eingebundene Online-Pflegeplaner wurde gemeinsam mit den Innungskrankenkassen (IKK) entwickelt und ebenfalls vom Bundesverbraucherministerium gefördert.

Mittwoch, 3. Juni 2015

Niedersachsen startet Förderprogramm "Wohnen und Pflege im Alter"

Jährlich steht eine Million Euro bereit



Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause zu leben - auch wenn sie älter oder pflegebedürftig werden. Deshalb hat Niedersachsen ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Wohnen und Pflege im Alter" fördert das Land ab sofort Projekte, die ein weitgehend selbstständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch in hohem Alter und bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen. „Mit Blick auf unsere immer älter werdende Gesellschaft müssen alle Verantwortlichen weiter daran arbeiten, die Wahlfreiheit beim Wohnen und der Pflege im Alter zu bewahren und auszubauen. Mit dem neuen Programm setzt das Land hier ein klares Signal", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Jährlich stehen für „Wohnen und Pflege im Alter" eine Million Euro bereit.

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Pflegebedürftige und ältere Menschen sollen so lange wie möglich in einem häuslichen Wohnumfeld leben können“


Ziel des Förderprogramms ist es, alters- und pflegegerechte Bedingungen im Wohnumfeld älterer und pflegebedürftiger Menschen zu schaffen. Dazu zählen zum Beispiel Zuwendungen für Neu- und Umbauten, die dazu dienen, alters- und pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften zu schaffen. Ebenso förderfähig sind auch Neu- und Umbauten, um eine alters- und pflegegerechte Struktur des Wohnumfelds zu schaffen. Zuwendungen gibt es aber auch für den Aufbau erforderlicher Beratungsstrukturen und die Entwicklung von Handlungsstrategien zum Aufbau von Netzwerken im Quartier.

In den vergangenen Jahren ist in Niedersachsen die Zahl der pflegebedürftigen und älteren Menschen sehr stark angestiegen. Allein die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist von 218 363 im Jahr 2003 auf 297 024 im Jahr 2013 gestiegen; laut Prognosen wird es 2030 gut 400.000 Pflegebedürftige in Niedersachsen geben (Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen).

Die Fördermittel können sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Vereinen und Verbänden beantragt werden.

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie