Donnerstag, 26. Februar 2015

Sterbehilfe ist kein Tabu mehr

Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Thema Sterbevorsorge

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx
Die Themen Tod und Sterben werden im Alltag oft verdrängt, spätestens bei der Begleitung eines sterbenden Menschen ist eine Beschäftigung mit der Trauer aber nicht zu vermeiden.

Die dunklen Monate des Jahres rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen Menschen in den Vordergrund. Die Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird.

Welche Form der Sterbehilfe ist derzeit erlaubt?


"Erlaubt ist derzeit die sogenannte passive Sterbehilfe", erläutert der Münchner Rechtsanwalt und Buchautor Wolfgang Putz (Kanzlei Putz - Sessel - Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht). Bei der passiven Sterbehilfe lasse man nach dem Willen des Patienten das Sterben an der Krankheit ohne künstliche Lebensverlängerung zu, beziehungsweise man beende eine laufende künstliche Lebensverlängerung, etwa eine künstliche Beatmung oder Magensondenernährung, damit der Patient sterben dürfe. "Erlaubt ist auch die sogenannte indirekte Sterbehilfe: Hier wird etwa beim Beginn des Erstickens an Lungenkrebs oder Lungenfibrose der Patient durch höchste Medikamentengabe vor Schmerz und Leid bewahrt, auch wenn dadurch das Leben verkürzt würde", erklärt Putz. Erlaubt sei es auch, einem freiverantwortlich und wohlerwogen handelnden Suizidenten - hier handele es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid - bei seiner Selbsttötung zu helfen, ihn nicht zu hindern und ihn nicht zu retten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oftmals entscheidend


Angehörige haben gegenüber Ärzten keinerlei Möglichkeiten, Schwerkranke zu vertreten oder mitzuentscheiden, wie diese behandelt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr artikulieren können. "Man muss beim zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht beantragen, als rechtlicher Betreuer für den Schwerkranken eingesetzt zu werden", betont Wolfgang Putz. Dann sei man als Vertreter voll handlungsfähig. Gebe es keine Patientenverfügung, müsse der mutmaßliche Wille des Kranken zu seiner Behandlung ermittelt und umgesetzt werden.

Selbst Eheleute benötigen eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, wenn sie im Falle einer schweren Krankheit für den jeweils anderen Entscheidungen treffen wollen, erklärt die Münchner Notarin Joanna Zehetmeier. In einer Patientenverfügung wiederum könne man selbst schriftlich seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr bewusst entscheiden könne. "Da die Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, sollten darin unklare Formulierungen vermieden werden", rät Zehetmeier.

Vorsorge für den letzten Gang


Nicht nur das Ende des Lebenswegs, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist für den Todesfall der versicherten Person eine bezugsberechtigte Person zu benennen. Tuguldur Byambajav von den Ergo Direkt Versicherungen rät dazu, das Bezugsrecht im Todesfall an die Person zu verfügen, die nach dem Tod mit der Bestattung betraut ist. Dies könne beispielsweise eine Person des Vertrauens oder ein Bestatter eigener Wahl sein. "Wer seine eigene Bestattung zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regelt, sollte das Bezugsrecht zugunsten des Bestatters verfügen", so Byambajav.

Bestattungsformen im Wandel


Die Formen der Beisetzung werden immer vielfältiger, es gibt sogar Wiesen-, Fluss- oder Ballonbestattungen. Chantal M. Häfner, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner & Züfle in Stuttgart: "Dabei wird die Asche des Verstorbenen frei in die Wiese, in den Fluss oder aus dem Ballon gestreut." In Deutschland seien diese Bestattungsformen aufgrund der bestehenden Grabpflicht nicht erlaubt, aber in einigen angrenzenden Ländern sei dies möglich.

Weitere Informationen:


www.bestellen.bayern.de (Seite der Bayerischen Staatsregierung. Unter dem Button "Justiz" findet man eine Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter", sie enthält wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Formularmuster).

Montag, 23. Februar 2015

Aktualisierte Auflage der Broschüre und des Faltblattes zur häuslichen Pflege erschienen

Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick zum Thema „Häusliche Pflege"


„Gut altern in Berlin“ – in dieser Schriftenreihe der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sind zwei Publikationen jetzt neu erschienen:
  • die Broschüre „Was ist, wenn …? 22 Fragen zum Thema häusliche Pflege“
  • und das Faltblatt „Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege“.
Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick zum Thema „Häusliche Pflege“. Sie wendet sich an alle, die sich auf das eigene Älterwerden oder eine anstehende Pflegebedürftigkeit im eigenen Umfeld vorbereiten wollen. Pflegende Angehörige erhalten Hinweise, wie sie entlastet werden können. Die Broschüre bildet hierbei die ab dem 1. Januar 2015 geltende Rechtslage ab. Sie stellt dar, welche Einrichtungen und Dienste Rat oder Hilfe bei häuslicher Pflege bieten. Darunter sind auch die 28 Pflegestützpunkte, die auf Wunsch zu Hause eine Beratung durchführen.

Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt

Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja erklärt dazu: „Pflege führt zu tiefgreifenden Veränderungen im Leben der Gepflegten und der Pflegenden. Sie ist erfüllend, kann aber auch belastend und kräftezehrend sein. Pflegende Angehörige können hierzu in Berlin auf ein tragfähiges Beratungs- und Unterstützungssystem zurückgreifen. Das ist möglich, da Berlin frühzeitig auf die vorrangige Entwicklung des ambulanten Sektors gesetzt hat. Mit Erfolg: Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden ihrem Wunsch gemäß zu Hause gepflegt und versorgt. Für viele Pflegebedürftige wäre das Leben in den eigenen vier Wänden allerdings ohne die Arbeit der knapp 600 Pflegedienste, rund 30 Kurzzeit- und über 80 Tagespflegeeinrichtungen nicht möglich. Das Engagement aller Helfenden und Pflegenden verdient unsere Anerkennung und größten Respekt. Insbesondere die Leistung der pflegenden Angehörigen, die bei rund zwei Dritteln der zu Hause Gepflegten die Pflege übernehmen, kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Allen sollen die Publikationen Mut machen, Informationen und Unterstützung vermitteln und helfen, die Herausforderungen der Pflege erfolgreich zu bewältigen.“
Beide Publikationen wurden breit gestreut und können ab sofort angefordert werden über die Broschürenstelle der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.
Bestellungen richten Sie bitte an:
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – Broschürenstelle
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: 9028-2826

Der Download ist möglich unter: Webauftritt ‘Pflege zu Hause’

Donnerstag, 19. Februar 2015

Im Alter gut versorgt in Schwäbisch Hall durch polnische 24-Stunden-Pflege

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden 70 % der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.


www.gelko-pflegevermittlung.de


Dies entspricht etwa 1,76 Millionen Menschen. Von diesen erhielten 1,18 Millionen nur Pflegegeld, was in der Praxis bedeutet, dass diese in der Regel allein von Angehörigen gepflegt werden.

Nach Angaben der Pflegekassen nahm die Anzahl der allein durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen gegenüber 2009 um 10,9 % zu. 

Diese Zahlen entsprechen in etwa auch der Situation in Schwäbisch Hall. In der knapp 37.500 Einwohner zählenden Stadt sind etwa 7.000 Menschen 65 Jahre oder älter. Die meisten der älteren Einwohner möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen.

Im Bereich der ambulanten und stationären Versorgung verfügt Schwäbisch Hall über ausgezeichnete Strukturen. Zudem gibt es einen Stadtseniorenrat. Schwieriger wird es, wenn für den Angehörigen eine (bezahlbare) 24-Stunden-Pflege organisiert werden muss. In den meisten Fällen wird versucht die Pflege zuerst mit der Familie zu erbringen.

Erfahrungsgemäß kann das aber von den Angehörigen in den seltensten Fällen über eine längere Zeit alleine geleistet werden. Sei es, dass die Kinder selbst noch anderweitige Verpflichtungen wie Beruf und Familie haben, oder gar nicht am Wohnort des Pflegebedürftigen wohnen. Oder, dass der Angehörige selbst schon ein entsprechendes Alter hat und mit der Pflege einfach überfordert ist.

Verstärkte Nachfrage nach polnischen Pflegekräften in Schwäbisch Hall


Deshalb verzeichnet die gelko Pflegevermittlung ( www.gelko-pflegevermittlung.de ) eine verstärkte Nachfrage nach polnischen Pflegekräften für die 24-Stunden-Pflege zu Hause in Schwäbisch Hall.

Bei dieser 24 Stunden Pflege wohnt die polnische Pflegekraft zusammen mit dem Pflegebedürftigen im Haushalt. Somit ist eine ständige Betreuung gewährleistet, die Angehörigen erhalten Unterstützung und werden entsprechend entlastet.

Die 24 Stunden Pflege zu Hause mit polnischen Pflegekräften ist eine hervorragende Möglichkeit damit der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung, seinem zu Hause bleiben kann


Bei der gelko Pflegevermittlung erhalten die Einwohner von Schwäbisch Hall mit seinen Nachbargemeinden Untermünkheim, Ilshofen, Wolpertshausen, Vellberg, Obersontheim, Oberrot, Mainhardt, Waldenburg und Kupferzell eine persönliche, kostenlose vor Ort Beratung und Betreuung.