Freitag, 3. Oktober 2014

Grenzen der Zuzahlung

Warum und wann es sich lohnt, Quittungen für Medikamente und Gesundheitsleistungen aufzubewahren

Foto: I-vista  / pixelio.de

Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen Teil vom Arzt verschriebener Medikamente selbst bezahlen. 

Wie viel dies jeweils ist, hängt von der Höhe des Preises und vom Festbetrag der jeweiligen Arznei ab. Für chronisch Kranke, können erhebliche Summen zusammenkommen. Die Zuzahlungen dürfen aber im Jahr zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens nicht überschreiten, erklärt die „Apotheken Umschau“. 

Bei chronisch Kranken, zum Beispiel bei Diabetikern, ist  die Grenze schon mit einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht. Dann können diese Patienten sich für dieses Jahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. 

Kundenkarte erleichtert das Sammeln


Als Nachweis dienen die Quittungen der Apotheken. Die Kundenkarte einer Stammapotheke erleichtert das Sammeln. 

Zu den Zuzahlungen zählen auch die Selbstbeteiligungen für Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen etc. Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht ausgenommen. 

Erschienen im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 10/2014 A.

Mittwoch, 1. Oktober 2014

Auch rezeptfrei kann erstattet werden

Viele Krankenkassen bezahlen auf Antrag pflanzliche oder homöopathische Medikamente

Foto: I-vista  / pixelio.de


Wer häufig rezeptfreie Arzneimittel braucht, sollte sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Umfang sie die Kosten dafür erstattet, rät die „Apotheken Umschau“. 

Nach Angaben des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie erweisen sich derzeit 58 Kassen als spendabel, darunter viele Betriebskrankenkassen. 

In erster Linie übernehmen sie die Kosten für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Präparate. Die meisten Kassen fordern dann ein ärztliches Rezept. 


Dieser Artikel ist erschienen im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".


Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 10/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Dienstag, 23. September 2014

Die neuen Pflegestärkungsgesetze

Welche Verbesserungen sind durch die Pflegestärkungsgesetze zu erwarten




Die Pflegestärkungsgetze verbessern den Pflegealltag in Deutschland - indem Pflegekräfte, Pflegebedürftige und Angehörige durch bessere Leistungen gestärkt werden. Das sichert gute Pflege auch in Zukunft. 

Mehr Informationen unter www.bmg.bund.de/pflegestaerkungsgesetze

Einen Flyer zum download mit den geplanten Verbesserungen im Überblick finden Sie hier:

Flyer zum download