Freitag, 23. Januar 2015

Demenzpatienten können und wollen mitreden

Das Gedächtnis schwindet, Empfindungen bleiben


Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, können noch lange Zeit mitreden, Entscheidungen treffen und ihr Leben aktiv gestalten. Diese Tatsache wird allzu oft verkannt.

Demenzerkrankungen wie die Alzheimerkrankheit sind in ihrem Verlauf von Verlusten geprägt: Gedächtnis, Ausdrucksvermögen, Orientierung und alltagspraktische Fähigkeiten gehen nach und nach verloren. Im Endstadium der Erkrankung sind die Betroffenen vollständig auf Pflege angewiesen. 

Kein Wunder, dass die Diagnose bei Betroffenen und Angehörigen spontan Angst und Trauer auslöst. „Wir sollten uns aber hüten, Patienten mit einer Demenzdiagnose sämtliche Kompetenzen abzusprechen", betont Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga e.V. „Die Alzheimererkrankung verläuft schleichend über mehrere Jahre. Die Betroffenen sind noch lange Zeit zu Überlegungen und Entscheidungen in der Lage."

Nicht über, sondern mit den Betroffenen reden


Immer mehr Betroffene melden sich selbst zu Wort und fordern, nicht über sie zu reden, sondern mit ihnen. Sie wollen mit entscheiden, welche Behandlungsform ihnen gut tut, mit welchen Aktivitäten sie ihre Zeit verbringen und wo sie leben möchten, wenn die Erkrankung weiter fortgeschritten ist. „Je früher die Diagnose gestellt wird, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben die Betroffenen", erklärt Professor Giso Deussen, Vorsitzender der Deutschen Seniorenliga. „Außerdem können Behandlungsmaßnahmen umso besser greifen, je früher sie beginnen." 
Dazu gehört eine zielgerichtete Therapie mit Medikamenten. Auch wenn bislang kein Medikament die Erkrankung aufhalten, geschweige denn heilen kann, so können bestimmte Wirkstoffe das Fortschreiten des geistigen Abbaus verzögern, die Symptome lindern und die Lebensqualität verbessern. Zusätzlich ist es wichtig, die Betroffenen zu anregenden und erfüllenden Tätigkeiten zu ermuntern. Das kann ein Malkurs, Backen, Musik, Gärtnern oder Sport sein.
„All diese Maßnahmen bringen aber nur dann etwas, wenn die Patienten in ein soziales Netz eingebunden sind und Gemeinschaft erleben können", erklärt Hackler. Die Alzheimererkrankung schränkt die geistigen Fähigkeiten ein, aber nicht die Gefühlswelt. Auch im fortgeschrittenen Stadium empfinden die Patienten Freude, Begeisterung, Langeweile oder Trauer und haben das Recht, darin ernst genommen zu werden.

Kostenloser Ratgeber "Alzheimer erkennen"


Unter dem Titel „Alzheimer erkennen" bietet die Deutsche Seniorenliga einen Ratgeber für Betroffene und Angehörige an. Er beschreibt die Symptome der Alzheimererkrankung, Diagnosemethoden und Behandlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus wird erläutert, welche Überlegungen betroffene Familien nach der Diagnose anstellen sollten. Die Broschüre ist kostenlos und kann postalisch, im Internet oder telefonisch bestellt werden: Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn, www.dsl-alzheimer.de. Bestell-Hotline 01805 – 001 905 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

Freitag, 16. Januar 2015

VDK fordert neues Kontrollsystem in Pflegeheimen

Qualitätsprüfungen des MDK aus Sicht des VDK nicht geeignet um gute Qualität in der Pflege zu messen


„Die Ergebnisse des Berichts dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch eine Vielzahl der Pflegebedürftigen bestimmte Hilfen gar nicht oder nur eingeschränkt erhält“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die am letzten Mittwoch vorgestellten Ergebnisse des 4. Pflegequalitätsberichts des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
„Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente – all das kommt leider hierzulande viel zu häufig vor“, so Mascher.

Jetziges Prüfsystem muss schleunigst geändert werden

Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes seien aus Sicht des VdK auch nicht geeignet, gute Qualität in der Pflege zu messen. „Das jetzige Prüfsystem inklusive der Prüfkriterien und dem Pflegebenotungssystem muss schleunigst geändert werden. Es ist nicht an der Lebensrealität der Heimbewohner und Nutzer der ambulanten Pflegedienste orientiert und auch nicht geeignet, Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten herzustellen“, so Mascher.
Der VdK hat im November 2014 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, mit der den Verletzungen der Grundrechte von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Konkret unterstützt der VdK sieben Beschwerdeführer aus ganz Deutschland, die wegen einer Erkrankung oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit befürchten, in ein Pflegeheim umziehen zu müssen und dort massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein. 
„Sie haben etwa Angst davor, unzureichend mit Nahrung oder Flüssigkeit versorgt zu werden oder mit Fixiergurten oder Psychopharmaka ruhig gestellt zu werden“. Die Mängel seien im System zu suchen, das solche Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. „Schuld sind nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden“, betont Mascher.

Donnerstag, 15. Januar 2015

Zuzahlungsbefreiungen für 2015 neu beantragen

Da die Bescheinigung nur für ein Kalenderjahr gilt, muss für 2015 neu beantragt werden


Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch kranken Patienten) überschreitet. Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu für 2015 beantragt werden. 

Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze schon überschritten wurde oder - bei chronisch kranken Patienten - im Laufe des Jahres überschritten wird. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

In Deutschland sind derzeit 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7,0 Millionen chronisch kranke Menschen. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente bzw. Heil- und Hilfsmittel brauchen oder z.B. Fahrtkosten, eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. 

Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland auf 2,0 Milliarden Euro. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient zum Beispiel eine Kundenkarte hat.