Freitag, 16. Januar 2015

VDK fordert neues Kontrollsystem in Pflegeheimen

Qualitätsprüfungen des MDK aus Sicht des VDK nicht geeignet um gute Qualität in der Pflege zu messen


„Die Ergebnisse des Berichts dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch eine Vielzahl der Pflegebedürftigen bestimmte Hilfen gar nicht oder nur eingeschränkt erhält“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die am letzten Mittwoch vorgestellten Ergebnisse des 4. Pflegequalitätsberichts des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
„Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente – all das kommt leider hierzulande viel zu häufig vor“, so Mascher.

Jetziges Prüfsystem muss schleunigst geändert werden

Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes seien aus Sicht des VdK auch nicht geeignet, gute Qualität in der Pflege zu messen. „Das jetzige Prüfsystem inklusive der Prüfkriterien und dem Pflegebenotungssystem muss schleunigst geändert werden. Es ist nicht an der Lebensrealität der Heimbewohner und Nutzer der ambulanten Pflegedienste orientiert und auch nicht geeignet, Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten herzustellen“, so Mascher.
Der VdK hat im November 2014 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, mit der den Verletzungen der Grundrechte von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Konkret unterstützt der VdK sieben Beschwerdeführer aus ganz Deutschland, die wegen einer Erkrankung oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit befürchten, in ein Pflegeheim umziehen zu müssen und dort massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein. 
„Sie haben etwa Angst davor, unzureichend mit Nahrung oder Flüssigkeit versorgt zu werden oder mit Fixiergurten oder Psychopharmaka ruhig gestellt zu werden“. Die Mängel seien im System zu suchen, das solche Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. „Schuld sind nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden“, betont Mascher.

Donnerstag, 15. Januar 2015

Zuzahlungsbefreiungen für 2015 neu beantragen

Da die Bescheinigung nur für ein Kalenderjahr gilt, muss für 2015 neu beantragt werden


Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch kranken Patienten) überschreitet. Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu für 2015 beantragt werden. 

Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze schon überschritten wurde oder - bei chronisch kranken Patienten - im Laufe des Jahres überschritten wird. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

In Deutschland sind derzeit 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7,0 Millionen chronisch kranke Menschen. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente bzw. Heil- und Hilfsmittel brauchen oder z.B. Fahrtkosten, eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. 

Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland auf 2,0 Milliarden Euro. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient zum Beispiel eine Kundenkarte hat.

Mittwoch, 14. Januar 2015

VDK: Pflegebedürftigkeit darf nicht in Armut führen

VDK-Präsidentin Mascher: "Wir brauchen eine große und umfassende Pflegereform"

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher | © Heidi Scherm

„Es ist eine fatale Entwicklung, wenn immer mehr Pflegebedürftige auf staatliche Unterstützung angewiesen sind“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, heute veröffentlichte Zahlen. Demnach mussten 2013 444.000 Menschen „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Vor zehn Jahren waren es knapp 340.000 Pflegebedürftige.

„Pflegebedürftige müssen immer mehr aus der eigenen Tasche zahlen, weil die Leistungen der Pflegeversicherung den tatsächlichen Aufwand nicht mehr decken“, sagt die VdK-Präsidentin. Der Anstieg der Leistungsempfänger habe laut Mascher mehrere Ursachen. „Steigende Heimkosten einerseits, stagnierende Bestandsrenten andererseits und sinkende Zahlbeträge bei Neurenten. Eine gute stationäre Versorgung geben viele Renten nicht her, besonders nicht die von Frauen.“

Pflegebedürftigkeit ist inzwischen ein Armutsrisiko

„Pflegebedürftigkeit ist inzwischen ein Armutsrisiko, das durch einschneidende Maßnahmen verhindert werden muss“, so die VdK-Präsidentin weiter. Um das mit Pflegebedürftigkeit verbundene Armutsrisiko zu mindern, sei etwa eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die tatsächliche Kostenentwicklung im Pflegesektor erforderlich. „Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist die Kaufkraft der Zahlungen aus der Pflegeversicherung stark gesunken.“
Die mangelhafte finanzielle Situation Pflegebedürftiger wird sich nach Einschätzung des VdK ohne eine große Pflegereform noch verschärfen. Deshalb fordert der Sozialverband VdK eine große, umfassende Pflegereform, die sich auch den demografischen Herausforderungen stellt. „Gute Pflege ist ein Menschenrecht. Gerade eine immer älter werdende Gesellschaft braucht eine zukunftsfähige und würdevolle Pflege“, betont Mascher.

Die VdK-Präsidentin sieht vor diesem Hintergrund keinen Grund zum Jubeln anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Pflegeversicherung. „Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eingeführt worden, damit möglichst keiner mehr als Pflegefall zum Sozialfall wird. Die neuen Zahlen der Empfänger von staatlicher Hilfe machen deutlich, dass es höchste Zeit ist gegenzusteuern.“

Auch sei der grundsätzliche Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung in den 20 Jahren ihres Bestehens nicht behoben worden. „Die besonderen Bedürfnisse von Demenzkranken und ihrer pflegenden Angehörigen werden noch immer im System der Pflegeversicherung kaum berücksichtigt. Auch das neue Pflegestärkungsgesetz bringt nur wenige Verbesserungen für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen. Viele Herausforderungen in der Pflege bleiben, wie die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation zur Vermeidung von dauerhafter Pflegebedürftigkeit und das ungerechte Nebeneinander von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung.“