Donnerstag, 13. November 2014

TK-Pflegestudie: Pflegende Angehörige treiben Pflichtgefühl und Familienzusammenhalt an

Der soziale Kitt bröckelt

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Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind pflegebedürftig. Modellrechnungen gehen davon aus, dass es bis 2030 in Deutschland sogar rund 3,4 Millionen sein werden. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Die große Mehrheit von ihnen, zwei Drittel, werden ausschließlich durch Angehörige betreut. Kurzum: Pflegende Angehörige sind unverzichtbar für die Versorgung. Die Datenlage zur gesundheitlichen Situation der Pflegenden ist bisher jedoch dünn. Das Wissenschaftliche Institut der Techniker Krankenkasse (TK) hat daher in einer Studie mehr als 1.000 pflegende Angehörige zu Gesundheit und Befinden, Belastungen und Unterstützungsmöglichkeiten befragen lassen.

Pflegesituation greift die eigene Gesundheit an


Die Ergebnisse zeigen: Die Pflege eines Angehörigen ist kräftezehrend und belastet die Gesundheit der Pflegenden. Sechs von zehn Befragten geben an, dass die Pflege sie viel von ihrer eigenen Kraft kostet - je höher die Pflegestufe, desto größer die Belastung. In Pflegestufe drei ist sie fast doppelt so groß wie in Stufe null. Ständig in Bereitschaft zu sein, strengt 55 Prozent der Befragten sehr an. Die Hälfte der Pflegenden fühlt sich oft körperlich erschöpft, gut ein Drittel hin- und hergerissen zwischen den Anforderungen der Pflege und denen der Umgebung, zum Beispiel Job oder Familie. Drei von zehn Befragten geben sogar an, die Pflegesituation greife die eigene Gesundheit an.

Montag, 10. November 2014

Gute Nachricht für Pflegebedürftige: 2,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege

Jetzt bei der Pflegeberatung über die neuen Leistungen informieren


Der Bundesrat hat letzten Freitag das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und verbessert die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 


Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe„Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht für das Pflegestärkungsgesetz. Das bedeutet mehr und bessere Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege in Deutschland. Damit wird die Pflege zu Hause deutlich gestärkt. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte spürbar verbessert. Mir ist wichtig, dass diese Verbesserungen bei den Menschen ankommen. Deshalb sollten sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige frühzeitig über die neuen Leistungen beraten lassen."



Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich kostenfrei bei der Pflegeberatung ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung oder eines Pflegestützpunkts informieren, wie die Verbesserungen entsprechend der individuellen Situation optimal genutzt werden können. 



Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen für die Pflege zu Hause zusätzlich 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden erhöht. Die Unterstützung für pflegende Angehörige wird ausgeweitet durch bessere Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Unterstützungsleistungen wie Tages- und Nachtpflege und Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie durch Einführung neuer Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Auch für die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen sieht das Gesetz Verbesserungen im Umfang von rund einer Milliarde Euro vor. Hier steigen die Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe zwischen 41 und 77 Euro pro Monat. Außerdem finanziert die Pflegeversicherung ab 2015 pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege (bislang: rund 25.000). 

Dienstag, 4. November 2014

Begrenzte Gültigkeit von Arzt-Rezepten

Arzt-Rezepte müssen innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden, aber es gibt Unterschiede

Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de

Die meisten Arztrezepte lösen Patienten unmittelbar nach dem Besuch der Praxis ein. Werden Medikamente etwa über einen längeren Zeitraum verordnet, kann ein Rezept auch schon mal liegen bleiben. 

Gesetzlich Versicherte müssen es aber innerhalb eines Monats einlösen, sonst verliert es seine Gültigkeit, heißt es in der „Apotheken Umschau“. 

Privatrezepte bleiben drei Monate gültig. Nur eine Woche gültig sind BtM-Rezepte, auf denen stark wirkende Medikamente mit hohem Missbrauchspotential verordnet werden. Sie sind weitgehend fälschungssicher und individuell kodiert. 

Unbefristet gültig ist ein grünes Rezept, auf dem der Arzt ausschließlich Medikamente verordnet, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, und die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. 


Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“