Montag, 10. November 2014

Gute Nachricht für Pflegebedürftige: 2,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege

Jetzt bei der Pflegeberatung über die neuen Leistungen informieren


Der Bundesrat hat letzten Freitag das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und verbessert die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 


Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe„Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht für das Pflegestärkungsgesetz. Das bedeutet mehr und bessere Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege in Deutschland. Damit wird die Pflege zu Hause deutlich gestärkt. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte spürbar verbessert. Mir ist wichtig, dass diese Verbesserungen bei den Menschen ankommen. Deshalb sollten sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige frühzeitig über die neuen Leistungen beraten lassen."



Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich kostenfrei bei der Pflegeberatung ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung oder eines Pflegestützpunkts informieren, wie die Verbesserungen entsprechend der individuellen Situation optimal genutzt werden können. 



Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen für die Pflege zu Hause zusätzlich 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden erhöht. Die Unterstützung für pflegende Angehörige wird ausgeweitet durch bessere Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Unterstützungsleistungen wie Tages- und Nachtpflege und Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie durch Einführung neuer Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Auch für die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen sieht das Gesetz Verbesserungen im Umfang von rund einer Milliarde Euro vor. Hier steigen die Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe zwischen 41 und 77 Euro pro Monat. Außerdem finanziert die Pflegeversicherung ab 2015 pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege (bislang: rund 25.000). 

Dienstag, 4. November 2014

Begrenzte Gültigkeit von Arzt-Rezepten

Arzt-Rezepte müssen innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden, aber es gibt Unterschiede

Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de

Die meisten Arztrezepte lösen Patienten unmittelbar nach dem Besuch der Praxis ein. Werden Medikamente etwa über einen längeren Zeitraum verordnet, kann ein Rezept auch schon mal liegen bleiben. 

Gesetzlich Versicherte müssen es aber innerhalb eines Monats einlösen, sonst verliert es seine Gültigkeit, heißt es in der „Apotheken Umschau“. 

Privatrezepte bleiben drei Monate gültig. Nur eine Woche gültig sind BtM-Rezepte, auf denen stark wirkende Medikamente mit hohem Missbrauchspotential verordnet werden. Sie sind weitgehend fälschungssicher und individuell kodiert. 

Unbefristet gültig ist ein grünes Rezept, auf dem der Arzt ausschließlich Medikamente verordnet, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, und die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. 


Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 

Sonntag, 2. November 2014

Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Berufstätigkeit in landwirtschaftlichen Familienbetrieben

Schmidt: "Pflegende Angehörige benötigen vor allem mehr zeitliche Flexibilität, um Familie, Pflege und Beruf in Einklang zu bringen"

Quelle: BMEL - phtothek.net - Jörg Sarbach
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. 

Ein Thema, das auch eine zunehmende Bedeutung für Landwirte hat. Daher sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt Foto oben), in Berlin: "Ich freue mich, dass wir dieses Thema jetzt auch für die Landwirte angepackt haben. Denn wenn Verbesserungen bei Pflege und Beruf geschaffen werden, dann ist dies besonders dort angezeigt, wo zugleich ein Familienbetrieb geführt wird. Entstehen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben kurzfristig Pflegesituationen, die es den Angehörigen der pflegebedürftigen Person erschweren oder unmöglich machen, das Unternehmen weiterzuführen, wollen wir in diesen schweren Situationen den Bauern und Bäuerinnen helfen. 

Die neuen Regelungen erleichtern es auch den bäuerlichen Familien, familiäre Pflege und berufliche Verpflichtungen besser aufeinander abzustimmen." 


Um dies zu ermöglichen, soll unter anderem der Anspruch auf Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmer auf eine bis zu zehntägige Auszeit ausgeweitet werden, die kurzfristig erforderlich ist, um eine akut auftretende Pflegesituation in der Familie zu organisieren. 

Betriebshilfe, also eine Ersatzkraft, ist in landwirtschaftlichen Betrieben anstelle einer Lohnersatzleistung unerlässlich. So kann der Ausfall einer Arbeitskraft kompensiert und das Unternehmen weitergeführt werden. "Für die landwirtschaftlichen Familien ist es von großer Bedeutung, dass sie auch unter diesen Schutz gestellt werden", sagte Schmidt. Die Betriebshilfe wird im Regelfall von der landwirtschaftlichen Krankenkasse organisiert. 

Für Beschäftigte außerhalb der Landwirtschaft soll die Auszeit über eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, ermöglicht werden. 

In Deutschland sind derzeit rund 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden rund 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige unterstützt. "Es ist zu erwarten, dass immer mehr Frauen und Männer vor der Aufgabe stehen, sich innerhalb der Familie aktiv in die Pflege einzubringen. Durch die nun beschlossene Leistungsausweitung wird insbesondere auch das Engagement der pflegenden Angehörigen anerkannt", so Bundesminister Schmidt.