Mittwoch, 9. Juli 2014

Erst fragen, dann einnehmen

Rezeptfrei heißt nicht nebenwirkungsfrei

Foto: Lupo  / pixelio.de
Auch rezeptfreie Medikamente sollte man nicht ohne Beratung in der Apotheke einnehmen, mahnt das das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Das bestätige eine Studie deutscher Pharmakologen: Mussten Patienten wegen Nebenwirkungen in die Klinik, lag das in vier Prozent der Fälle an Mitteln, die sie in Eigenregie geschluckt hatten. 


Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Samstag, 5. Juli 2014

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland.“

Pflegestärkungsgesetz I nimmt erste parlamentarische Hürde

Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler
Der Bundestag hat heute in erster Lesung das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen beraten, durch die die Situation in der Pflege in dieser Wahlperiode verbessert werden soll: Der Gesetzentwurf des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes (Pflegestärkungsgesetz I) sieht bereits ab dem 1. Januar 2015 deutliche Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte vor.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz setzen wir ein klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass notwendige Leistungsverbesserungen jetzt schnell bei den Menschen ankommen. Ab dem 1. Januar 2015 werden wir Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, aber auch ihre Angehörigen deutlich stärker unterstützen. Die wichtige Arbeit in unseren Pflegeeinrichtungen werden wir zugleich durch bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte stärken. Das schafft mehr Zeit für die Pflege und wird den Pflegealltag spürbar verbessern. Mir ist wichtig, dass die Menschen in Deutschland auch in Zukunft auf eine gute und menschenwürdige Pflege vertrauen können."

Höhere Leistungsbeträge

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht. Unterstützungsangebote wie die Kurzeit-, Verhinderungs-, Tages und Nachpflege können besser in Anspruch genommen werden. Außerdem werden erstmals Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege eingeführt. Damit wird auch die nachbarschaftliche Hilfe in Deutschland gestärkt. Für Verbesserungen in der häuslichen Pflege stehen damit jährlich zusätzlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit weiteren Mitteln in Höhe von rund einer Milliarde Euro wird die Arbeitssituation in Pflegeeinrichtungen verbessert. In stationären Einrichtungen werden die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden können.
Darüber hinaus werden rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in einen Pflegevorsorgefonds fließen. Damit wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung stabilisiert, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
Zur Finanzierung dieser Verbesserungen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen jährlich zusätzlich rund 3,6 Milliarden Euro für die Pflege zur Verfügung.
Bereits jetzt arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit am zweiten Pflegestärkungsgesetz, mit dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren in der Pflege eingeführt werden soll. Durch die Aufteilung auf zwei Gesetze können wichtige Leistungsverbesserungen bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Entsprechend der Empfehlung des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs läuft seit April 2014 zeitgleich die Erprobung für das neue Begutachtungsverfahren. So wird sichergestellt, dass sich das neue Begutachtungssystem in der Praxis bewährt und die Verbesserungen auch direkt bei den Pflegebedürftigen ankommen.
Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen erhalten Sie hier.
Die Pflegeleistungen ab 01. Januar 2015 sehen Sie hier.
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030 / 340 60 66 – 02

Dienstag, 1. Juli 2014

Krankenkassen bieten Online-Beratung für Pflegende

Drei der größten deutschen Pflegekassen bieten seit Kurzem eine Beratung pflegender Angehöriger via Internet an. 


Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK), der BARMER GEK und der DAK-Gesundheit können kostenlos, anonym und datensicher psychologisch gestützte Hilfe und Begleitung bei seelischen Belastungen in der Pflege von Angehörigen bekommen.

Das Portal www.pflegen-und-leben.de soll den Umgang mit schwierigen Situationen in der alltäglichen Pflege erleichtern. So gibt es Hinweise zu den häufigsten seelischen Belastungen im Pflegealltag. Tipps, wie pflegende Angehörige sich die Kraft und Energie für ihren Alltag erhalten können, werden ergänzt durch entspannende Übungen zum Anhören. 

Darüber hinaus können die Angehörigen von Pflegebedürftigen direkt Rat bei besonders geschulten Psychologinnen und Psychologen suchen. In einem schriftlichen Austausch helfen die Experten, einen angemessenen Umgang mit belastenden Situationen zu finden.

Wer das neue Angebot nutzen möchte, gelangt auch über die Internetseiten seiner Kranken- bzw. Pflegekasse auf das Portal. Dort genügt es, ein Postfach einzurichten. 

Wann immer es zeitlich passt, können die Ratsuchenden ihre Sorgen und Nöte beschreiben


Allein die Chance, belastende Dinge aufzuschreiben statt sie aussprechen zu müssen, sei für viele Menschen sehr erleichternd, so die Macher des Portals von der gemeinnützigen Berliner Catania GmbH. 

Wer möchte, kann sich bis zu einem halben Jahr persönlich beraten lassen. Die Antworten der Psychologinnen und Psychologen kommen innerhalb weniger Werktage. 

Die Techniker Krankenkasse, die BARMER GEK und die DAK-Gesundheit versichern insgesamt rund 23,8 Millionen Menschen.