Montag, 14. Juli 2014

„Niemanden eine Diagnose aufzwingen“

Die frühzeitige Diagnose der Demenz ist nützlich, Ärzte sollen aber den Wunsch auf Nichtwissen respektieren

Foto:     Angela Parszyk  / pixelio.de
Die Diagnose Demenz ändert das Leben nachhaltig. Manche Patienten möchten sie am liebsten gar nicht hören. „Im Gespräch versuche ich zuerst, durch gezielte Fragen herauszufinden, welche Aufklärung überhaupt erwünscht ist“, berichtet Dr. Werner Hofmann, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Den Wunsch auf Nichtwissen sollten Ärzte respektieren. Wer sich dagegen aktiv mit seiner Krankheit auseinander setzen würde, profitiere davon. 

Heilung ist zwar nicht möglich, aber bei einem guten Drittel der Alzheimer-Patienten wirken Medikamente. Vielen ist es auch wichtig, selbst rechtzeitig Vorkehrungen für die Zeit zu treffen, in denen sie sich nicht mehr selbst helfen können. 

Zu große Sorgen bei nachlassendem Gedächtnis


Viele Ältere machen sich allerdings auch zu große Sorgen, dass ihr nachlassendes Gedächtnis schon der Beginn der Demenz ist. Erster Ansprechpartner ist dann der Hausarzt, der die Symptome objektiv einzuordnen weiß. In größeren Städten gibt es auch Gedächtnisambulanzen für detailliertere Untersuchungen.

    
Quelle: Senioren Ratgeber
Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Mittwoch, 9. Juli 2014

Erst fragen, dann einnehmen

Rezeptfrei heißt nicht nebenwirkungsfrei

Foto: Lupo  / pixelio.de
Auch rezeptfreie Medikamente sollte man nicht ohne Beratung in der Apotheke einnehmen, mahnt das das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Das bestätige eine Studie deutscher Pharmakologen: Mussten Patienten wegen Nebenwirkungen in die Klinik, lag das in vier Prozent der Fälle an Mitteln, die sie in Eigenregie geschluckt hatten. 


Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Samstag, 5. Juli 2014

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland.“

Pflegestärkungsgesetz I nimmt erste parlamentarische Hürde

Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler
Der Bundestag hat heute in erster Lesung das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen beraten, durch die die Situation in der Pflege in dieser Wahlperiode verbessert werden soll: Der Gesetzentwurf des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes (Pflegestärkungsgesetz I) sieht bereits ab dem 1. Januar 2015 deutliche Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte vor.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz setzen wir ein klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass notwendige Leistungsverbesserungen jetzt schnell bei den Menschen ankommen. Ab dem 1. Januar 2015 werden wir Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, aber auch ihre Angehörigen deutlich stärker unterstützen. Die wichtige Arbeit in unseren Pflegeeinrichtungen werden wir zugleich durch bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte stärken. Das schafft mehr Zeit für die Pflege und wird den Pflegealltag spürbar verbessern. Mir ist wichtig, dass die Menschen in Deutschland auch in Zukunft auf eine gute und menschenwürdige Pflege vertrauen können."

Höhere Leistungsbeträge

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht. Unterstützungsangebote wie die Kurzeit-, Verhinderungs-, Tages und Nachpflege können besser in Anspruch genommen werden. Außerdem werden erstmals Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege eingeführt. Damit wird auch die nachbarschaftliche Hilfe in Deutschland gestärkt. Für Verbesserungen in der häuslichen Pflege stehen damit jährlich zusätzlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit weiteren Mitteln in Höhe von rund einer Milliarde Euro wird die Arbeitssituation in Pflegeeinrichtungen verbessert. In stationären Einrichtungen werden die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden können.
Darüber hinaus werden rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in einen Pflegevorsorgefonds fließen. Damit wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung stabilisiert, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
Zur Finanzierung dieser Verbesserungen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen jährlich zusätzlich rund 3,6 Milliarden Euro für die Pflege zur Verfügung.
Bereits jetzt arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit am zweiten Pflegestärkungsgesetz, mit dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren in der Pflege eingeführt werden soll. Durch die Aufteilung auf zwei Gesetze können wichtige Leistungsverbesserungen bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Entsprechend der Empfehlung des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs läuft seit April 2014 zeitgleich die Erprobung für das neue Begutachtungsverfahren. So wird sichergestellt, dass sich das neue Begutachtungssystem in der Praxis bewährt und die Verbesserungen auch direkt bei den Pflegebedürftigen ankommen.
Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen erhalten Sie hier.
Die Pflegeleistungen ab 01. Januar 2015 sehen Sie hier.
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030 / 340 60 66 – 02