Samstag, 14. Februar 2015

Ein Drittel der Deutschen kennt Pflegereform nicht

DAK-Umfrage: Viele halten Pflegesituation für schlecht



Die seit Jahresbeginn geltende Pflegereform ist in der Bevölkerung wenig bekannt: Ein Drittel der Deutschen kennt die gesetzlichen Änderungen nicht. Zehn Prozent wissen gar nicht, dass es die Pflegereform gibt. Das hat eine aktuelle und repräsentative Umfrage* des Forsa-Instituts im Auftrag der DAK-Gesundheit ergeben. Die Situation für Pflegebedürftige schätzen zwei Drittel der Befragten als nicht gut ein.
Während einem Drittel die Pflegereform unbekannt ist, wissen 44 Prozent grob Bescheid. Nur 16 Prozent schätzten sich selbst als gut informiert ein. Die Verhältnisse verschieben sich mit steigendem Alter: Bei den unter 30-Jährigen sind 46 Prozent uninformiert, bei den über 50-Jährigen ist der Anteil nur halb so groß.

Es gibt Aufklärungsbedarf


Zwei Drittel (67 Prozent) bewerten die allgemeine Pflegesituation in Deutschland als schlecht oder eher schlecht. Nur jeder Fünfte stuft die Situation als gut ein. „Das zeigt zum einen, dass die Pflegereform dringend nötig war“, sagt Annett Saal, Pflege-Expertin bei der DAK-Gesundheit. „Zum anderen scheint es noch immer Aufklärungsbedarf darüber zu geben, welche Möglichkeiten Pflegebedürftige und deren Angehörige haben.“

Pflege: Für viele noch immer ein Tabuthema


Mit den engsten Angehörigen hat nur ein knappes Drittel der Deutschen darüber gesprochen, wie diese im Pflegefall betreut werden möchten. Ein Drittel weiß das nicht. Die meisten sprechen nicht darüber, weil bislang der Anlass fehlte (68 Prozent). 35 Prozent meiden das Thema, weil es ihnen Angst macht oder niemand in der Familie darüber sprechen will. „Das Thema Pflege zu tabuisieren, bringt niemandem etwas“, sagt Saal. „Ein Pflegefall kann in jedem Alter eintreten und kommt häufig überraschend. Umso wichtiger ist es, darauf vorbereitet zu sein.“
76 Prozent derer, die darüber sprechen, nannten die häusliche Pflege als Wunsch ihrer Angehörigen. Ins Heim wollen 14 Prozent der Betroffenen, eine Pflege-WG können sich nur 13 Prozent vorstellen. Der Zugang zu Wohngemeinschaften soll durch die Pflegereform erleichtert werden. Generell zielt die Reform vor allem darauf ab, die Situation pflegender Angehöriger und Demenzkranker zu erleichtern.
Informationen zur Pflegereform bietet die DAK-Gesundheit im Internet unter www.dak.de/pflegereform. Pflegende Angehörige finden unter www.dak.de/pflege eine psychologische Online-Beratung und weitere Angebote.
*Repräsentative Bevölkerungsumfrage der DAK-Gesundheit durch das Forsa-Insitut mit 1005 Befragten. Erhebungszeitraum: 10. bis 17. Dezember 2014.

Donnerstag, 12. Februar 2015

Patientenverfügung - Nur jeder Vierte besitzt ein solches Dokument

Je konkreter der eigene Wille festgehalten ist, umso besser

Foto: Lupo / pixelio.de

(djd/pt). Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. Von den Älteren über 60 Jahre hat immerhin jeder zweite ein solches Dokument verfasst. Fast jeder Befragte kennt den Begriff Patientenverfügung.

Tatsächlich kann man durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oft genug kommt es vor, dass ein Betroffener nicht mehr sagen kann, wie er behandelt werden möchte. Hat er vorher eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erstellt, müssen Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal dann so handeln, wie er es sich gewünscht hat.

Je konkreter, desto besser


"Niemand möchte leichtfertig über das Leben eines anderen entscheiden", betont Tarja Radler, Vorstand der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG. "Im Grenzbereich zwischen Medizin und Ethik ist es eine große Hilfe, wenn der Patient zuvor seinen Willen geäußert hat, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder zum Thema Organspende." Entsprechende Dokumente entlasteten deshalb nicht zuletzt das Gewissen der Angehörigen. "Je konkreter der eigene Wille im Umgang mit einer bestimmten medizinischen Notsituation in der Patientenverfügung niedergelegt ist, umso besser", so Radler. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein, braucht aber nicht von einem Notar beurkundet zu werden.

