Dienstag, 4. November 2014

Begrenzte Gültigkeit von Arzt-Rezepten

Arzt-Rezepte müssen innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden, aber es gibt Unterschiede

Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de

Die meisten Arztrezepte lösen Patienten unmittelbar nach dem Besuch der Praxis ein. Werden Medikamente etwa über einen längeren Zeitraum verordnet, kann ein Rezept auch schon mal liegen bleiben. 

Gesetzlich Versicherte müssen es aber innerhalb eines Monats einlösen, sonst verliert es seine Gültigkeit, heißt es in der „Apotheken Umschau“. 

Privatrezepte bleiben drei Monate gültig. Nur eine Woche gültig sind BtM-Rezepte, auf denen stark wirkende Medikamente mit hohem Missbrauchspotential verordnet werden. Sie sind weitgehend fälschungssicher und individuell kodiert. 

Unbefristet gültig ist ein grünes Rezept, auf dem der Arzt ausschließlich Medikamente verordnet, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, und die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. 


Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 

Sonntag, 2. November 2014

Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Berufstätigkeit in landwirtschaftlichen Familienbetrieben

Schmidt: "Pflegende Angehörige benötigen vor allem mehr zeitliche Flexibilität, um Familie, Pflege und Beruf in Einklang zu bringen"

Quelle: BMEL - phtothek.net - Jörg Sarbach
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. 

Ein Thema, das auch eine zunehmende Bedeutung für Landwirte hat. Daher sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt Foto oben), in Berlin: "Ich freue mich, dass wir dieses Thema jetzt auch für die Landwirte angepackt haben. Denn wenn Verbesserungen bei Pflege und Beruf geschaffen werden, dann ist dies besonders dort angezeigt, wo zugleich ein Familienbetrieb geführt wird. Entstehen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben kurzfristig Pflegesituationen, die es den Angehörigen der pflegebedürftigen Person erschweren oder unmöglich machen, das Unternehmen weiterzuführen, wollen wir in diesen schweren Situationen den Bauern und Bäuerinnen helfen. 

Die neuen Regelungen erleichtern es auch den bäuerlichen Familien, familiäre Pflege und berufliche Verpflichtungen besser aufeinander abzustimmen." 


Um dies zu ermöglichen, soll unter anderem der Anspruch auf Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmer auf eine bis zu zehntägige Auszeit ausgeweitet werden, die kurzfristig erforderlich ist, um eine akut auftretende Pflegesituation in der Familie zu organisieren. 

Betriebshilfe, also eine Ersatzkraft, ist in landwirtschaftlichen Betrieben anstelle einer Lohnersatzleistung unerlässlich. So kann der Ausfall einer Arbeitskraft kompensiert und das Unternehmen weitergeführt werden. "Für die landwirtschaftlichen Familien ist es von großer Bedeutung, dass sie auch unter diesen Schutz gestellt werden", sagte Schmidt. Die Betriebshilfe wird im Regelfall von der landwirtschaftlichen Krankenkasse organisiert. 

Für Beschäftigte außerhalb der Landwirtschaft soll die Auszeit über eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, ermöglicht werden. 

In Deutschland sind derzeit rund 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden rund 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige unterstützt. "Es ist zu erwarten, dass immer mehr Frauen und Männer vor der Aufgabe stehen, sich innerhalb der Familie aktiv in die Pflege einzubringen. Durch die nun beschlossene Leistungsausweitung wird insbesondere auch das Engagement der pflegenden Angehörigen anerkannt", so Bundesminister Schmidt.

Freitag, 31. Oktober 2014

Gemeinsam mehr bewegen

Kinästhetik-Kurse vermitteln pflegenden Angehörigen, wie sie die schwere Aufgabe schonend bewältigen


Die Pflege eines Angehörigen bringt Menschen oft an körperliche Grenzen. Ebenso belastend ist es für den Kranken zu erfahren: ich kann das alles nicht mehr allein. Ein Ansatz hier gegenzusteuern, ist die Kinästhetik. 

Die Methode lehrt, sich mit dem Kranken zusammen achtsam  zu bewegen. Anfangs bildeten sich Pflegeprofis darin aus, seit 2007 werden Kinästhetik-Kurse auch für pflegende Angehörige angeboten, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Die meisten Krankenkassen übernehmen Kosten für häusliche Schulung


Pflegende Angehörige finden sämtliche Kursangebote bundesweit unter www.wir-pflegen-zuhause.de. Abgesehen von einer Eigenbeteiligung von 25 Euro für die Kursunterlagen, entstehen den Teilnehmern keine Kosten. Die meisten Krankenkassen übernehmen darüber hinaus auch die Kosten für eine häusliche Schulung.  
 
Dieser Beitrag ist erschienen im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 10/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.