Online erstellen und ändern


Versicherer wie die DEVK bieten Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Den neuen Onlineservice in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Interessierten kostenlos nutzen - egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Der Dokumenten-Assistent auf www.devk.de/notfallvorsorge ist bequem und bietet Rechtssicherheit. Er führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare. Wenn alle Fragen beantwortet sind, erstellt das Programm die individuelle Verfügung. Man muss sie nur noch ausdrucken und unterschreiben. "Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man die Verfügung jederzeit nach eigenem Belieben ändern oder erweitern kann", so Tarja Radler. Der Datenschutz ist sichergestellt.

Über Fachbegriffe beraten lassen


Beim Ankreuzen des Fragebogens können natürlich Fragen aufkommen. "Versicherte, die sich für unseren Premium-Rechtsschutz entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen", erklärt Radler. Dafür falle auch keine Selbstbeteiligung an - auch nicht, wenn sie für Rechtsschutzfälle vereinbart sei.

Auf Wunsch lässt die DEVK die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Das ist die zentrale Stelle, die bundesweit registriert, ob Verfügungen zur Notfallvorsorge vorliegen. Krankenhäuser und Pflegeheime fragen vor schweren medizinischen Entscheidungen automatisch dort nach, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. "Für Versicherte übernehmen wir im Premium-Schutz die Gebühren für die Registrierung", ergänzt Tarja Radler.


Ärzte dürfen nicht gegen die Verfügung handeln


Eine Patientenverfügung gilt für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. So kann man bestimmen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland aber verboten. Die Patientenverfügung darf der nationalen Rechtsordnung nicht widersprechen. Es ist wichtig, dass sie rechtssicher ist, damit sich Betroffene darauf verlassen können. Die Patientenverfügung ist absolut verbindlich: Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln. Er würde sich dadurch strafbar machen. Im Vorfeld sollte man mindestens einer Vertrauensperson mitteilen, wo man das Dokument hinterlegt hat.

Montag, 9. Februar 2015

Gesetzliche Leistungen für Laienpflege sind gering

Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt

Foto_djd_DFV_Deutsche_Familienversicherung_CHW_Fotolia_com

(djd/pt). Umfragen bestätigen regelmäßig, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden im Pflegefall die bevorzugte Form der Betreuung ist. Mit 70 Prozent wird der Großteil aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Meist allein durch pflegende Angehörige oder mit Unterstützung professioneller Pflegedienste.

Laienpflege - eine oft unterschätzte Herausforderung


Für die Angehörigen bringt das meist hohe Belastungen mit sich: physische, psychische und in aller Regel auch finanzielle. Wenn ein Partner, Kind oder Verwandter seine Erwerbstätigkeit vorübergehend einschränken oder sogar ganz aufgeben muss, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erst recht nicht aus, um die entstandenen finanziellen Lücken zu schließen. Auch die von der Politik beschlossene Pflegereform ändert das nicht. Denn trotz der Erhöhung der Pflegeleistungen ab 2015 um vier Prozent und Änderungen bei der Familienpflegezeit wird die Pflegepflichtversicherung auch in Zukunft ein "Teilkasko-Modell" bleiben.

Laienpflege finanziell absichern


Eine gute Möglichkeit, den Wunsch nach häuslicher Pflege auch durch Angehörige finanziell abzusichern, bieten private Pflegezusatzversicherungen. Dr. Stefan Knoll, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG, erklärt, worauf man bei der Tarifwahl achten sollte: "Gute Tarife machen ihre Leistungen nicht davon abhängig, durch wen die Pflege erfolgt. Und auch nicht, ob sie zu Hause, mit Unterstützung von Pflegediensten oder im Heim stattfindet." Außerdem würden diese Tarife auch im Fall einer Demenz zahlen, also bereits ab Pflegestufe 0. "Meist stellen hier pflegende Angehörige die Betreuung sicher, da ein stationärer Aufenthalt noch nicht notwendig ist", so Dr. Knoll. Vielen Verbrauchern sei oft aber nicht bewusst, wie wenig der Staat im Pflegefall für die Pflege durch Angehörige wirklich zahle und welche finanziellen Belastungen damit verbunden seien. Man sollte sich daher frühzeitig mit dem Thema Pflege und den Erwartungen an die eigene Pflegesituation beschäftigen, um sich für das optimale Vorsorgeangebot entscheiden zu können.